Handy mit Simlock gekauft - Betrug?

4 Antworten

Auch wenn das Video 6 Jahre alt ist, hat sich an der Formulierung kaum was verändert.  „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“ (Z. Quelle 2). Somit sind aber auch andere Formulierungen wirkungslos

Das ist aber momentan nicht mal so irrelevant, da man einen Simlock Mangel gut nachweisen kann... das stand ja bestimmt nicht in der Beschreibung und somit ist es eine Täuschung. Also so oder so haftet der Verkäufer in diesem Fall trotzdem, weil es ein Mangel ist, welchen der Käufer nicht erwartet hat.

Nachweise zu der Formulierung (Jahr 2020)

Quelle 1

https://www.google.com/amp/s/www.techbook.de/pc-mac/web-pc-mac/ebay-kleinanzeigen-haftung-privat%3famp

Quelle 2

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

Den Spruch mit der "Gewährleistung" oder "Garantie" kann man sich schlicht sparen. Der hat Rechtlich im Privatverkauf 1. keine Bedeutung, 2. nichts zu suchen & 3. kann man beides nicht geben. Der Ausschluss erfolgt hier unter einer einzigen Bezeichnung: Sachmängelhaftung.

Google mal danach. Der VK hat hier den Punkt schonmal nicht erfüllt. Heißt: Juristisch angreifbar weil er unwissend ist. Das ist schon seit Jahren so.. selbst das Märchen mit dem EU-Recht was man früher oft bei eBay Auktionen gesehen hat. Die Leute kopieren etwas, ohne zu wissen was sie da eigentlich kopieren, denn schließlich "machen das alle so, dann muss es ja richtig sein".

Das wesentliche worauf du deine Klage bzw. Strafanazeige aufbauen kannst, ist: Arglistige Täuschung.

Also demnach hat er sich mit dem Satz in seiner Anzeige aus der Affäre gezogen? Auch, wenn das Handy eine Simlock hat, ohne dass er es mir sagte?

Der VK ist haftbar. Haftbar in diesem Sinne, dass er offenbar etwas verkauft hat was nicht sein Eigentum ist. Wie du sagst: Vater vom VK. Wenn in der Anzeige auch noch drin stand dass das Handy ungeprüft ist bzw. vll. sogar suggeriert hat dass das Handy auch problemlos in DE verwendet werden kann & du sagst das Handy hat noch problemlos funktioniert bei der Besichtigung, dann frage ich mich: WIE?

Natürlich könnte man damit argumentieren dass man selber mal ne Sim hätte reinpacken können, aber der VK genauso. Hier würde man sich die Schuld hin und her schieben.

War noch eine AT-Karte drin? Konntest du damit irgendwelche Tests machen? Das kann ggf. noch relevant sein.

Ich würde dem VK folgendes scheiben:
Du gibst ihm 3 Optionen. Entweder er bezahlt die Freischaltung, er gibt dir dein Geld zurück oder du teilst ihm mit ihn anzuzeigen wegen Arglistiger Täuschung und wirst ihn Zivilrechtlich vor Gericht ziehen. Vll. bekommt Ihr auch eine Einigung dass er dir 120 € zurückzahlt.

Auch kannst du ihn gerne Daraufhinweisen, dass sein Spruch zudem überflüssig sei und rechtlich im Privatverkauf keine Anwendung findet.

Hallo, dieses Video, was ich gefunden habe kann helfen

https://youtu.be/UP5qesTL1pY

Laut dem Anwalt darf aber unter Anzeige nicht ,,Ich verkaufe unter Ausschluss jeglicher Gewehrleistung“ stehen.

Woher ich das weiß:Recherche
svenja669 
Fragesteller
 13.01.2021, 11:46

Also demnach hat er sich mit dem Satz in seiner Anzeige aus der Affäre gezogen? Auch, wenn das Handy eine Simlock hat, ohne dass er es mir sagte?

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Comp4ny  13.01.2021, 11:58
Laut dem Anwalt darf aber unter Anzeige nicht ,,Ich verkaufe unter Ausschluss jeglicher Gewehrleistung“ stehen.

Das Video ist über 6 Jahre alt.
Heute heißt es auch völlig anders und so Floskeln wie "Privatverkauf, keine garantie / Gewährleistung" sind rechtlich nicht haltbar.

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Einen Betrug sehe ich nicht, aber das ist eh irrelevant.

Wenn die Gelegenheit zum Testen gegeben war, dann hätte man ja auch mal eine eigene SIM-Karte reinstecken können. Darauf würde ich mich als Verkäufer berufen.

Möglicherweise könnte man eine Rückabwicklung gerichtlich durchsetzen, aber mit dem entsprechenden Kostenrisiko.