Ich dachte Frau / Mann darf das?

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Die Gesetzeslage ist, dass das gegen die guten Sitten (BGB) verstößt - was eine Ordnungswidrigkeit darstellt - und somit ein Bußgeld oder eben auch einen Platzverweis nach sich ziehen kann.

Da hier einige das "Erregung öffentliches Ärgernisses" nennen, das ist FALSCH. Das wäre StGB 183 und 183a - aber das beinhaltet immer eine sexuelle Komponente, die es hier ja nicht gibt.

Was hier also der korrekte Paragraph ist:

Ordnungswidrikeitengesetze (OWiG) 118

https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Ist leider Gesetz, ja, aber ich find schade dass das verboten ist, sie hat ja niemanden bedrängt.

Woher ich das weiß:Recherche

Nö, es ist nur nicht strafbar. Eine Ordnungswidrigkeit kann‘s recht unproblematisch sein.