Ich 15 darf ich mit einer 13 oder 14 jährigen zusammen sein?
Hi ich habe eine Frage an euch darf ich mit 13 oder 14 jährigen zu samen sein
4 Antworten
Ich 15 darf ich mit einer 13 oder 14 jährigen zusammen sein?
Mit einer 14 jährigen ja. Mit der 13 jährigen nein, sobald sexuelle Handlungen (dazu zählt bereits ein Zungenkuss) stattfinden. Dann würde sich der 15 jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar machen.
darf ich mit 23 oder 14 jährigen zu samen sein
Mit 23 jährigen darfst du als 15 Jähriger zusammen sein.
Falls du meinst ob eine 23 Jahren alte Person mit einer 14 jährigen zusammen sein darf, lautet auch hier die Antwort ja, so lange alles wissentlich ohne Zwangslage und ohne Entgelt stattfindet.
Generell ja, aber sobald es über das Händchen halten hinaus geht, muss sie 14 sein, da alles darüber (tatsächlich auch küssen) schon eine sexuelle Handlung wäre. Und sexuelle Handlungen darfst du nur mit Leuten haben, die mindestens 14 sind
14jährige ja, 13jährige lass mal. Ihr könnt es halt nicht lassen in dem Alter und das wäre Kindesmissbrauch, auch wenn sie einverstanden ist.
Ich hatte auch kein Problem als ich mit 13 mit älteren was hatte. Trotzdem ist es gesetzlich illegal und kann für den älteren Part zu Problemen führen
Vor dem StGB ist es Kindesmissbrauch. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html ("unter 14 Jahren")
„das Gericht [kann] von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist […]“
Es MUSS ja nicht zum Sex kommen! Wenn die 13-Jährige sich einfach nach Armen sehnt, die sie umschließen - angezogen! - dann ist das doch völlig in Ordnung. Da muss keiner was verbieten.
23 wäre vielleicht zu alt? Man sollte immer gut darauf achten, was die Finger tippen!
13 oder 14 ist doch gar kein Problem!
13 oder 14 ist doch gar kein Problem!
13 rechtlich ggf. schon, § 176 StGB.
Ändert nichts an der grundsätzlichen Rechtlage. Wenn es eben doch einen Kläger gibt, wird es ungemütlich. Das kann auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler anzeigen. Das ist ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt.
Dein Ernst? Ich war 13 (weiblich) - er war 16. Wir hatten kein Problem.