Hausrecht, Journalismus und die Demokratie?

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Auch Journalisten haben keine Immunität und müssen das Hausrecht Dritter grundsätzlich respektieren, aus meiner Sicht juristisch eine ganz klare Sache. Teilweise wird von Medienrechtlern in speziellen Fällen vertreten: Wenn eine Menschenmenge, aus welchem Grund auch immer, ein Grundstück schon "gestürmt " habe, dürfe der Journalist straffrei hinterher um das zu dokumentieren. Das sehe ich anders. Leicht abgewandelt würde das ja heißen, wenn jemand sowieso schon von zehn Leuten verprügelt wurde, darf der elfte das strafrei, kommt ja nicht mehr darauf an. Aus meiner Sicht ein unhaltbarer Standpunkt. Das Motiv ist beim Hausfriedensbruch im übrigen vollkommen gleichgültig, auch wenn der Täter "nur" fotografieren will, macht er sich natürlich strafbar. Eine andere Frage ist, ob die in strafbarer Weise entstandenen Filme oder Bilder von den Medien trotzdem verwendet werden dürfen. Das würde ich dann bejahen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufklärung und Publikmachung der betreffenden Vorgänge besteht, z.B. im Bereich Tierschutz, Umweltschutz oder auch Schutz von Arbeitnehmern oder Verbrauchern. Wenn man das verbieten würde, wäre der sogenannte "investigative Journalismus" ja praktisch nicht mehr möglich. Der Staat macht es ja genauso. Jahrelang wurden CD's von ausländischen Banken angekauft um Steuerstraftäter zu ermitteln. Die Daten auf diesen CD' s waren natürlich illegal u.a. unter Verletzung von Verschwiegenheitspflichten und Geschäftsgeheimnissen entwendet und weitergegeben worden. Die Staatsanwaltschaften hatten damit aber null Probleme und die Inhalte wurden sehr gerne im Rahmen der Ermittlungen verwendet.

Test1ccount123  15.03.2023, 17:02

Gibt bezüglich Stalleinbrüche Urteile, welche das Gegenteil besagen, wenn hier auch tatsächlich Missstände aufgedeckt werden, dann wird das aufgrund von öffentlichen Interesse fallen gelassen.

Denn das Problem ist, dass der Staat die Gewalt ist, welche Urteile fällt und der Staat muss sich eben schon an die Meinungsfreiheit halten. Daher muss hier auch ein Stück weit die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit geklärt werden.

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Das ist immer eine Auslegungssache und war sicherlich schon oft Gegenstand von Prozessen.

Das Problem ist natürlich, dass diese Prozesse im Regelfall öffentlich sind und die beschriebenen Beispiele dann detailiert an die Öffentlichkeit kommen.

Deshalb werden oft Einigungen auf aussergerichtlicher Ebene geschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung