Historische Kleiderordnung

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Aber hallo gab es die und nicht erst im 18. Jh, da wurde diese Ordnung schon langsam aufgeweicht. Aber vorher war strikt festgelegt, welche Farben wer tragen durfte, welche Stoff, Pelzbesatz ja oder nein und wenn ja welchen, das war alles genau geregelt und sicher auch nicht überall gleich, doch mit dem aufstrebenden Bürgertum nahmen sich allen voran die Frauen dann immer mehr Freiheiten raus um sich zu schmücken.

Strikte Kleiderordnungen als obrigkeitliche Vorschriften hat es tatsächlich in Europa bis in das 18. Jahrhundert hinein gegeben. Von wann bis wann es solche Kleiderordnungen gab, ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewesen. Im 18. Jahrhundert waren Kleiderordnungen schon im Rückgang (das Erlassen von obrigkeitlichen Kleiderordnungen wurde allmählich eingestellt).

Die Kleiderordnungen waren Verfügungen/Erlasse der Obrigkeit (der weltlichen Obrigkeit, abgesehen vom innerkirchlich-klösterlichen Bereich) zur Reglementierung des Kleidungsbrauchs (der Untertanen).

Es gab verschiedene Motive der Kleiderordnungen:

1) sittlich-moralisch (gegen Kleidung, die als unschicklich galt)

2) sozialfürsorglich (Schutz vor übertriebenen Ausgaben, Vermeidung durch übertriebenen Modeaufwand eintretenden wirtschaftlichen Ruins)

3) auf die Bewahrung der sozialen Ordnung gerichtet (soziale Unterschiede werden sichtbar gemacht und Verstöße bestraft)

Eine Kleiderordnung konnte Stigmatisierung bestimmter Gruppen und der Bekämpfung kollektivbildender Kleidung dienen.

Kleiderordnungen wurden als selbständige Verordnungen erlassen oder im Rahmen allgemeiner Luxusverbote (Aufwandgesetze), in Stadtrechten (in Stadt- und Ratsbüchern enthalten), als Bestimmungen größerer Landesodrungen und Polizeiordnungen und auch in handwerklichen Ordnungen.

Die Bestimmungen zur Kleidung reichten von allgemeinen Luxusverboten bis zu umfangreichen, detaillierten und in Paragraphen gegliederten Verordnungen, in der Wert und Art der Kleidung für alle Stände bis in die Einzelheiten festgelegt wurde.

Kleiderordnungen beinhalteten die Regelung der sozialen Zuordnung von Ständen, Schichten, Gruppen, Eliten, ihre Hierarchisierung und die Festschreibung sozialer Zustande.

Bei Beschränkungen hinsichtlich des allgemeinen Aufwands galt das Interesse der Obrigkeit der Aufrechterhaltung des städtischen Allgemeinwohls, das sie aufgrund eines übertriebenen Kleidungsaufwandes für gefährdet hielt.

Im Mittelalter besaßen Kleiderordnungen eher einen homogenisierenden Charakter.

In der Antike hat es zu einigen Einzelheiten Regelungen gegeben.

Kaiser Karl der Große hat 808 eine Kleiderordnung erlassen, die für Hose und Rock/Kittel der Bauern eine Beschränkung auf 6 Ellen groben Wollstoff bestimmte.

In Genua hat es schon 1157 eine Kleiderordnung gegeben, an verschiedenen weiteren Orten i Italien im 13. Jahrhundert (die Aufmerksamkeit galt zu dieser Zeit besondere der Frauenkleidung), in Spanien 1234 und 1256, in Frankreich 1180 und 1279/1294, in England 1336 und 1363.

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation hat es, beginnend im Spätmittelalter eine Vielzahl von Kleiderordnungen einzelne Städte gegen, zuerst in Göttingen 1340 und in Braunschweig 1345.

Es hat eine starke Zunahme von Kleiderordnungen in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhundert gegeben.

Ein Bestreben bei Kleiderordnungen war, soziale Unterscheide für alle sichtbar zu machen und dadurch die ständische Hierarchie aufrechtzuerhalten.

Die Wirksamkeit war vermutlich zum Teil begrenzt und das wohlhabende Bürgertum, das sich auch mal fein herausgeputzt zeigen wollte, nicht leicht in Schranken zu halten. Die Entwicklung der Mode führte zu immer wieder neuen Verordnungen.

Verordnungen betrafen zuerst eher Ausmaßund einen bestimmten Kleidungsstil, um 1500 zunehmend die Kostbarkeit der Stoffe: Kleidung, Schmuck, Alter und Geschlecht der Träger(innen) mit Details der Kleidung einschließlich Verarbeitung, Farbe, Kosten, Besatz von Stoffen sowie Leder und Pelzwerk.

Absicht war, soziale Unterscheide zu kennzeichnen, aber auch ökonomisch Aufwendungen bei Festen vorzunehmen.

1550 – 1650 war die Dichte der Erlasse besonders groß und Kleiderordnungen wurden zunehmend Teil der territorialen Gesetzgebung. Sie betraf auch Bauern und sicherte die Privilegien des Adels und seiner Amtsträger.

Es gab Sonderverordnungen für Gruppe wie Universitätsangehörige, zum Teil auch stigmatisierend wie bei Juden, Bettlern und Prostituierten.

In England gab es eine Kleiderordnung von 1604, die nicht mehr erneuert wurde, in Österreich zuletzt 1697, in Frankreich 1724 in Bayern 1730.

Albrecht  17.03.2014, 05:53

Informationen:

Claudia Märtl, Die 101 wichtigsten Fragen – Mittelalter. Originalausgabe. 3. Auflage. München : Beck, 2009 (Beck'sche Reihe ; 7002), S. 93:
„Kleidung war ein wichtiges Standesmerkmal. Daher wurden im Spätmittelalter immer wieder Kleiderordnungen eingeführt, die den unteren Schichten nur einfache, unauffällige Arbeitskleidung aus preiswerten Stoffen, den höheren Ständen aber bunte, auffällige Kleidung aus wertvollen Materialien erlaubten. Die Gewandung der Oberschicht unterschied sich von der Kleidung niederer Schichten häufig nicht nur durch Stoffe, Pelzbesatz und Farben, sondern auch durch den unpraktischen, für körperliche Betätigung nicht geeigneten Zuschnitt.“

Hans-Josef Schneider, Kleiderordnung. In: Lexikon des Mittelalters, Band 5: Hiera-Mittel - Lukanien. München ; Zürich : Artemis, 1991, Spalte 1187 – 1190

Gabriele Menges, Kleiderordnung. In: Enzyklopädie der Neuzeit. Im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern herausgegeben von Friedrich Jaeger. Band 6: Jenseits – Konvikt. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 2011, Spalte 756 - 749

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