Hauskauf von an Demenz erkrankten Großmutter

3 Antworten

Wenn sie nicht mehr geschäftsfähig ist und es auch keinen Bevollmächtigten gibt, muss ein Betreuer bestellt werden, der den Verkauf abwickeln kann. Allerdings benötigt dieser eine betreuungsgerichtliche Genehmigung um den Kaufvertrag wirksam abschließen zu können. Das Betreuungsgericht wird sehr genau prüfen, ob der Verkauf in Ordnung geht. Es sollte aber auf jeden Fall ein dingliches Wohnrecht vereinbart werde, um die Chancen der Genehmigungsfähigkeit zu erhöhen.

Gerhart  17.09.2014, 12:01

Es käme auch eine Schenkung an den Fragesteller in Betracht.

0
Ronox  17.09.2014, 13:37
@Gerhart

Auch eine Schenkung kann die Oma nicht mehr vornehmen, wenn sie geschäftsunfähig ist. Und für den Betreuer besteht ohnehin ein Schenkungsverbot, sofern es sich nicht um Gelegenheitsgeschenke handelt.

0

Erst mal klären, was "nicht mehr voll geschäftsfähig" bedeutet. Wer hat denn das gesagt, oder ist das nur dein Eindruck? Steht das in einem ärztlichen Attest? Dann müsste sie eigentlich einen Betreuer haben, der die für deine Oma nicht mehr handelfähigen Geschäfte übernimmt.

nicht mehr voll geschäftsfähig

wenn das zutreffend ist darf Deine Großmutter alleine keine Geschäfte mehr abwickeln, das heißt es muss jemanden geben der ihre Interessen vertritt

ein Hausverkauf an Euch muss nicht unbedingt in Ihrem Interesse sei, wenn man z.B. bei Dritten / Bauträgern etc. einen höheren Preis erzielen könnte

Das heißt ihr braucht Euch über die baulichen Fragen keinerlei Gedanken zu machen, weil erstmal geklärt werden muss, ob der Betreuer einem Verkauf überhaupt zustimmt ... für den Verkauf ist allerdings notwendig, dass sich der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung für den Verkauf einholt

wer der mögliche Erbe wäre, ist dabei auch erstmal egal, noch lebt die Großmutter ...

und wenn das Haus für die Finanzierung der Pflege der Großmutter in einem Heim veräußert wird / werden muss, könnt ihr letzten Endes auch nichts dagegen machen