Honorar für Foto-Shooting, rechtliche Situation?

4 Antworten

Sobald du was verdienst, musst du das rein rechtlich melden insbesondere als Hartzer. Der Freibetrag wo du was verdienen darfst, bevor dir was vom Hartz abgezogen wird ist glaube ich 150€. Das hat allerdings nichts mit Steuern zu tun, denn sobald du regelmäßige Einnahmen hast, betreibst du auch ein Gewerbe und das ist im Prinzip steuerlich anzumelden.

Ob du das versteuerst und meldest ist allerdings deine Entscheidung, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Wenn man solche Einnahmen in Gewinnerzielungsabsicht erzielt, muß sie grundsätzlich jede/r anmelden. Mit Hartz IV hat das nichts zu tun.

Also das Geld was du den Models gibt muss von dir nicht versteuert werden. Deine Gewinne musst du allerdings versteuern.

Ja, das sind Einnahmen und die müssen zumindest angegeben werden.

kmbos 
Fragesteller
 21.11.2022, 15:01

Auch wenn der Fotograf das nur privat und nicht beruflich macht?

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Rolajamo  21.11.2022, 15:02
@kmbos
Wenn jemand ein Foto-Shooting für Mode- oder Schmuckkataloge macht

Das ist nicht privat.....

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kmbos 
Fragesteller
 21.11.2022, 15:04
@Rolajamo

Manchmal schon. Es ist doch nicht verboten, als Privatmensch zu fotografieren und dem Model Geld zu geben.

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Rolajamo  21.11.2022, 15:05
@kmbos

Nein, es ist nicht verboten. Aber es sind Einnahmen, die rechtmäßig angegeben werden müssen.

Du bezahlst als Privatperson auch deinen Klemptner und der muss sein Einkommen versteuern.

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kmbos 
Fragesteller
 21.11.2022, 15:09
@Rolajamo

Gut, aber wenn das Model es dann nicht versteuert, kann es dem Fotografen egal sein? Denn damit hat er dann ja rechtlich nichts mehr zu tun, oder?

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Rolajamo  21.11.2022, 15:12
@kmbos

Wenn der Fotograf nicht gewerblich handelt, sollte er keine Probleme bekommen.

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jgobond  21.11.2022, 17:33
@Rolajamo

Er bekam auch so keine Probleme, denn jeder ist für seine Steuern selbst verantwortlich. Auch für Angaben bei anderer Behörden.

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Agamemnon712  21.11.2022, 17:54
@kmbos
Auch wenn der Fotograf das nur privat und nicht beruflich macht?

Sobald sog. Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckt, ist es nicht mehr "privat".

Diese Gewinnerzielungsabsicht läßt sich auch vermuten, wenn es häufiger vorkommt.

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