Haus absichern vor der Ehe?

4 Antworten

Hallo, wenn ihr keinen Ehevertrag macht steht ihr im Falle einer Scheidung die Hälfte der Wertsteigerung der Immobilie innerhalb der Ehe zu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Das Haus war Bereits VOR der Eheschließung in deinem Besitz und deine Frau hat bei Scheidung kein Recht darauf.
Außer sie steht anteilsmäßig im Grundbuch. Aber das tut sie nicht so wie es klingt.

Arguc123 
Fragesteller
 10.01.2024, 20:58

Vielen Dank

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ralfvegan  10.01.2024, 21:03

Das stimmt nur, wenn auf dem Haus bei der Eheschließung keine Schulden mehr waren - zahlt er es in der Ehe ab, gilt für diesen Teil ein gemeinsamer Besitz.

(Nach deutschem Recht)

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Das entscheidet bestimmt Amtsgericht in die Türkei.Rechte davon zu haben hat sie auf jedenfall,klar.Evtl.die hälfte.Besser fragst du das zu ein Anwalt und zahlst du Ca.100 Euro für ein kurze Termin oder 200,aber dann hast du die beste Antwort.

Arguc123 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:01

ehm ok was hat das Amtsgericht in der Türkei damit zu tun ?

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GEU20C  10.01.2024, 21:01
@Arguc123

ah Ja,die werden in Brd leben,klar. :) Frag lieber zu ein Anwalt.

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NackterGerd  10.01.2024, 21:02
Rechte davon zu haben hat sie auf jedenfall,klar.Evtl.die hälfte.

Wieso Klar.

Eigentlich gar nichts !

Wenn es eine Zugewinn Gemeinschaft ist nimmt jeder seine Sachen wieder mit die er in die Ehe Brachte.

Nur wenn es während der Ehe gebaut/gekauft worden wäre.

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Haus absichern vor der Ehe?

Du bist doch bereits verheiratet!

VOR der Ehe wäre dann also zu spät!!!

Und was willst du absichern.

Ich kenne natürlich nicht euren Ehevertrag

Aber da gibt's doch nichts zum Absichern.

Ist die Ehe denn in Deutschland rechtskräftig?

Arguc123 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:02

nein ich habe die Ehe nur in der Türkei abgeschlossen hier aber noch nicht

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NackterGerd  10.01.2024, 21:12
@Arguc123 Dann am besten Zugewinngemeinschaft

Oder Gütertrennung machen.

Im 1. FALL wird alles geteil was ihr in der Ehe angeschafft bzw erwirtschtet habt.

Jede behält was er zuvor hatte

Im 2. Fall bleibt Ihr wirtschaftlich gesehen getrennt.

Jeder ist für seinen Teil verantwortlich

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