Ilegale Hausdurchsuchung seitens der Polizei?

LauraYupp  26.06.2020, 14:25

gibt es die seite noch zu sehen in facebook?

Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:29

Ich habe bereits nachgeschaut und finde sie nicht. Im Beschluss steht, dir Seite heißt: "Pädophil-Watchlist" (ohne "") Ich halte aber auch die Augen weiter auf danach

11 Antworten

Dein Vater soll sein Eigentum einfordern. Ihm wurde ja was weggenommen, nicht dir, behauptest du.

Im Übrigen geht es bei der Beschlagnahme nicht um Eigentum, sondern um Besitz. Wenn du im Besitz des Computers bist, d.h. wenn du volle Verfügungsgewalt darüber hast, z.B. wenn er in deinem Zimmer steht, und du ihn nutzt, darf er auch beschlagnahmt werden.

Und wenn du nirgendwo diese Watchlist gepostet hast, woher soll dann jemand außer dir wissen, dass es sie gibt? Denkst du, die Polizei arbeitet mit Eingebungen?

Ich glaub nicht, dass du aus der Nummer mit Ausreden rauskommst.

Oder willst du es deinem Vater anhängen - ist ja sein Computer?

Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 14:50

Nein, hier sind nirgends ausreden. Die Polizei hat von dieser Facebook Seite mitbekommen, weil laut Aussage dieses Polizisten sein Profil darauf verlinkt wurde. Ich weiß davon nur, weil es im Beschluss steht. Ich würde auch niemals meinen Vater etwas "anhängen." Schade das die anstatt neutral eine Hilfe zu sein, lieber mit Vorurteilen kommst. Ich lebe im falschen Land, denn wenn selbst Menschen wie du das als richtig empfindest, dann ist der Zustand von Deutschland sehr besorgniserregend

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wie wird dir bitte sowas vorgeworfen?

haben sie anahlstpunkte ?

kann doch gar nicht sein, wenn du das nicht gemacht hast, können die nicht einfach kommen.

anwalt anschalten und einen programmierer beauftragen wer hinter dieser seite steckt und anzeige gegen polizei und verursacher erstatten.

Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:11

Das ist das Problem, sie haben nichts und trotzdem ist es passiert. Danke für deine Hilfe, ich fühle mich wie der größte Verbrecher

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LauraYupp  26.06.2020, 15:13
@Nyanco550

ein programmierer müsste leicht nachweisen können von wem das kommt und wenn es nicht von dir kommt hat derjenige ein problem.

und den kannst du dann wegen rufmord und alle kosten die dir jetzt entstehen würde ich auf ihn abwälzen.

schaue dich nach WhiteHat Hackern um, die können dir helfen!

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Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:18
@LauraYupp

Danke, das mache ich. Ich hatte noch nie mit der Justiz zu tun und ich traue mich kaum noch auf den Balkon zum Rauchen, da die Nachbarn das wahrscheinlich mitbekommen haben. Vielen Dank für die Hilfe

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LauraYupp  26.06.2020, 15:48
@Nyanco550

kannst du die fotos hochladen? zensier das gesicht und den namen und wohnort usw.

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Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:58
@LauraYupp

Ja, das könnte ich aber das wäre dann Urheberrechtsverletzung. Ich habe die Bilder nie hochgeladen und seinen Wohnort kenne ich auch nicht

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Schon seltsam:
Vor 4 Tagen willst Du was Vergleichbares in einem "social Network" gelesen haben und nun passiert es Dir selbst?

https://www.gutefrage.net/frage/zahlt-die-rechtsschutzversicherung-die-vorgestreckten-anwaltskosten-bei-einer-illegalen-hausdurchsuchung-der-polizei

Ziemlich unglaubwürdig, findest Du nicht auch?

Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:01

Es ist besser man schreibt es so, weil man schämt sich auch dafür, selbst wenn man unschuldig ist

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Ich hatte eine Hausdurchsuchung

Ebent. Was an "Haus" ist jetzt unverständlich?

Beide aber nur auf meinem Namen

Natürlich - du bist doch der Beschuldigte.

Keine Unterschrift, nur ein Stempel mit dem Namen des Richters)

Das ist auch nicht notwendig, sofern es sich wie üblich um die beglaubigte Kopie handelt.

Das Haus gehört auch meinem Vater

Irrelevant. § 102 StPO.

Mir wurde vorgeworfen, ich hätte auf Facebook eine Seite mit dem Namen: "Pädophil-Watchlist" erstellt

Das ist nicht gut. Bitte bespreche das umgehend mit deinem Anwalt, denn den wirst du brauchen.

Als Anschuldigung wird mir "Verleumdung" vorgeworfen

Logisch. § 187 StGB. Strafmaß bis zu 2 Jahren Haft oder Geldstrafe, bzw. bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bei öffentlicher Verleumdung (was hier zuträfe).

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Ja. -> Anwalt, und zwar unverzüglich.

und wie ich dafür sorgen kann, das mein Vater seine Geräte schnell wieder bekommt.

Nach Abschluss der Ermittlungen, würde ich sagen. Also wohl kaum in den nächsten 6 Monaten. Auch hier kann nur der Anwalt helfen.

Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 14:58

6 Monate? In 6 Monaten bin ich im Ausland. Ich habe bereits einen Anwalt und Akteneinsicht würde eingefordert. Ich habe diese Seite nicht erstellt, ich weiß es aus dem Beschluss und Verleumdung wäre doch nur "wider" besseren wissens? Trotzdem danke

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FordPrefect  26.06.2020, 15:02
@Nyanco550
In 6 Monaten bin ich im Ausland.

Das würde ich eher mal absagen.

Und die Dauer von erstinstanzlichen Verfahren - sofern es nicht eingestellt wird - bemisst sich im Durchschnitt mindestens auf 6 bis 12 Monate.

Verleumdung wäre doch nur "wider" besseren wissens?

Grunsätzlich ja, allerdings ist die Trennlimie zwischen Verleumdung (§ 187 StGB) und Übler Nachrede (§ 186 StGB) eine ausgesprochen dünne. Und da hier ja scheinbar schon früher es zu Auseinadersetzungen zwischen den Protagonisten (sprich dir und dem Betreffenden) gekommmen war, kann man das sehr wohl als Verleumdung auslegen. Zumindest hat es der Richter, der den Durchsuchungsbeschluss der STA unterschrieben hat, wohl ähnlich gesehen.

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Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:17
@FordPrefect

Das ist ein Albtraum oder ich lebe im falschen Land. Damals war ich nur Zeuge des Vorfalls. Zwei Polizisten haben im Zug Personen kontrolliert und dann war das mit der Beleidigung gegen die Frau. Ich war dumm und habe mir seinen Namen notiert und habe dann eine Beschwerde geschickt. Jetzt bin ich wegen Verleumdung verdächtig und da ich nie was mit der Justiz zu tun hatte, weiß ich im Moment nicht weiter. Trotzdem danke für die Hilfe

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Da hast du recht. Durchscuhen dürfen sie nur dein Zimmer. Ich würde erneut Beschwerde einreichen. Allerdings bist du schuldig und das würde dich auch nicht rausreiten.

peti12314  26.06.2020, 14:25

Nur das Zimmer? Wäre ja zu einfach für den Verdächtigen...

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hpy67hgO  26.06.2020, 14:27
@peti12314

Ja, war bei mir auch so und das hat mir den Arsch gerettet.

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Sirius66  26.06.2020, 14:26

Durchsuchen dürfen die das, was auf dem Zettel steht.

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hpy67hgO  26.06.2020, 14:27
@Sirius66

Ja dafür müssten wir halt wissen was auf dem Zeffel steht...

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Bitterkraut  26.06.2020, 14:34

Wenn der Rechner in seinem Zimmer war, dürfen sie ihn auch mitnehmen, egal, wer er der Eigentümer ist.

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CanadianRanger  26.06.2020, 14:39

Was für ein Blödsinn. Wenn in einer Wohnung oder einem Hause ein Internetzugang benutzt wird von allen, dann dürfen alle Geräte beschlagnahmt werden, die sich im Haushalt finden. Und ganz sicher nicht nur „ein Zimmer“. Erschreckend, was hier für Hausfrauenjura am Werke ist.

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hpy67hgO  26.06.2020, 14:41
@CanadianRanger

Ich wurde wegen Volksverhetzung angezeit und in meinem Zimmer war nichts vorzufinden was das bestätigen würde. Im Keller waren diverse Wehrmachtgegenstände usw...

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FordPrefect  26.06.2020, 14:42
Da hast du recht.

Nein.

Durchscuhen dürfen sie nur dein Zimmer.

Nein.

Warum postet man, wenn man von der Sache so rein gar keine Ahnung hat? Der Beschluss erstreckt sich auf die im Beschluss aufgeführten Bereiche. Sind dort keine Einschränkungen, dann gilt er für das gesamte Gebäude samt evtl. Außenlager. Siehe § 102 StPO.

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Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:07

Danke, ich finde es erschreckend wie schnell man in die Gänge der Justiz kommt, auch wenn man unschuldig ist. Ich werde mich nie mehr bei der Polizei wegen dem Verhalten eines Polizisten beschweren. Leider weiß ich auch nicht, wer diese Seite veröffentlicht hat

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hpy67hgO  26.06.2020, 15:23
@Nyanco550

Bestimmt nicht, du hast nur die Bilder die auf der Seite gepostet wurden auf deinem PC und Beschwerde über den Bullen eingereicht... dir glaubt bestimmt jeder. Du hast ein eindeutiges Motiv und außerdem können die nachverfolgen wer die Seite erstellt hat und wenn das eines der Gefundenen Geräte war bist du dran.

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Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:28
@hpy67hgO

Ich weiß nicht welche Bilder dort gepostet wurden. Ich weiß davon nur, weil sie im Beschluss drin steht. Ich habe zwei Bilder von diesem Polizisten von seinem öffentlichen Facebook Profil. Ich habe seine Bilder weder veröffentlicht, noch sie sonst irgendwo verbreitet. Wenn das für eine Verurteilung reichen sollte, obwohl die Seite nicht von mir ist, dann werde ich dagegen klagen bis zum europäischen Gerichtshof. Ich dachte immer in Deutschland zählen Beweise und nicht was jemand glaubt oder nicht, aber anscheinend hat sich die letzten Jahrzehnte nichts im Land geändert

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hpy67hgO  26.06.2020, 15:29
@Nyanco550

Wenn du unschuldig bist wirst du auch nicht verurteilt. Und warum hast du überhaupt die Bilder von dem?

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Nyanco550 
Fragesteller
 26.06.2020, 15:36
@hpy67hgO

Nach der Hausdurchsuchung wofür ich mich schäme und da ich niemals etwas mit der Justiz zu tun hatte, habe ich die Befürchtung das ich trotzdem verurteilt werde, oder sie haben den Betreiber der Seite bis dort. Damals habe ich den Nachnamen (des Polizisten) in Facebook eingegeben und fände ihn dann anhand seines Profilbildes. Ich habe dann also in der Beschwerde seinen Vor und Nachnamen darin gehabt, obwohl ich nur seinen Nachnamen hätte wissen können. Die Bilder habe ich mir heruntergeladen, weil ich vor hatte wenn das Disziplinarverfahren keine Wirkung hat, den Bericht und sein Bild an die Presse zu schicken. Hätte ich nochmal die Wahl, dann würde ich weghören und mich würde nichts mehr interessieren. Die Frau damals wurde sehr gemein von ihm behandelt, obwohl sie ihre Taschen und alles geleert hat und ihren Ausweis gezeigt hat. Die Frau kenne ich aber nicht persönlich und habe sie nie mehr gesehen, da der Polizist und sein Kollege damals (Januar 2020) Personen im Zug kontrolliert haben. Wahrscheinlich normale Personenkontrollen, da sie jeden Jugendlichen kontrolliert haben und auch jüngere Erwachsene (18-30 so wie ich)

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Sirius66  26.06.2020, 17:16
@Nyanco550

In Deutschland zählen sowohl Beweise, als auch Indizien. Und letztendlich auch die Glaubwürdigkeit.

Justizirrtümer sind kein Monopol für Deutschland und HIER bekommt man im Falle eines Falles auch Entschädigung.

Wenn DIESES Land nicht in deinem Sinne ist und/oder sich nicht in deinem Sinne ändert, wenn die Justiz DIESES Landes für dich nicht gerecht ist, wenn die Exekutive DIESES Landes korrupt und kriminell ist, wähle ein ANDERES.

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