Hartz 4, kann meine Tochter 18 wieder bei mir einziehen?
Hallo. Ich bin Hartz4 Empfängerin und war bisher alleinerziehend. Meine Tochter ist seit Februar 18 und war im Juni zu ihrem Vater gezogen und von da aus ist sie dann zu ihrem Freund nach Nordreihnwestphalen gezogen. Jetzt haben die beiden sich aber getrennt und Sie sitzt nun schon seit zwei Wochen wieder bei mir. Ich sollte eigentlich auch in eine kleinere Wohnung ziehen, da Sie ja offiziell ausgezogen ist. Das Problem ist zur Zeit, das Sie noch keine Ausbildung hat und auch keinen Job. Kann ich sie dann wieder bei mir einziehen lassen?
3 Antworten
Du kannst bei dir einziehen lassen, wen du willst, was da Jobcenter anbelangt. Nur deinen Vermieter müsstest du eigentlich um eine Zustimmung bitten. Aber die wird er dir wohl kaum verweigern können, vor allem, weil dein neuer Mitbewohner mit dir eng verwandt ist - und auch, weil du mehr Miete zahlen musst, als du dir leisten kannst.
Wenn deine Tochter nicht zu viel § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen hat, kriegt sie ALG II fast wie du, nur etwas weniger § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts als du.
Eure § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden je zur Hälfte für sie und zur Hälfte für dich vom Jobcenter übernommen, soweit sie angemessen sind - und das sind sie für zwei Personen ja eher als für eine ;-).
Damit werden wahrscheinlich wieder alle deine Kosten für Wohnen und Heizen übernommen - und wenn die Tochter wieder auszieht, möglicherweise auch noch die nächsten sechs Monate (und danach nur noch der angemessene Teil).
Gruß aus Berlin, Gerd
Sicher, du musst ihren Einzug nur umgehend melden und nachweisen und dann wäre deine Wohnung bzw.die Kosten dafür auch wieder angemessen.
Das sie weder Arbeit noch Ausbildung hat spielt da keine Rolle, dann muss sie halt der Vermittlung wieder zur Verfügung stehe und Nachweise über Einkommen usw.sind ja eh zu erbringen.
Sie gehört dann unter 25 wieder zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn sie ihren eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann.
Wende dich doch ans Amt, schildere die Situation, frage, ob sie bis zum Ende der Probezeit einer Ausbildung (oder ähnlich) bei dir wohnen kann. Sie müsste ja für den Umzug nach etwas Geld sparen, Kaution, Transport, eventuell braucht sie noch Inventar etc., so dass da schon einige Monate Sparen sinnvoll wären, wenn möglich. In der Zeit wäre sie ja Teil der Bedarfsgemeinschaft, Wie das dann mit dem Gehalt ist, müsstest du klären. Die Frage ist, ob der Großteil ihres Gehaltes auch wegfiele, wenn sie versucht, für einen Auszug zu sparen, damit du in eine kleinere Wohnung ziehen kannst und das Amt insgesamt danach weniger Miete zahlen muss.