HVV Abo-Wechsel

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus den Tarifbestimmungen des HVV, Abschnitt 3.3.3 - Zeitkarten für Schüler:

Ein entsprechender Berechtigungsnachweis ist jeweils zur Verlängerung des Abonnements erforderlich. Er ist bei der zuständigen Abobetreuung bis zum 5. des Monats einzureichen, mit dem die Gültigkeit der Wertmarke endet. Geschieht dies nicht, so erlischt das Abonnement mit Ablauf der Gültigkeit der Wertmarke.

"...... Sie Ihr Abo kündigen wollen

Wir verlieren Sie nur ungern als Kunden, aber das Abo kann zu jedem Monatsende in allen HVV-Servicestellen gekündigt werden. Bei kurzfristigen Kündigungen kann es zu einer weiteren Abbuchung kommen. Der zuviel abgebuchte Betrag wird Ihnen bis zum ersten Werktag (mo–fr) des Folgemonats erstattet. Bei Kündigung zum Ablauf Ihrer Wertmarke genügt ein formloses Schreiben oder Fax an Ihre HVV-Abonnentenbetreuung bis zum Fünften des Monats. Kündigen Sie das Abo innerhalb der ersten 12 Monate, zahlen Sie lediglich den Differenzbetrag zwischen der Abo-Karte und einer entsprechenden Monatskarte für die gefahrenen Monate nach...."

(vgl. http://www.hvv.de/fahrkarten/abonnement/abo-service/)