Hund auf eigenem grundstück töten?

13 Antworten

Du kannst wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung drankommen. Außerdem kann man dir verbieten, jemals wieder ein Tier zu halten. Deine Katzen würde man dir wegnehmen. Allein für die Tierquälerei kannst du bis zu drei Jahre bekommen.

Den Hund töten ist KEINE Notwehr in dem Fall. Vertreiben ja, in den Weg stellen ja, wenn es sein muss auch körperlich wehren (aber auch nur wenn deine Katzen wirklich in Gefahr sind). Aber töten NEIN.

Aus moralischer Sicht fang ich lieber gar nicht erst an. Und zu beurteilen, ob du geeignet bist ein Tier zu halten, steht mir nicht zu.

Deamonia  14.08.2019, 08:42

Er will ihn ja, zumindest hab ich das so verstanden, nicht absichtlich töten, aber wissen was passiert, wenn es aus versehen passiert "wenn ich zu krass reagiere"

So kann z.B. ein Tritt nach dem Hund um ihn von den Katzen abzubringen auch schon zum Tod führen wenn es blöd läuft...

0

Hallo Tim!

Zunächst ist es immer schwierig online eine Rechtsfrage zu stellen. Besonders wenn es dabei um Tiere geht. Dann melden sich nämlich die Tierschützer und Tierhasser zu Wort. Und nicht alle von ihnen haben auch nur einen Schimmer von dem, was sie da sagen.

Den Hund zu töten stellt unzweifelhaft eine Straftat dar. Es ist eine Sachbeschädigung. Die viel interessantere Frage ist aber: Handelst du evtl. gerechtfertigt, weil ein sog. Rechtfertigungsgrund vorliegt? Diese können nämlich für Straffreiheit sorgen, obwohl an sich ein Straftatbestand erfüllt ist.

Hier kommt der sog. "Defensivnotstand" nach § 228 BGB in Betracht. Dazu müsstest du eine drohende Gefahr für ein Rechtsgut abwehren. Als Rechtsgut kommt hier dein Eigentum in Betracht, denn "deine Katze" ist schließlich dein Eigentum. Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist. Hier willst du (so habe ich dich verstanden) den Hund abwehren, wenn er deine Katze angreift, wenn also der Schaden (=Verlust der Katze) bevor steht. Es liegt mithin eine drohende Gefahr vor.

Zur Abwehr gehört, dass du eine erforderliche und und verhältnismäßige Abwehrhandlung vornimmst. Erforderlich ist sie, wenn sie geeignet ist die Gefahr abzuwenden. Dein Angriff auf den Hund, der den Hund töten könnte, wäre in jedem Fall geeignet. Nach dem Tod greift der Hund deine Katze sicher nicht weiter an. Du musst dich aber auf das relativ mildeste Mittel beschränken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dir andere wirksame Verteidigungsmittel kaum zur Verfügung stehen. Deinerseits den Hund zu vertreiben wäre zwar denkbar, allerdings läufst du Gefahr dann selbst angegriffen zu werden. Anders als bei einem absolut mildesten Mittel, musst du dich nicht auf unsichere Abwehrmaßnahmen verweisen lassen. Obwohl grundsätzlich auch die Flucht möglich ist, bringt es dir hier nichts wegzulaufen. Abgesehen davon, dass du deiner Katze dann auch nicht helfen könntest, wäre ein Hund auch schneller als du (rate ich jetzt einfach mal ;-) ). Auf ein Abwarten und die Polizei-Rufen kannst du auch nicht verwiesen werden, weil der Schaden dann bereits eingetreten wäre. Der Gegenangriff stellt also das relativ mildeste Mittel dar.

Spannend wird es bei der Verhältnismäßigkeit. Denn hierbei wären die Rechtsgüter (Eigentum am Hund gegen Eigentum an der Katze) gegeneinander abzuwägen. Allerdings gilt beim Defensivnotstand auch, dass das angreifende Tier eine Gefahr darstellt. Sofern es sich also nicht um ein sehr, sehr wertvolles Tier handelt, das eine "ganz normale Straßenkatze" angreift, wäre die Verhältnismäßigkeit anzunehmen. Ich weiß, der Wert eines Haustieres bemisst sich nicht in Euro. Aber da sich zwei Eigentumsrechte gleichwertig gegenüber stehen, ist dies als Kriterium heranzuziehen.

Ergo: Dein Angriff kann durchaus gerechtfertigt sein, sodass du wegen der Sachbeschädigung nicht zu bestrafen bist.

Ich weise aber darauf hin: Der Hundebesitzer wird sich bestimmt nicht damit zufrieden geben. Und ob der Richter Hunde mag und Katzen hasst, garantiert dir auch niemand.

Viele Grüße!

tim1983kirtorf 
Fragesteller
 13.08.2019, 19:17

danke ,aber das schockt mich jetzt,habe nicht an die Korruption gedacht und einen richter zum Meineid zu bringen ist wohl unmöglich,die sitzen am längeren hebel,überhaupt meinen kleinen Liebling als Gegenstand anzuehen,in welcher welt leben wir denn ?

aber zum glück ist dies alles gegeben ,Schäferhund und ich habe eine nicht reinrassige aber halbe Persa und die ist mehr wert und zur not gehe ich auch 2-3 jhre in den knast solange ich mein Tier damit rette und dann bin ich auch unzurechnungsfähig also man kann viel machen.

danke das sich wenigstens einer richtig mit dem Thema befasst,denn wie sie sagten,die meisten labern nur mist.

