Hat ein "Kind" unter 25 mit (Vollzeit-)Arbeit das Recht zuhause zu wohnen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab dem 16. Geburtstag können die Eltern das Kind straffrei vor die Tür setzen.

Die Unterhaltspflicht gilt nur bis zur ersten vollendeten Berufausbildung. Danach steht dem Kind kein Unterhalt mehr zu, es kann sich selbst versorgen.

Qpalym10 
Fragesteller
 06.11.2019, 17:53

Alles andere käme mir auch komisch vor. Danke für deine Antwort.

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Majorie22  06.11.2019, 17:54

Das ist zwar Blödsinn, aber glaub ruhig daran

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Qpalym10 
Fragesteller
 06.11.2019, 18:07

Und wieso ist das Blödsinn? Ich hätte gerne eine Begründung, beziehungsweise Quelle.

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Majorie22  07.11.2019, 07:21
@Qpalym10

Bezog sich auf mit 16 rauswerfen, das mit Unterhaltspflicht stimmt bis auf wenige, klar definierte Ausnahmen, die wohl offenkundig bei euch nicht vorliegen

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Menuett  07.11.2019, 13:01
@Majorie22 Strafgesetzbuch (StGB) § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__171.html

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Majorie22  07.11.2019, 13:08
@Menuett

Ist ein eigener Straftatbestand mit zusätzlicher Schutzfunktion. Und der "Rauswurf" Ü16-U16 bliebe gem. deiner Aussage ohne Konsequenzen, tut es aber nicht ob der ganzen BGB-Verstösse, die Folge sehr strafrechtlich relevant sein können

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Menuett  07.11.2019, 13:46
@Majorie22

BGB Verstöße sind nicht strafrechtlich relevant.

Gegen welchen BGB-Paragraphen verstoßen Eltern, die ihr Kind mit 16 auf die Straße setzen?

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Aus Geiz oder Bequemlichkeit will das Kind aber bleiben.

Eltern müssen nicht alles hinnehmen und ein 23 Jähriger Mensch ist kein Kind mehr, sondern erwachsen.

Was ist da schiefgelaufen, dass sich ein 23 Jähriger sich so aufführt, hört sich nicht nach einer respektvollen Art und Weise an, den Eltern gegenüber?

Dem "Kind" eine Frist setzen, damit es sich eine Wohnung suchen kann und wenn es dem nicht nachkommt, dann gibt es andere Mittel und Wege, damit der erwachsene Sprößling ausziehen kann.

irgendwann haben Eltern auch das Recht, ihr eigenes Leben zu geniessen.

Nein, ihr könnt schlicht & einfach kündigen. Dies wäre die simpelste Form, um vom "Hausrecht" zu machen. Bei euch scheint wenn denn die Rechtsprechung zum Untermietvertrag zu gelten, also spätestens am 15. zum Monatsende.

Qpalym10 
Fragesteller
 06.11.2019, 18:08

Hä? Wie kündigen? Das "Kind" hat keinen Mietvertrag und wehrt sich dagegen.

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Majorie22  06.11.2019, 18:13
@Qpalym10

Rechtsähnliches Verhältnis, Von jetzt auf gleich kannst du ihn nicht auf die Straße setzen. Und eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung, die nicht der Bestätigung bedarf. Soll heissen, wenn er nicht geht, dürft ihr ihn zu Recht und ggf. mit Hilfe der Polizei am 01.12. an die Luft setzen

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