Hessen im Abitur durchgefallen, davor 1x sitzengeblieben
Hallo ich hab eine Frage also ich bin beim abitur noch nicht durchgefallen folgende frage dennoch: ich war vorher g8 und bin in der 10. klasse sitzengeblieben. das zählt in g8 als oberstufe und in g9 nicht. danach bin ich in die 11. klasse eines wirtschaftsgymnasiums gewechselt ( war vorher kein bg ) und mache jetzt die 13. klasse... wenn ich jetzt das abitur nicht bestehen würde, hätte ich dann noch eine chance?
2 Antworten
Hi, ich denke schon. Die allgemeine Regel besagt, Du darfst Dich in der gymnasialen Oberstufe maximal 4 Jahre aufhalten, also nur ein mal wiederholen ! Das hast Du ja nun leider schon.
Die Abiturprüfung kannst Du allerdings immer einmal wiederholen. Dazu müssen dann natürlich 2 Bedingungen erfüllt sein. Du musst erstens zur Abiturprüfung zugelassen werden und zweitens dann auch da hingehen und prompt durchfallen. Anders kannst Du sozusagen mit einer gelben Karte (Wiederholung der 10. in G8) die 13 nicht mehr wiederholen.
Leider kenne ich die speziellen Regelungen in Hessen nicht. Dürfte aber wohl in allen Bundesländern so gehandhabt werden.
ja zum abitur zugelassen bin ich schonmal ich mache mir allgemein nur sorgen wegen den schriftlichen prüfungen... das aber schon etwas unfair das wenn man in g8 sitzenbleibt, dann auf ein wirtschaftsgymansium mit ganz anderen fächern wechselt, dass man dann trotzdem nicht nochmal sitzenbleiben kann. ich mein da sind ja sau viele andere fächer ist ja nicht so als hätt ich das schuljahr einfach nochmal gemacht
In nds darf man 2 jahre wiederholen aber nicht das selbe Jahr