LG Tim

1
Grinzz  13.08.2019, 20:26
@tim1983kirtorf
(...) zur not gehe ich auch 2-3 jhre in den knast (...)

Na, ganz so schlimm wird es wohl nicht werden ;-)

Bei Sachbeschädigungen beginnt der Strafrahmen mit einer Geldstrafe. Eine Haftstrafe ist zwar möglich, aber unter diesen Voraussetzungen wohl nur mehrfachen Wiederholungstätern vorbehalten.

(...) überhaupt meinen kleinen Liebling als Gegenstand anzuehen,in welcher welt leben wir denn ?

Der Gesetzgeber hat dies in § 90a BGB ganz clever gelöst. Er sagt, dass Tiere selbstverständlich keine Sachen sind. Sie sind Lebewesen, die einen besonderen Schutz verdienen. Aber da man sich auch nichts neues mehr überlegen konnte oder wollte, sind die für Sachen/Gegenstände geltenden Vorschriften auch auf Tiere anwendbar ;-) Es ist also ein bisschen gemogelt vom Gesetzgeber. Aber letztlich kommt man damit meist zu vertretbaren Ergebnissen.

1
Deamonia  14.08.2019, 09:01

Tolle Antwort, die einzige die tatsächlich auf die Frage eingeht ^^

0

Heii ,

Ich würde es lassen mit dem töten . Denn der Hund hat dies auf gar keinen Fall verdient . Denn das er viele Katzen getötet hat , ist zwar echt mies , aber liegt vermutlich in der Erziehung der Besitzer . Wo ist in dieser Sache eigentlich der Besitzer und wieso ist er nicht angeleint ? Ich würde in deinem Fall vllt. zuerst mit dem Besitzer ganz in Ruhe reden und wenn das nichts bringt würde ich mir auswärtige Hilfe ( Polizei etc. ) suchen . Aber niemals Eigeninitiative ergreifen . Denn es ist immer noch ein Lebewesen , dass es verdient hat zu leben.

Hoffe konnte dir ein bisschen Helfen

Wünsche dir noch einen schönen und entspannten Dienstag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
tim1983kirtorf 
Fragesteller
 13.08.2019, 13:00

danke ,guter tip

der besitzer und ich sind mitlerweile totfeinde,aber damit hat es nix zu tun,mir gehts um meine katzen

es handelt sich um nazipack,denen kann man mit vernunft nicht kommen,dsas erklärt meine verbitterung

1
tim1983kirtorf 
Fragesteller
 15.08.2019, 21:13

bis die Polizei da ist verdaut er die katze schon verdaut

0

Hallo!

Töten solltest du den Hund auf gar keinen Fall. Aber du könntest den Besitzer melden.

Verantwortlich wenn was passiert, ist nämlich der Besitzer. Und wenn er den Hund trotz ausgesprochenem Verbot auf dein Grundstück lässt, dann hat der Besitzer den Hund nicht ganz im Griff.

Vielleicht findet er irgendwo einen besseren Besitzer.

tim1983kirtorf 
Fragesteller
 13.08.2019, 13:10

der ist den ganzen tag weg und gibt den hund zu dem nazi der so versoffen ist,das keine rede was bringt,wir leben in einem kleinen dorf und einen anzeigen bedeutet in kaff krieg mit jedem,ist halt kirtorf,nicht zu vergleichen mit ordentlichen dörfern

0

Ggf. Anzeige wegen Tierquälerei.

Du tötest ohne wirklichen Grund ein anderes Lebewesen (so sieht es zumindest das Gesetz)

Plus Sachbeschädigung, da Tiere im deutschen Gesetz ja Sachen sind.

Das ist die sachliche Seite (frag nicht nach der unsachlichen.. ich habe vor ein paar Monaten mitgekriegt, wie eine trächtige, sehr liebe Mama-Katze von 2 streunenden Hunden vom Nachbarn mitten in der Siedlung vor unserer Küchentür zerrissen wurde. O-Ton Nachbarn: ach, kann passieren. ich frag mich, ob die sich womöglich auch ein kleines Kind direkt am Haus schnappen,w enn keiner aufpasst. )

(ich komm ursprünglich auch vom Dorf, bei uns haben sich Hunde und Katzen immer verstanden)

Generaelin  13.08.2019, 12:52

Ohje! :( Etwas Ähnliches ist an meinem alten Wohnort auch einmal passiert - nur, dass die Katzenmama ihre Jungen zu diesem Zeitpunkt schon eine Weile hatte.
Zum Glück waren die Kleinen schon an feste Nahrung gewöhnt, so dass wir sie anfüttern konnten und vor dem nächsten Winter an einen ländlich gelegenen Katzenhof mit großem Freigehege abgeben konnten.

Schade, dass man gegenüber verantwortungslosen Hundebesitzern so wenig Handhabe hat!  

2
tim1983kirtorf 
Fragesteller
 15.08.2019, 21:20

unsere eigenen haben sich auch vertragen,aber dieser hund tickt manchmal durch,genau wie das herrchen,daher ist ein gespräch unmöglich,musste früher selbst mal meinen hund fast killen,weil er auf eine katze los ist wie ein irrer und ich zu jung war um ihn zu halten,ich weis fehler der eltern,aber war halt so,ich schütze jedes tier auch wenn meins es angreifen sollte,was sicher nicht schön für mich war

0