Heimliche Foto und Videoaufnahmen von Personen sind ja strafbar, warum dürfen dann aber Geschäfte mit Überwachungskameras filmen, wo auch niemand einwilligt?
7 Antworten
Am Eingang hängen immer Hinweisschilder und somit willigt man ein, indem man das Geschäft betritt.
Das ist nicht heimlich, die müssen beim Betreten des Geschäftes deutlich darauf hinweisen. Außerdem ist das Privatgelände, welches Du nicht betreten musst.
Dazu kommt: Die dürfen nur sehr begrenzte Zeit gespeichert werden und sind dann zwingend zu löschen.
Weil das nicht heimlich ist und vor dem Betreten ein Hinweisschild angebracht ist.
Wenn du das nicht willst, betrittst du eben das Geschäft nicht...
Durch das Betreten stimmst du in die AGB des Geschäftes, also auch den Kameras ein - konkludentes Verhalten...
Auch das nicht, dafür müsste die Hausordnung aushängen - tut die aber regelmäßig nicht.
Kenne bei uns kein Geschäft, bei dem das nicht aushängen würde... aber du magst Recht haben, dass es solche gibt...
das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Kameraüberwachung in bestimmten Fällen, verlangt aber, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden. Ein Schild am Eingang muss deutlich auf die Videoüberwachung hinweisen. Betritt der Kunde den Supermarkt dennoch, geht der Gesetzgeber von der Zustimmung des Kunden durch konkludentes Handeln aus.
Und genau so kenne ich es. Dass ein Laden eine Kameraüberwachung hätte, OHNE darüber zu informieren wäre mir auch dienstlich nie untergekommen...
Ja meinetwegen ich hab den falschen Terminus verwendet -.-
Das Ergebnis und der Inhalt bleibt derselbe...
Nicht ganz:
Die eine Sache ist einer der Datenschutzgrundverordnung (und anderen Vorschriften) geschuldete Aufklärung des Kunden, eine Hausordnung würde bestimmte Verhaltensweisen (z.B. feste Schuhe, Ausschluss bestimmter Kleidungsstücke, ...) des Kunden regeln.
wo auch niemand einwilligt?
Tut man doch. In Geschäften hängen dann Hinweisschilder und du hast dann ja die Wahl: Entweder den Laden betreten und aufgenommen werden, oder gehen.
Auf dem privaten Gelände darf man das machen, wenn man darauf hinweist. Das ist dann nicht heimlich und verfolgt ja den Zweck Diebstahl zu verfolgen.
Geschäfte, sind private Bereiche. Da, darf man das !
Die Geschäfte sind jedoch gezwungen, das öffentlich zu deklarieren.
Wie zum Beispiel bei Hunden oder Nichtraucherbereichen, also Kamera-Bereich.
Einfach mal schaun, dann sieht man die Hinweisschilder. Meist auch bei den Öffnungszeiten zu finden.
AGBs werden nur bei Verträgen wirksam, das reine Betreten eines Geschäftes führt noch zu keinem Vertrag.