Bilderklau - Was kann ich tun?
Hallo zusammen,
mich hat heute eine Frau auf Facebook angeschrieben, dass sie auf der Plattform Badoo von jemand angeschrieben wurde der meine Bilder in seinem Profil hat... Sie hat mir sogar seinen Namen und seine Adresse gegeben.. Auf dem Profil sind eindeutig meine Fotos...
Was kann ich jetzt tun???
8 Antworten
A du kannst dich darüber freuen, dass du gute Bilder hast
B oder du frägst einen Rechtsanwalt, nur der kann dir sagen ob deine geknipste Bilder evtl. geschützt sind lt. den Geschäftsbedingungen von facebook
https://www.gutefrage.net/frage/bilder-und-urheberrecht-auf-facebook?foundIn=related-questions
Du kannst dich maßlos ärgern.
Du kannst fluchen.
Du kannst wie Rumpelstilzchen ausrasten...
Stört es dich überhaupt?
Schreib die Person doch einfach an, bzw. ruf an, wenn du die Telefonnummer hast.
Bilderklau - Was kann ich tun?
Fotografen verlieren bei Facebook ihre exklusiven Nutzungsrechte an den eigenen Fotos. Die fb-AGB bestimmen: "Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“)."
Daher müsstest du dein facebook-Konto zunächst löschen. Und erst dann (!) dem Badoo-user beweisen, dass die mit Löschung nunmehr beendete IP-Linzenz facebooks nicht mehr besteht und du damit ebengleich die an anderen fb-user geteilten Bilder gelöscht verlangst.
Einen Anwalt in dieser Sache zu beauftragen geschähe auf eigene Kosten, es sei denn, der dazu aufgeforderte Badoo-Nutzer käme dieser Aufforderung nach Ablauf einer angemessenen Fristsetzung nicht nach.
Es sei denn, es handelt sich um Identitätsdiebstahl, also ein fake-Profil unter deinem Namen bei Badoo - das vermag ich der Fallschilderung nach aber nicht zu erkennen.
G imager761
Wo genau steht in diesem Abschnitt, dass jeder Kunde von Facebook die Bilder beliebig nutzen kann
Lesen hilft: Die Worte „unterlizenzierbar“ und „übertragbar“ in den AGB räumt facebook theoretisch das Recht ein, auch an Dritte einfache Nutzungsrechte an den eingestellten Bildern übertragen zu können. Damit wären dann die Facebook-User abgedeckt.
Und ausgerechnet das Teilen der Bilder, ohne den Autor oder dessen Urheberschaft benennen zu müssen, ist ausdrücklicher Zweck dieser AGB.
Selbst andere Unternehmen dürften sie verwenden, wenn sich dies auf den Vertragszweck (§ 31 (5) UrhG) erstreckt.
Weil die Möglichkeit besteht, die Nutzungsrechte zu übertragen, hat also automatisch jede Person weltweit die Nutzungsrechte an den Fotos. Gut, bei der Denkweise erübrigt sich eine weitere Diskussion.
Hallo
Speichere erstmal alle Seiten mit Deinen Fotos auf Deinen Rechner. ( Beweise sichern ).
Dann gehst Du am besten , mit den Daten und den Urls der Seiten, auf denen sich die Bilder befinden, zu einem Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt wird dann eine Abmahnung schreiben zusammen mit einer Geldforderung. Das können gut und gerne 1000- 2000 Euro sein, Je nach Anzahl der Bilder.
Polizei ist quatsch !
Probier mal bei deiner Rechtsschutzversicherung anzurufen. Meine berät auch was man in welchem Fall machen kann und sagt gleich ob das abgedeckt wird oder nicht.
Ich bin etwas verwundert.
Ich lese hier lediglich etwas davon, dass er Facebook ein Nutzungsrecht an den Bildern einräumt dass Facebook diese bei Bedarf weiterlizensieren kann.
Wo genau steht in diesem Abschnitt, dass jeder Kunde von Facebook die Bilder beliebig nutzen kann, obwohl nur Facebook selbst ein Nutzungsrecht hat?