Hat ein "Kind" unter 25 mit (Vollzeit-)Arbeit das Recht zuhause zu wohnen?
Hallo,
Es geht darum, dass ein 23jähriges "Kind" sich zuhause extrem aufführt, droht, ect. Die Person hat eine abgeschlossene Ausbildung und seit ein paar Monaten auch eine Vollzeitstelle, von der man sicherlich auf eigenen Beinen stehen könnte. Aus Geiz oder Bequemlichkeit will das Kind aber bleiben.
Wie viel müssen Eltern sich gefallen lassen? Müssen sie es noch 1-2 Jahre durchstehen? Ohne Arbeit wäre es klar, da die Eltern sonst ja unterhaltspflichtig wären.
(Das klingt sehr hart, es handelt sich aber wirklich um massiven Psychoterror, weiter möchte ich auf den Hintergrund nicht eingehen)
Ich hoffe auch Antwort,
Liebe Grüße
3 Antworten
Ab dem 16. Geburtstag können die Eltern das Kind straffrei vor die Tür setzen.
Die Unterhaltspflicht gilt nur bis zur ersten vollendeten Berufausbildung. Danach steht dem Kind kein Unterhalt mehr zu, es kann sich selbst versorgen.
Alles andere käme mir auch komisch vor. Danke für deine Antwort.
Und wieso ist das Blödsinn? Ich hätte gerne eine Begründung, beziehungsweise Quelle.
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
BGB Verstöße sind nicht strafrechtlich relevant.
Gegen welchen BGB-Paragraphen verstoßen Eltern, die ihr Kind mit 16 auf die Straße setzen?
Aus Geiz oder Bequemlichkeit will das Kind aber bleiben.
Eltern müssen nicht alles hinnehmen und ein 23 Jähriger Mensch ist kein Kind mehr, sondern erwachsen.
Was ist da schiefgelaufen, dass sich ein 23 Jähriger sich so aufführt, hört sich nicht nach einer respektvollen Art und Weise an, den Eltern gegenüber?
Dem "Kind" eine Frist setzen, damit es sich eine Wohnung suchen kann und wenn es dem nicht nachkommt, dann gibt es andere Mittel und Wege, damit der erwachsene Sprößling ausziehen kann.
irgendwann haben Eltern auch das Recht, ihr eigenes Leben zu geniessen.
Nein, ihr könnt schlicht & einfach kündigen. Dies wäre die simpelste Form, um vom "Hausrecht" zu machen. Bei euch scheint wenn denn die Rechtsprechung zum Untermietvertrag zu gelten, also spätestens am 15. zum Monatsende.
Hä? Wie kündigen? Das "Kind" hat keinen Mietvertrag und wehrt sich dagegen.
Rechtsähnliches Verhältnis, Von jetzt auf gleich kannst du ihn nicht auf die Straße setzen. Und eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung, die nicht der Bestätigung bedarf. Soll heissen, wenn er nicht geht, dürft ihr ihn zu Recht und ggf. mit Hilfe der Polizei am 01.12. an die Luft setzen
Das ist zwar Blödsinn, aber glaub ruhig daran