Ilegale Hausdurchsuchung seitens der Polizei?
Hallo liebe Community
Ich hatte eine Hausdurchsuchung bei der mir zwei Handys und ein PC (gehören alle meinem Vater) mitgenommen wurden. Mir wurden zwei Beschlüsse gegeben, worauf die Gründe der Hausdurchsuchung stehen. Beide aber nur auf meinem Namen (Wahrscheinlich Fehler von der Sekretärin des Richters. Keine Unterschrift, nur ein Stempel mit dem Namen des Richters). Das Haus gehört auch meinem Vater (Ich lebe noch bei ihm) und wie ich es gelesen habe, sind Durchsuchungen von Eigentum anderer Personen nur bei Vergehen wie z.B. Steuerhinterziehung, Mord oder gleichwertigem legitim. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte auf Facebook eine Seite mit dem Namen: "Pädophil-Watchlist" erstellt und dazu zwei Bilder (von seinem Facebook Profil) eines Polizisten dort gepostet, mit der Überschrift: "Achtung vor diesem Pädophilen [Sein Name, Name seines Wohnorts (Dorf, nicht Straße und Hausnummer) und seine Arbeit].
Das stimmt natürlich nicht und auch wenn ich sein Facebook-Profil kenne und seine öffentlichen Facebook Bilder auf dem PC meines Vaters gespeichert habe, ist diese Durchsuchung dann trotzdem legitim? Als Anschuldigung wird mir "Verleumdung" vorgeworfen, aber ich habe den Polizisten zwei Mal in meinem Leben gesehen und kenne ihn auch nur vom sehen. Er hat Mal eine Frau im Zug "Zick hier nicht so Rum du Kuh" beschimpft und das bekam ich mit und habe gegen ihn damals eine Beschwerde eingereicht.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und wie ich dafür sorgen kann, das mein Vater seine Geräte schnell wieder bekommt. Denn obwohl ich die Polizisten auf den fehlerhaften Durchsuchungsbeschluss aufmerksam machte, drohten sie mir lieber, als sich die Schreiben selbst anzuschauen.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus
Edit: Ich habe gerade einen Anruf der Polizei bekommen. Am Montag soll ich alles wieder abholen, da es DOCH illegal war
11 Antworten
Dein Vater soll sein Eigentum einfordern. Ihm wurde ja was weggenommen, nicht dir, behauptest du.
Im Übrigen geht es bei der Beschlagnahme nicht um Eigentum, sondern um Besitz. Wenn du im Besitz des Computers bist, d.h. wenn du volle Verfügungsgewalt darüber hast, z.B. wenn er in deinem Zimmer steht, und du ihn nutzt, darf er auch beschlagnahmt werden.
Und wenn du nirgendwo diese Watchlist gepostet hast, woher soll dann jemand außer dir wissen, dass es sie gibt? Denkst du, die Polizei arbeitet mit Eingebungen?
Ich glaub nicht, dass du aus der Nummer mit Ausreden rauskommst.
Oder willst du es deinem Vater anhängen - ist ja sein Computer?
Nein, hier sind nirgends ausreden. Die Polizei hat von dieser Facebook Seite mitbekommen, weil laut Aussage dieses Polizisten sein Profil darauf verlinkt wurde. Ich weiß davon nur, weil es im Beschluss steht. Ich würde auch niemals meinen Vater etwas "anhängen." Schade das die anstatt neutral eine Hilfe zu sein, lieber mit Vorurteilen kommst. Ich lebe im falschen Land, denn wenn selbst Menschen wie du das als richtig empfindest, dann ist der Zustand von Deutschland sehr besorgniserregend
wie wird dir bitte sowas vorgeworfen?
haben sie anahlstpunkte ?
kann doch gar nicht sein, wenn du das nicht gemacht hast, können die nicht einfach kommen.
anwalt anschalten und einen programmierer beauftragen wer hinter dieser seite steckt und anzeige gegen polizei und verursacher erstatten.
ein programmierer müsste leicht nachweisen können von wem das kommt und wenn es nicht von dir kommt hat derjenige ein problem.
und den kannst du dann wegen rufmord und alle kosten die dir jetzt entstehen würde ich auf ihn abwälzen.
schaue dich nach WhiteHat Hackern um, die können dir helfen!
Danke, das mache ich. Ich hatte noch nie mit der Justiz zu tun und ich traue mich kaum noch auf den Balkon zum Rauchen, da die Nachbarn das wahrscheinlich mitbekommen haben. Vielen Dank für die Hilfe
kannst du die fotos hochladen? zensier das gesicht und den namen und wohnort usw.
Ja, das könnte ich aber das wäre dann Urheberrechtsverletzung. Ich habe die Bilder nie hochgeladen und seinen Wohnort kenne ich auch nicht
Schon seltsam:
Vor 4 Tagen willst Du was Vergleichbares in einem "social Network" gelesen haben und nun passiert es Dir selbst?
Ziemlich unglaubwürdig, findest Du nicht auch?
Es ist besser man schreibt es so, weil man schämt sich auch dafür, selbst wenn man unschuldig ist
Ich hatte eine Hausdurchsuchung
Ebent. Was an "Haus" ist jetzt unverständlich?
Beide aber nur auf meinem Namen
Natürlich - du bist doch der Beschuldigte.
Keine Unterschrift, nur ein Stempel mit dem Namen des Richters)
Das ist auch nicht notwendig, sofern es sich wie üblich um die beglaubigte Kopie handelt.
Das Haus gehört auch meinem Vater
Irrelevant. § 102 StPO.
Mir wurde vorgeworfen, ich hätte auf Facebook eine Seite mit dem Namen: "Pädophil-Watchlist" erstellt
Das ist nicht gut. Bitte bespreche das umgehend mit deinem Anwalt, denn den wirst du brauchen.
Als Anschuldigung wird mir "Verleumdung" vorgeworfen
Logisch. § 187 StGB. Strafmaß bis zu 2 Jahren Haft oder Geldstrafe, bzw. bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bei öffentlicher Verleumdung (was hier zuträfe).
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Ja. -> Anwalt, und zwar unverzüglich.
und wie ich dafür sorgen kann, das mein Vater seine Geräte schnell wieder bekommt.
Nach Abschluss der Ermittlungen, würde ich sagen. Also wohl kaum in den nächsten 6 Monaten. Auch hier kann nur der Anwalt helfen.
6 Monate? In 6 Monaten bin ich im Ausland. Ich habe bereits einen Anwalt und Akteneinsicht würde eingefordert. Ich habe diese Seite nicht erstellt, ich weiß es aus dem Beschluss und Verleumdung wäre doch nur "wider" besseren wissens? Trotzdem danke
In 6 Monaten bin ich im Ausland.
Das würde ich eher mal absagen.
Und die Dauer von erstinstanzlichen Verfahren - sofern es nicht eingestellt wird - bemisst sich im Durchschnitt mindestens auf 6 bis 12 Monate.
Verleumdung wäre doch nur "wider" besseren wissens?
Grunsätzlich ja, allerdings ist die Trennlimie zwischen Verleumdung (§ 187 StGB) und Übler Nachrede (§ 186 StGB) eine ausgesprochen dünne. Und da hier ja scheinbar schon früher es zu Auseinadersetzungen zwischen den Protagonisten (sprich dir und dem Betreffenden) gekommmen war, kann man das sehr wohl als Verleumdung auslegen. Zumindest hat es der Richter, der den Durchsuchungsbeschluss der STA unterschrieben hat, wohl ähnlich gesehen.
Das ist ein Albtraum oder ich lebe im falschen Land. Damals war ich nur Zeuge des Vorfalls. Zwei Polizisten haben im Zug Personen kontrolliert und dann war das mit der Beleidigung gegen die Frau. Ich war dumm und habe mir seinen Namen notiert und habe dann eine Beschwerde geschickt. Jetzt bin ich wegen Verleumdung verdächtig und da ich nie was mit der Justiz zu tun hatte, weiß ich im Moment nicht weiter. Trotzdem danke für die Hilfe
Da hast du recht. Durchscuhen dürfen sie nur dein Zimmer. Ich würde erneut Beschwerde einreichen. Allerdings bist du schuldig und das würde dich auch nicht rausreiten.
Wenn der Rechner in seinem Zimmer war, dürfen sie ihn auch mitnehmen, egal, wer er der Eigentümer ist.
Was für ein Blödsinn. Wenn in einer Wohnung oder einem Hause ein Internetzugang benutzt wird von allen, dann dürfen alle Geräte beschlagnahmt werden, die sich im Haushalt finden. Und ganz sicher nicht nur „ein Zimmer“. Erschreckend, was hier für Hausfrauenjura am Werke ist.
