Heiraten lohnt sich das?

7 Antworten

Es kann auch nachteilig werden, verheiratet zu sein. Wird einer arbeitslos, so zählt dann das Familieneinkommen (vorausgesetzt, man kann nachweisen, das man nicht in einer eheähnlichen Verbindung lebt)

Ansonsten gibt es viele juristische Stolperfallen. Und da sollte sich jeder beim Anwalt individuellen Rat holen.

Mir fällt da z.B. ein Bericht vor längerei Zeit ein:

Mann und Frau, Viele viele Jahre unverheiratet zusammen. Er wird krank - sie pflegt ihn jahrelang. Dann kommen seine Eltern, lassen bescheinigen, dass er einen Betreuer braucht. Sie-die langjährige Gefährtin hat kein Mitspracherecht!

Die Eltern holen ihren Sohn in eine Einrichtung zu sich und verbieten der Frau den Sohn zu besuchen.

Das braucht auch nur ein Unfall zu sein, in dem der Verünglückte (auch kurzfristig) nicht befragt werden kann. Dann bestimmen die Eltern die Behandlung, die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Reha... Werden auch den Zugriff auf sein Konto bekommen

Wer wirklich ein lebenslanges Zusammenbleiben ohne Trauschein plant, sollte mehr als nur Steuerersparnis im Kopf haben..

Die wenigsten heiraten aus dem Grund weil es sich "lohnen" könnte. Deine Freundin wird sich schon irgendwelche Vorteile sehen. Wünsch ihr alles Gute, sie wird es brauchen sollte die Steuererleichterung der einzige Grund sein, wie du das schreibst. Wir kennen weder deren finanzielle Verhältnisse noch die genauen Umstände.

Heiraten lohnt sich dann, wenn man gemeinsame Verpflichtungen oder Vermögen hat.

Typisches Beispiel ist die von dem Paar bewohnte eigene Immobilie, die beide zusammen abbezahlen.

Wenn einer der Partner stirbt, dann erbt der andere erst mal gar nicht. Wenn man doch erbt, weil es im Testament so steht, dann gibt es noch andere Menschen, die mit dem Verstorbenen verwandt sind und eventuell sogar Pflichtteilsansprüche haben.

Wer dann unverheiratet ist, zahlt beim Erben so oder so Erbschaftssteuer in der Erbschaftssteuerklasse 3 (die teuerste), muss eventuell die Verwandten des Verstorbenen auszahlen und schlimmstenfalls den kompletten Verlust des Anteils des anderen hinnehmen und mit viel Glück dann dem neuen Eigentümer abkaufen.

Bei schweren Krankheiten oder Verletzungen wird man nicht zu dem Verletzten oder Kranken gelassen, man bekommt keine auskunft (eigentlich auch nicht, wenn man verheiratet ist, aber der Familienstand erleichtert manches).

Das geht noch munter so weiter.

Allgemeiner Tipp für Paare: Wenn man sich bei finanziellen Verpflichtungen wie Kinder oder Immobilie gegenseitig absichern will, dann versichert Partner A das Leben von Partner B und umgekehrt mit einer Risikolebensversicherung. Wenn der Fall des Falles eintritt, ist die ausgezahlte Summe immer erbschaftssteuerfrei, weil man ja selber die Versicherung abgeschlossen hatte, es war halt nur ein anderes Leben, das versichert war (das muss man der Versicherung übrigens schriftlich mitteilen, dass man damit einverstanden ist, dass andere mein Leben versichern).

Am Ende des Tages ist heiraten immer nur eine Frage der Finanzen. Alles andere interessiert unser Rechtssystem nicht.

Wegen Geld soll man nicht heiraten.

Trotzdem ist es besser, verheiratet zu sein. In einer "wilden" Ehe kann ein Partner einfach gehen und muss den anderen mit nichts unterstützen. Bei Verheirateten sieht das anders aus.

Theoretisch hast du recht. Ich verweise auch auf die Antwort von nurlinkehaende.

ABER: was deine Freundin möglicherweise meint, ist die gemeinsame steuerliche Veranlagung. Das kann sich dann durchaus lohnen.

Bsp.: Partner 1 hat einen 450€-Job. Partner 2 verdient 35000€ im Jahr. Solange beide nicht verheiratet sind, gilt für beide der Grundfreibetrag von 9.168 Euro (für 2019). Das bedeutet, Partner 1 zahlt keine Steuer auf sein Einkommen und Partner 2 zahlt Steuern auf 25 832€.

Wenn jetzt beide verheiratet sind, werden die Einkommen sowie der Freibetrag addiert. Heißt also: 35.000€+12x450€=40.400€ minus der Freibetrag von 18.336€ ergibt 22.064€ zu versteuerndes Einkommen.

(Anmerkung für die Steuerfachleute: mir ist klar, dass dieses Beispiel stark vereinfacht ist und in der Realität noch zusätzliche Freibeträge hinzukommen (können). Das Rechenbeispiel dient nur der Illustration, was genau mit "gemeinsamer Veranlagung" gemeint ist).

Du schreibst, dass beide gleich viel verdienen. Dennoch kann es sich lohnen, da möglicherweise einer von beiden z.B. seinen Freibetrag für Kapitalerträge nicht ganz ausschöpft, während der andere ihn voll ausschöpft.

Abgesehen von den Steuern: oft werden Versicherungen für Ehepaare günstiger.