Ich 15 darf ich mit einer 13 oder 14 jährigen zusammen sein?

4 Antworten

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Ich 15 darf ich mit einer 13 oder 14 jährigen zusammen sein?

Mit einer 14 jährigen ja. Mit der 13 jährigen nein, sobald sexuelle Handlungen (dazu zählt bereits ein Zungenkuss) stattfinden. Dann würde sich der 15 jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar machen.

darf ich mit 23 oder 14 jährigen zu samen sein

Mit 23 jährigen darfst du als 15 Jähriger zusammen sein.

Falls du meinst ob eine 23 Jahren alte Person mit einer 14 jährigen zusammen sein darf, lautet auch hier die Antwort ja, so lange alles wissentlich ohne Zwangslage und ohne Entgelt stattfindet.

Karonderwolf  08.08.2023, 14:11

Schön erklärt dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.

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Generell ja, aber sobald es über das Händchen halten hinaus geht, muss sie 14 sein, da alles darüber (tatsächlich auch küssen) schon eine sexuelle Handlung wäre. Und sexuelle Handlungen darfst du nur mit Leuten haben, die mindestens 14 sind

14jährige ja, 13jährige lass mal. Ihr könnt es halt nicht lassen in dem Alter und das wäre Kindesmissbrauch, auch wenn sie einverstanden ist.

AriZona04  08.08.2023, 14:02

Dein Ernst? Ich war 13 (weiblich) - er war 16. Wir hatten kein Problem.

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Kreator18  08.08.2023, 14:03
@AriZona04

Ich hatte auch kein Problem als ich mit 13 mit älteren was hatte. Trotzdem ist es gesetzlich illegal und kann für den älteren Part zu Problemen führen

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Mewtype02  08.08.2023, 14:06
@TorDerSchatten

„das Gericht [kann] von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist […]“

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AriZona04  08.08.2023, 14:07
@Kreator18

Es MUSS ja nicht zum Sex kommen! Wenn die 13-Jährige sich einfach nach Armen sehnt, die sie umschließen - angezogen! - dann ist das doch völlig in Ordnung. Da muss keiner was verbieten.

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23 wäre vielleicht zu alt? Man sollte immer gut darauf achten, was die Finger tippen!

13 oder 14 ist doch gar kein Problem!

Mungukun  08.08.2023, 14:12
13 oder 14 ist doch gar kein Problem!

13 rechtlich ggf. schon, § 176 StGB.

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AriZona04  08.08.2023, 14:12
@Mungukun

Wo kein Kläger, da kein Richter. Auch mit 13 möchte man sich verlieben.

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Mungukun  08.08.2023, 15:01
@AriZona04

Ändert nichts an der grundsätzlichen Rechtlage. Wenn es eben doch einen Kläger gibt, wird es ungemütlich. Das kann auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler anzeigen. Das ist ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt.

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AriZona04  08.08.2023, 19:52
@Mungukun

Wo sind wir hingekommen? 13-Jährige werden gezwungen, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr zu warten, wenn sie sich verlieben wollen. Krank - nicht wahr! Ich spreche immer noch nicht von Sex.

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