Zu den Geräten hab ich nichts gesagt und das mit dem Zimmer stimmt.
Ich wurde wegen Volksverhetzung angezeit und in meinem Zimmer war nichts vorzufinden was das bestätigen würde. Im Keller waren diverse Wehrmachtgegenstände usw...
Da hast du recht.
Nein.
Durchscuhen dürfen sie nur dein Zimmer.
Nein.
Warum postet man, wenn man von der Sache so rein gar keine Ahnung hat? Der Beschluss erstreckt sich auf die im Beschluss aufgeführten Bereiche. Sind dort keine Einschränkungen, dann gilt er für das gesamte Gebäude samt evtl. Außenlager. Siehe § 102 StPO.
Danke, ich finde es erschreckend wie schnell man in die Gänge der Justiz kommt, auch wenn man unschuldig ist. Ich werde mich nie mehr bei der Polizei wegen dem Verhalten eines Polizisten beschweren. Leider weiß ich auch nicht, wer diese Seite veröffentlicht hat
Bestimmt nicht, du hast nur die Bilder die auf der Seite gepostet wurden auf deinem PC und Beschwerde über den Bullen eingereicht... dir glaubt bestimmt jeder. Du hast ein eindeutiges Motiv und außerdem können die nachverfolgen wer die Seite erstellt hat und wenn das eines der Gefundenen Geräte war bist du dran.
Ich weiß nicht welche Bilder dort gepostet wurden. Ich weiß davon nur, weil sie im Beschluss drin steht. Ich habe zwei Bilder von diesem Polizisten von seinem öffentlichen Facebook Profil. Ich habe seine Bilder weder veröffentlicht, noch sie sonst irgendwo verbreitet. Wenn das für eine Verurteilung reichen sollte, obwohl die Seite nicht von mir ist, dann werde ich dagegen klagen bis zum europäischen Gerichtshof. Ich dachte immer in Deutschland zählen Beweise und nicht was jemand glaubt oder nicht, aber anscheinend hat sich die letzten Jahrzehnte nichts im Land geändert
Wenn du unschuldig bist wirst du auch nicht verurteilt. Und warum hast du überhaupt die Bilder von dem?
Nach der Hausdurchsuchung wofür ich mich schäme und da ich niemals etwas mit der Justiz zu tun hatte, habe ich die Befürchtung das ich trotzdem verurteilt werde, oder sie haben den Betreiber der Seite bis dort. Damals habe ich den Nachnamen (des Polizisten) in Facebook eingegeben und fände ihn dann anhand seines Profilbildes. Ich habe dann also in der Beschwerde seinen Vor und Nachnamen darin gehabt, obwohl ich nur seinen Nachnamen hätte wissen können. Die Bilder habe ich mir heruntergeladen, weil ich vor hatte wenn das Disziplinarverfahren keine Wirkung hat, den Bericht und sein Bild an die Presse zu schicken. Hätte ich nochmal die Wahl, dann würde ich weghören und mich würde nichts mehr interessieren. Die Frau damals wurde sehr gemein von ihm behandelt, obwohl sie ihre Taschen und alles geleert hat und ihren Ausweis gezeigt hat. Die Frau kenne ich aber nicht persönlich und habe sie nie mehr gesehen, da der Polizist und sein Kollege damals (Januar 2020) Personen im Zug kontrolliert haben. Wahrscheinlich normale Personenkontrollen, da sie jeden Jugendlichen kontrolliert haben und auch jüngere Erwachsene (18-30 so wie ich)
In Deutschland zählen sowohl Beweise, als auch Indizien. Und letztendlich auch die Glaubwürdigkeit.
Justizirrtümer sind kein Monopol für Deutschland und HIER bekommt man im Falle eines Falles auch Entschädigung.
Wenn DIESES Land nicht in deinem Sinne ist und/oder sich nicht in deinem Sinne ändert, wenn die Justiz DIESES Landes für dich nicht gerecht ist, wenn die Exekutive DIESES Landes korrupt und kriminell ist, wähle ein ANDERES.
Das ist das Problem, sie haben nichts und trotzdem ist es passiert. Danke für deine Hilfe, ich fühle mich wie der größte Verbrecher