Hi darf man den A1 Führerschein schon mit 15 halb anfangen?

4 Antworten

Für den Beginn der Fahrausbildung gibt es keine gersetzliche Vorschrift, nur eine Empfehlung des Fahrlehrerverbandes an die sich die meisten Fahrschulen halten.

Darin wird empfohlen Fahrschüler erst in die Ausbildung zu nehmen wenn man  auch schon den Führerscheinantrag stellen kann und das ist ca 6 Monate vor erreichen des Mindestalters.

Für die Prüfungen gibt es dann feste Fristen die in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgeschrieben sind. Frühestens 3 Monate vorher für die Theorie und frühestens 1 Monat für die praktische Prüfung. 

Die Fahrerlaubnis wird dir dann aber erst erteilt wenn du an oder nach deinem Geburtstag das Führerscheindokument entgegen nimmst und quittierst. Fahren darfst du also erst wenn du die Karte in der Hand hältst.

Du kannst die praktische Prüfung frühestens ein Monat und die schriftliche Prüfung frühestens drei Monate vor dem jeweiligen Geburtstag machen.

Hierfür ist ja eine entsprechende Vorbereitungszeit nötig.

Ja du kannst bereits sechs Monate vor deinem Geburtstag mit der Ausbildung in der Fahrschule anfangen.

Ja ich hab auch mit 15 ein halb angefangen :)