Heimschläfer bei der Bundeswehr?
Moin,
nach meiner schulischen Laufbahn werde ich mich bei der Bundeswehr für den freiwilligen Wehrdienst bewerben, um mein Fachabitur zu vollenden.
Meinen Verwendungswunsch werde ich für die Kaserne bei mir in der Nähe (20 Kilometer) stellen, da es seit Kindheitstagen mein Wunsch ist, im Aufklärungsbataillon zu dienen.
Nun zu meiner Frage:
Angenommen der Verwendungswunsch tritt ein, kann ich nach Dienstende nachhause fahren, oder bin ich verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen?
Ich werde zu diesem Zeitpunkt noch unter 25 Jahren alt sein!
Alles, was ich bislang im Netz zu diesem Thema gefunden habe, widerspricht sich ein wenig.
Stellt man einen Antrag als Heimschläfer oder bekommt man Ausgang bis zum Frühstück? Alles so Dinge, die ich gefunden habe.
Wie dem auch sei, ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir kurz mitteilen könntet, wie es bei euch ist bzw. war. :)
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Während der Grundausbildung bist du Unterkunftspflichtig und musst in der Kaserne übernachten. Grundsätzlich ist ab 22:00 Uhr Nachtruhe und ab 23:00 Uhr Zapfenstreich. Über Ausnahmen kann der jeweilige Kompaniechef entscheiden.
Muss man in der Grundausbildung am Wochenende in der Kaserne bleiben?In der Grundausbildung gibt es grundsätzlich kein Wochenenddienst. Es bleibt daher dir überlassen, ob du am Wochenende nach Hause fährst oder in der Kaserne bleibst. Auch am ersten Wochenende darfst du in der Regel wieder nach Hause fahren – Ausnahmen werden dir in deinem Begrüßungsschreiben mitgeteilt.
Kann man in der Grundausbildung nach Dienstende die Kaserne verlassen?Nach Dienstschluss hast du Freizeit und darfst natürlich auch die Kaserne verlassen und dich frei bewegen. Jedoch musst du bis zum Zapfenstreich wieder auf deiner Stube sein.
Eigentlich bist du, als FWDL nicht an die Kaserne gebunden.
Das heißt nach Dienst (i.R. 16:15) kannst du nach Hause fahren und am Morgen (i.R. 6:45) wieder zum Dienst fahren.
Außer in der Grundausbildung;
- Dort gilt Unterkunft in der Kaserne (unter der Woche, Mo-Fr)
Stellt man einen Antrag als Heimschläfer
Nein, man stellt keinen Antrag, bzw. ich kenne es so nicht.
Das hängt vom Spieß ab. Aber bedenke: als Heimschläfer hast du keinen Anspruch auf ein Bett in der Kaserne. Das kann manchmal unangenehm sein.