Hausaufgaben bei Nachmittagsunterricht?
Hallo,
bin ich dazu verpflichtet Hausaufgaben zu erledigen, wenn diese von z.B. Montag auf Dienstag aufgegeben sind, ich aber am Montag Nachmittagsunterricht habe? Ich bin in der gymnasialen Oberstufe in NRW. Wäre mega cool, wenn ich mir noch ein paar nützliche Links schickt.
Danke!
4 Antworten
Hallo,
die Regelung, dass Hausaufgaben nicht bei Nachmittagsunterricht aufgegeben werden dürfen gilt in NRW nur für die Sekundarstufe 1.
Somit ist das in Ordnung, wenn du welche bekommst. Wenn ihr überlastet seid, könnt ihr mit dem Lehrer reden.
Ach ja, der Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Hausaufgaben/index.html
Für die gymnasiale Oberstufe ist keine Begrenzung festgelegt. Jedoch muss die Schulkonferenz ein Konzept für die Sekundarstufe II beschließen, dass Umfang und Verteilung der Hausaufgaben eine Balance zwischen den Anforderungen zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife und einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Es berücksichtigt in angemessener Weise die Belastbarkeit von Schülerinnen und Schülern.
Ja bist du. Viele Lehrer glauben ihr Fach wäre das einzige und geben deswegen viel Hausübung (DE: Hausaufgabe) auf.
Das einzige was du machen kannst und wie ich die Schulzeit überlebte war, die Hausübungen entweder selber zu machen in der Mittagspause oder heimlich im Unterricht in einem anderen Fach wie z.B. Religion oder wenn die HÜ nicht wichtig ist, sie abzuschreiben von Kollegen wenn das möglich ist und nicht auffällt oder unnötige Schulnachmittage oder gar Schultage, wo nichts wichtiges ansteht wie Klausuren oder so zu schwänzen um mehr Zeit für alle Dinge für die Schule zu haben (Hausübungen, Referate ausarbeiten, für Klausuren lernen...) und sich auszuruhen.
Natürlich darfst du das Schwänzen aber auch nicht permanent machen und die Noten dürfen nicht darunter leiden. ;)
Du bist in der Oberstufe, also bist du zu gar nichts verpflichtet. Ist ja alles freiwillig. Trotzdem ist es ratsam, die Hausaufgaben zu machen, wenn du dein Abitur machen willst. Auch wenn du Unterricht am jeweiligen Nachmittag hast. Die Lehrer werden darauf achten, dass die Menge angemessen und die Bearbeitung der Aufgaben sinnvoll ist.
Die Vollzeit-Schulpflicht hast du erfüllt. Je nach Bundesland bist du jetzt zu gar nichts mehr verpflichtet oder hast bis 18 eine Berufsschulpflicht. Letztere Kann durch die Oberstufe abgedeckt werden aber genauso gut auch durch ne Ausbildung oder ähnliches.
Du bist also freiwillig in der Oberstufe, weil du dich von allen Wahlmöglichkeiten dafür entschieden hast.
Du MUSST garnix. Aber du wirst sicher eine schlechte Note kassieren, wenn du sie nicht machst. Dagegen kannst du nix machen.
Ich sage nur "freiwillig" mit "". ;)