Ich bin bereits in anderen LK umgezogen. Nutze mein Auto dafür nicht. Braucht Amt dennoch TÜV-Bericht?

3 Antworten

Was heißt "Du nutzt es dort nicht" ?

Das ist vollkommen egal, wo Du das nutzt. Wenn Du umgezogen bist, musst Du Dich beim dortigen Einwohnermeldeamt ummelden, das hat Du ja schon getan.

Wenn Du Deine Meldeadresse änderst, musst Du auch Dein Auto auf Deine neue Adresse ummelden, das ergibt sich aus §15(1) FZV.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)§ 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeugdaten oder von Halterdaten sind der zuständigen Zulassungsbehörde vom Halter zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach den Nummern 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter sowie Änderungen der Angaben zum Empfangsbevollmächtigten und zum regelmäßigen Standort des Fahrzeuges nach § 6 Absatz 5 Nummer 4 und 5

Ob Die Zulassungsstelle den HU Bericht haben will, hängt von der Zulassungsstelle und von folgenden Umständen ab.

Steht die Fälligkeit der nächste HU auf der ersten Seite der Zulassungsbescheinigunggedruckt, ist sie von Amtswegen bei letzter Zulassung von Amtswegen eingetragen (nach Vorlager der HU), dann braucht der Bericht i.d.R. nicht erneut vorgelegt werden.

Ist die HU auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung mit einem Aufkleber (macht der TÜV Nord) oder mit einem Stempel ( andere Organsisation) eingetragen, wird i.d.R. die Vorlage des HU Berichtes verlangt.

Wenn Du den nicht mehr findest, kannst Du bei der Prüforganisation ein Duplikat anfordern (ca 15 EUR Gebühr)

Die Ummeldung des Fahrzeuges ist unabhängig davon, ab Du das Kennzeichen des alten Landkreises übernehmen willst. Das wir oft verwechselt, manche Leute meine, man brachte das Auto bei Umzug nicht mehr ummelden, das stimmt aber nicht, mann muss es immer noch ummelden, kann aber das alte Kennzeichen behalten

Dein Auto mußt Du auch ummelden, schon alleine um ggf. die Post zu bekommen. TÜV- Bericht brauchst Du dafür aber nur in Ausnahmefällen (kurzer Rest- TÜV- dann mußt Du bei manchen Landkreisen den TÜV neu machen lassen- gilt wohl nicht überall), normal brauchst Du den nicht.

Eigentlich nicht, da die letzte Prüfung im Schein eingetragen ist.