Hartz 4 und Hospiz

2 Antworten

In einem Hospiz wird mutmaßlich der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II greifen; heißt, deine Mutter hat danch wahrscheinlich keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), sondern dann nach dem SGB XII.
Wie sich die im einzelnen gestalten, vermag ich nicht zu sagen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Hartz IV Empfänger die länger fristig in stationärer Behandlung sind, haben dann nur noch einen Anspruch auf ein monatliches Taschengeld in Höhe von ca 100 €. Sie werden ja voll verpflegt in der Einrichtung.

Miham 
Fragesteller
 17.07.2012, 14:25

Hallo DerHans, vielen Dank für die Info.Alles gut soweit. Das Hospiz verursacht als solches ja keine Kosten, da können wir sie auch noch etwas unterstützen. Denke ich habe mich auch dumm ausgedrückt...meinte eher das sie im "Programm" bleibt. Eher dann wohl doch Grundsicherung?? Vielen Dank für die so schnelle Antwort!

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VirtualSelf  17.07.2012, 19:02

@Hans
Da interessiert mich dann doch die Rechtsquelle

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