Hey Leute, wenn man zum Beispiel scheisse baut und wegrennt und die Polizei schreit stehen bleiben und man trotzdem rennt, ist das verboten?

11 Antworten

Wegrennen darfst du. Wirst du aber aufgefordert stehen zu bleiben und trotzdem weiter rennst oder fährst ist das dann Missachtung von Anweisungen von Polizeibeamten, was wiederum verboten ist.

Im Straßenverkehr gilt der §36

§ 36 STVO
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
wiki01  01.03.2021, 15:42
Wirst du aber aufgefordert stehen zu bleiben und trotzdem weiter rennst oder fährst ist das dann Missachtung von Anweisungen von Polizeibeamten, was wiederum verboten ist.

Unsinn. "Halt, stehen bleiben" erfüllt bei Missachtung diesen Tatbestand nicht. Hier geht es nicht um das Anhalten eines Fahrzeugs im Straßenverkehr.

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Nina2402  01.03.2021, 17:31
@wiki01

Dann brauchen mich die Polizisten auch nicht auffordern stehen zu bleiben, wenn ich das nicht muss.

Wenn ich zu Fuß schneller als die bin ist es ja dann anscheinend erlaubt, mich der Kontrolle zu entziehen und einfach wegzurennen oder was? Aber sobald ich mich auf ein Fahrrad oder in ein Auto setze ist es wieder nicht ok!? Ergibt ja viel Sinn.

Und nochmal für die Flucht zu Fuß...

Die Chancen stehen da für mich als Leichtathletikerin ja nicht schlecht einfach abzuhauen, die schleppen ja ihre gesamte Ausrüstung mit. Auch wenn Polizisten im Normalfall eine gewisse körperliche Fitness mitbringen sollten bin ich trotzdem paar Kilo leichter und allgemein schneller

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wiki01  01.03.2021, 19:16
@Nina2402

Stimmt, die Chancen stehen nicht schlecht, zunächst zu entkommen.

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Ja, das ist ein Verwaltungsakt und du bist verpflichtet dem Folge zu leisten. Widerspruch hat in dem Fall auch keine Aufschiebende Wirkung

Kommt drauf an, was Du ausgefressen hast, bzw. wessen Du verdächtigt wirst:

Gesetz über Anwendung unmittelbaren Zwangs... von Vollzugsbeamten:

§ 10 Schusswaffengebrauch, Abs. 2

[dürfen angewandt werden, um...]

um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie

a)

bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,

b)

eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder

c)

eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jansoka  01.03.2021, 14:54

Es war nach legalität gefragt, nicht nach Schusswaffengebrauch, der ja auch in jedem Bundesland anders geregelt ist

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Nein. Flucht ist nicht strafbar/verboten da es ein natürlicher Instinkt des Menschen ist. Wenn du auf deiner Flucht aber Gesetze brichst (mit dem Auto über rote Ampeln fahren usw) dann ist dies aber strafbar.

Grundsaetzlich nein. Im Strassenverkehr ist die Missachtung eines polizeilichen Anhaltegebots allerdings eine Ordnungswidrigkeit.