Hat das Baby im Bauch der Mutter ein Lebensrecht?

5 Antworten

Ja, hat es.

Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese Fragen zwei konkrete Antworten: Schützenswert ist das Leben ab der Einnistung, aber alle Rechte erhält der Mensch erst ab Geburt (§ 1 BGB).

Ein Embryo ist aber natürlich nicht komplett rechtlos. Im deutschen Recht hat auch der sogenannte Nasciturus, also das Ungeborene ab dem Zeitpunkt der Einnistung, gewisse Rechte.

Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie herrschender Auffassung) Träger der Menschenwürde i. S. d. Art. 1 Abs. 1 GG, ebenso Träger von Grundrechten, etwa des in Art. 2 Abs. 2 GG formulierten Rechts auf Leben. Strafrechtlich wird er durch § 218 ff. StGB (Schwangerschaftsabbruch) geschützt, nicht jedoch durch § 212 StGB (Totschlag).

Im Zivilrecht ist der Nasciturus nach der Definition des § 1 BGB nicht rechtsfähig, wird jedoch durch zivilrechtliche Sondervorschriften geschützt. Beispielsweise kann der Nasciturus Erbe sein, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war (§ 1923 Abs. 2 BGB). Nach dieser Vorschrift kann ein Kind, das beim Erbfall noch nicht geboren, aber schon erzeugt ist, Erbe sein, wenn es nach dem Erbfall lebend geboren und damit rechtsfähig wird. Das Kind wird rechtlich so behandelt, als wäre es vor dem Erbfall geboren (gesetzliche Fiktion). Zudem genießt der Nasciturus über § 823 ff. BGB deliktsrechtlichen Schutz vor vorgeburtlichen Schädigungen. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn ein Ungeborenes bei einem Arbeitsunfall (der Mutter) geschädigt wird: Es erhält dann nach der Geburt alle medizinischen Leistungen und Entschädigungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung, als wäre es selbst zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen (§ 12 SGB VII).

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Nasciturus dem bereits Geborenen teilweise insoweit gleichgestellt wird, als es ihm zu seinem Vorteil gereicht (“Nasciturus pro iam nato habetur, quotiens de commodis eius agitur”).

Da das ja anscheinend auf eine Abtreibungsdiskussion abzielt: ich habe keinerlei Probleme damit, auch weiterhin Schwangerschaftsabbrüche bis zur Vollendung der 14. Woche zuzulassen - ich wäre auch generell sehr für eine Entkriminalisierung, da ein Abbruch nach der Fristenlösung bisher immer noch rechtswidrig (aber straffrei) ist.

Bis zu diesem Zeitpunkt, also 12 Wochen nach Befruchtung, werden sehr viele Schwangerschaften auch von der Natur beendet - in einer entsprechenden Studie waren es ganze 31% (Wilcox AJ et al, N Engl J Med., 1988, “Incidence of early loss of pregnancy”). Wenn also sogar die Natur bis zu diesem Zeitpunkt Schwangerschaften von selbst beendet (ohne dass dafür ein Grund ersichtlich ist), dann kann ich das als guten Zeitpunkt sehen, bis dahin unter Umständen auch medizinisch nachzuhelfen, wenn ein Abbruch gewünscht ist.

Folglich kann ich mich dem anschließen, dass ein Recht auf Leben ab der 14. Schwangerschaftswoche grundsätzlich existiert.

Vollwertiger Mensch und Träger von Rechten kann hingegen nur ein bereits geborener Mensch sein.

FinisGermanya 
Fragesteller
 26.06.2022, 07:47

Interessante Ansicht bin zwar nicht der Meinung von dir, aber schätze die Ausführlichkeit deiner Antwort.

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Ein Baby ja, aber Zellen ohne Bewusstsein nicht.

Von Experte Luna0610 bestätigt

In Bäuchen von werdenden Müttern finden wir keine Babies, sondern Föten oder Embryos.

Ja, aber es kann nicht die Freiheitsentscheidung der Schwangeren dominieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung