Harry Potter in einem Buch erwähnen?

3 Antworten

Erwähnen darfst du das Ganze, du darfst aber nicht damit werben. Letzteres wäre bspw. der Fall, wenn eine Internetsuche nach dem verwendeten Begriff (Harry Potter / Hogwarts) auch wesentliche Teile deines Werkes hervorbringen würde. In diesem Fall wäre das eine strafbare Markenrechtsverletzung.

Erwähnst du aber nur eine Marke (bspw. "Ihr Lieblingsbuch ist Harry Potter"), so stellt dies allein noch keine Werbung bzw. Marktbeeinflussung dar. Die entsprechenden Schlagworte sollten nur eben möglichst nicht an mehreren Stellen in deinem Werk vorkommen und nur einen geringen Teil des Textes ausmachen.

Nicht zwingend erforderlich aber ggf. sinnvoll wäre es noch, in dem Impressum deines Werkes noch einmal darauf hinzuweisen, dass Marken nicht gesondert gekennzeichnet sind und die Abwesenheit eines '®' Symbols nicht bedeutet, dass es sich um keine Marke handelt.

LG

Klar darfst du das erwähnen. Du darfst nur nirgends abschreiben (außer du deklarierst es entsprechend, wie zum Beispiel "Mia erinnerte sich an etwas, das Harry Potter einmal zu Ron gesagt hatte, nämlich: ...............")

Und wenn du wahre Begebenheiten schilderst, dann darfst du nicht die Namen der Personen verwenden, über die du schreibst.

Ja, kannst du machen. So, wie man schreiben darf, dass jemand Audi fährt oder Cola trinkt.