Homeoffice-Beibehaltung\Abschaffung unter Gleichstellungsmerkmalen innerhalb eines Betriebes\Konzern?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Die Option Homeoffice beibehalten 73%
andere Meinung..... 20%
Die Option Homeoffice abschaffen 7%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

huhu,

kommt immer stark drauf an wie die Unternehmen das Regeln. Ich hab zwischenzeitlich 3-4/5 Tagen von daheim aus gearbeitet. Bei uns gibt es kein Homeoffice sondern nur "Mobiles arbeiten". Heißt hab selbst in Bürostuhl, Schreibtisch und co. investiert. Vom Arbeitgeber gab es dafür einmalig 600€ (was recht fix weg ist bei den Preisen). Wir bekommen einen Fahrtkostenzuschuss, welcher trotz mobilem arbeiten erhalten bleibt, dazu kommt noch ein DSL-Zuschlag von 25€ (300€ im Jahr). Für mich ist das mit nur ca. 12 km Fahrweg jetzt nicht so "lukrativ" daheim zu arbeiten da ich im letzten Jahr dadurch mein Strombedarf mehr als verdoppelt habe und im Sommer quasi immer mit dem Rad zur Arbeit komme und so nur alle 2 Monate mal Tanken muss. Für andere Kollegen die 40 km einfache Strecke fahren ist es natürlich super da diese jede menge Zeit und Geld sparen. Wir dürfen jetzt 2-3/5 Tagen Homeoffice machen müssen dies aber nicht. Ich selbst nutze diese Option ab und zu wenn es gut passt, andere Mitarbeiter nutzen diese voll aus.

Bei einer Freundin in der Firma müssen die Mitarbeiter 3 Tage daheim bleiben weil die Firma die Büroflächen fremdvermietet hat und einfach kein Platz mehr da ist, diese bekommt auch keinen Ausgleich oder sonstwas, sowas geht halt gar nicht finde ich (zumal die sich mit ihrem Freund ne 65 qm teilt und am Essenstisch arbeiten muss).

Kurz: Als freiwilliges Angebot seitens des Arbeitsgebers finde ich es toll, verpflichtend lehne ich es ab.

Grüße Anna

Grüße Anna

Die Option Homeoffice beibehalten

Ich kenne Leute, die haben sich in der Corona-Zeit extra ein Zimmer in der Nähe gemietet, als "Home" Office (und zwei Nachbarn haben die Arbeitszimmer sogar einfach getauscht, jeder arbeitete im anderen Haus und war damit für die Kinder "auf der Arbeit", der "Gast" wurde nicht gestört. Bei der Summe, die dur als Ersparnis erwähnst, ist ein angemietetes Zimmer immer drin.

Die Option Homeoffice beibehalten

Die Einsparungen (Fahrtkosten usw.) können kein Grund zur Änderung sein.

Wer glaubt, die Einsparungen

  • durch Sprit
  • Fahrtzeiten
  • usw.

... wären ein Grund der "Ungleichbehandlung" hat doch die Möglichkeit, z.B. durch Änderung des Wohnortes selbst für Einsparungen zu sorgen.

Umgekehrt würde es ja bedeuten, dass man MA die am Arbeitsort wohnen, zum Wegzug verdonnern sollte.

Die Option Homeoffice beibehalten

Warum Schwarz-Weiß-Denken?

Ich würde Homeoffice als Angebot betrachten. Wer es wahrnehmen will, soll es machen. Der Rest fährt zur Arbeit.

Wer wird hierbei benachteiligt?

andere Meinung.....

Homeoffice sollte nur in Ausnahmefällen erlaubt sein(Betreuungsproblem Kind, ansteckende symptomlose Krankheit etc.)

Werden bei euch dienstlich genutzte Geräte(Monitore, Steckdosenleiten, Netzteile) regelmässig vom AG beauftragt elektrisch geprüft? Wenn nein, nachholen lassen. Das ist laut BG nämlich vorgeschrieben. Dieser Umstand allein lässt Arbeitgeber nicht selten das Homeoffice abschaffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verschiedene Funktionen im Beruf(Ersthelfen, SiBe)
DerITler123 
Fragesteller
 13.06.2023, 08:10

Der Hauptgrund warum viele -auch unser Konzern- das im Endeffekt gleiche Kind einfach anders benahmen.

So wird es auch bei uns als "Mobilarbeit" statt Homeoffice geführt und es wurden und werden seit 3,25 Jahren und andauernd im Rahmen dessen auch keine elektrische Prüfung und sonstige Kontrollmaßnahme der heimischen Arbeitsplätze bei uns durchgeführt.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-was-mobilarbeit-von-homeoffice-unterscheidet_76_498118.html

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BackupBone  13.06.2023, 08:33
@DerITler123

Das mit der Mobilarbeit bedeutet nur, dass der AG keinen Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes haben kann. Die ständigen Betriebsmittel(Laptopnetzteil, Handynetzteil), die ggf. sogar vom AG gestellt werden, müssen geprüft werden! Der Chef soll sich mal bei der BG informieren, sonst gibt das im Schadensfall oder wenn die Gewerbeaufsicht das mitkriegt Probleme.

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