Hund nach Trennung?
Hallo, eine Freundin von mir hat sich vor einer Woche von ihrem Freund getrennt. Die Trennung ist mit der Polizei Erfolg da er handgreiflich geworden ist. Sie hat noch bis morgen eine einstweilige Verfügung gegen ihn.
Jetzt stresst er rum, da es um den Hund geht den die Beiden sich vor einem Jahr geholt haben. Meine Freundin möchte Ihm den Umgang zu dem Hund verwehren, weil sie Angst hat das er Ihn nicht mehr zurück gibt. Außerdem möchte Sie keinen Kontakt mehr zu Ihm. Außerdem ist er auch wegen einer Anderen Sache auf Bewährung.
Er hat damals den Hund gekauft und Ihr zum Geburtstag geschenkt. Das heißt er steht alleine im Kaufvertrag.
Im Impfpass von dem Hund steht als Halterin meine Freundin. Und sie bezahlt auch die Steuer.
Jetzt hat der Exfreund mit einer Klage gedroht wenn Sie ihm weiterhin das Umgangsrecht verweigert.
Mein Frage wäre jetzt , wem gehört der Hund und kann Sie ihm das Recht entziehen den Hund zu sehen ?
3 Antworten
Guck mal hier:
https://www.trennung.de/wem-gehoeren-hund-oder-katze-bei-trennung.html
- Ein Umgangsrecht mit dem Hund oder der Katze lehnt die Rechtsprechung teils ab, erkennt es teils aber auch an.
>>Bei polizeilich bestätigten Gewalttätigkeiten gegeb Dich dürfte es für den Partner schwer werden, ein Umgangsrecht zu erstreiten.
danke aber da ist immer nur das Beispiel mit verheirateten Paaren aufgeführt
Und ich würde schauen, die Verfügung zu verlängern- dann hat er weiterhin nicht mal in die Nähe zu kommen.
ja aber auf Bewährung ist er nicht wegen eines Gewaltsdelikt, die Anzeige wegen Körperverletzung läuft seit letzter woche gegen ihn
Ich hatte mal sowas Ähnliches gehört und tatsächlich der Fall ging bis zum Gericht und der Richter musste entscheiden, die Frau dürfte den Hund behalten.
Sie ist die Halterin und Besitzerin des Hundes sie hat das Recht auf den Hund.
Ich würde auf jeden Fall weiterhin das Kontaktverbot aufrecht erhalten, der Typ ist nicht ganz knusper
Ja. Er hat dir den Hund geschenkt, du stehst in den Papieren und zahlst. Außerdem ist er auf Bewährung und es scheint verhaltenstechnisch originell zu sein, also kann er ja auch schnell wieder in den Knast einfahren
ja Danke das wissen wir und ich stimme da auch voll zu aber hat das ganze auch Gewicht vor einem Gericht