Erbe?

8 Antworten

Bei der Berechnung des Pflichtteils (wird in Form von ausschließlich Bargeld geerbt) wird natürlich die Restschuld abgezogen, sofern diese nicht von einer Lebensversicherung übernommen wird.

Ggf. muß sie das Haus verkaufen, wenn sie nicht genug Bargeld hat, um den Pflichtteil auszahlen zu können.

Wenn das Haus noch weiter abbezahlt werden muß, ist ohnehin die Frage, ob sie das kann.

Wenn das Verhältnis untereinander gut ist, läßt sich mit Hilfe eines Anwalts sicherlich eine für alle Beteiligten tragbare Lösung finden. Vielleicht möchtest Du Gegenstände aus dem Besitz Deines Vaters oder erklärst Dich damit einverstanden, das Geld erst später oder in Teilbeträgen zu erhalten. Eine Verpflichtung von Seiten eines Pflichterben besteht hierzu jedoch nicht.

Im ersten Schritt muß der Gesamtwert des Erbes berechnet werden. Zu berücksichtigen ist auch, ob Dein Vater einen Ehevertrag gemacht hatte und ob Gütertrennung besteht. Meine Empfehlung wäre, daß Du zu einem Anwalt geht und ihn mit der Forderung des Pflichtteils beauftragst.

Wenn du eine Immobilie erbst, dann erbst du auch die Hypotheken, die auf dem Haus liegen. Also ja: du musst diese Schulden begleichen. Sollte es eine Erbengemeinschaft geben: dann muss man sich einig werden.

P.s. sollten deine Eltern ein " Berliner Testament" gemacht haben, dann sind sie ausschließliche Erben und die Kinder bekommen erst Mal nichts.

https://www.finanztip.de/berliner-testament/


SlightlyAnnoyed  29.03.2024, 14:03

Falsch, auch hier können die Kinder ihren Pflichtteil verlangen. Steht auch in dem Link, den du gepostet hast.

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minimax11  29.03.2024, 14:15
@SlightlyAnnoyed

Verlangen: ja. Nur ist das selten von Vorteil. Solange sie das aber nicht machen.. erben sie nichts. Erst nach dem Ableben des letzten Ehe-Partners.

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kabbes69  29.03.2024, 14:20
@minimax11

Ob dies ein Nachteil ist - kommt auf den Inhalt des Testaments an. Berliner Testament gibt es mit Strafklausel - der Schlussetbe, der nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil einfordert - verliert nach dem zweiten seine Stellung als Erbe. Diese Strafklausel ist aber kein Standard.

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Den Pflichtteil musst Du erst mal geltend machen. Der kommt nicht auf Dich zugeflogen.

alle Erben müssen abzahlen; das würde man also je nach Erbteil ausgleichen untereinander

Wenn sie noch im Haus lebt, dann passiert gar nichts von beidem, aber wenn sie das Haus verkauft, muss sie alles abzahlen und dich auszahlen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Smartass67  29.03.2024, 13:59

Nana, das stimmt so nicht.

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Katzenhalter3  29.03.2024, 14:01

Das war bei uns so, hatten mal das gleiche Problem in der Familie!

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