Handy Garantie ja oder nein

6 Antworten

Vermutlich hast Du das Handy an den Verkäufer eingeschickt. Der wollte sich aber nicht auf Garantie festlegen, denn der Hersteller entscheidet, ob es ein Garantiefall ist. Wenn es kein Garantiefall ist, wird der Hersteller ( oder die Service-Stelle ) Dir einen Kostenvoranschlag senden. Dieser Kostenvoranschlag wird berechnet, deshalb wollen sie Deine Unterschrift. Dann kannst Du entscheiden, ob die Reparatur zum genannten Preis gemacht werden soll.

Petra1409 
Fragesteller
 22.11.2013, 11:20

Ja aber ich unterschreibe doch nichts wenn die sagen der Kostenvoranschlag kostet mindestens 25 €. Das möchte ich schon genau wissen.

Vielleicht sind es dann 40...50...80 € ???

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Droitteur  22.11.2013, 11:24
@Petra1409

So wie ich deine Fallbeschreibung lese, sind die 25 Euro auch ausschließlich für die Erstellung eines Kostenvoranschlags - die voraussichtlichen Reparaturkosten werden dir logischerweise erst nach Erstellung eines solchen Voranschlags mitgeteilt ;)

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Petra1409 
Fragesteller
 22.11.2013, 11:33
@Droitteur

aber auf meine Frage was der Kostenvoranschlag kostet, sagte mir die Dame am Telefon ab 25 € , genaueres kann sie jetzt nicht sagen.

Wenn ich sowas schön höre, ab 25 €....echt dabei bleibt es sowieso nicht und viele unterschreiben dann einfach.....

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Droitteur  22.11.2013, 11:34
@Petra1409

Die Reparaturkosten würden jedenfalls deutlich höher ausfallen, da hast du vollkommen recht^^

Und es stimmt, das ist wirklich ärgerlich bis frech. So einiges an derzeitiger Unternehmenskultur stört mich sehr.

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Man muss nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag. Das wird auch ein Rechtsanwalt können. Nur ein Gutachter könnte eventuell nachweisen, dass der Displayschaden "produktionsbedingt" entstanden ist (somit Garantie) oder "gebrauchsbedingt" (keine Garantie).

Also die Sache ist noch nicht erledigt. Otto behauptet, das Handy hätte laut Bildmaterial starke Gebrauchsspuren. Bin dann mit dem Handy zum Anwalt. Der hat Otto mitgeteilt, dass das Handy keinerlei Gebrauchsspuren hat. Otto weigert sich weiterhin das Handy zu ersetzen bzw. zu reparieren. Und was ein mechanischer Fehler sein soll, weiß ich auch noch nicht. Otto hatte eine Frist bis zum 15.1......keine Ahnung wie es weitergeht. Warte auf Rückmeldung vom Anwalt. Auf jeden Fall wird nichts mehr bei Otto bestellt und auch nicht bei Quelle, Neckermann, Bonprix....gehört alles Otto. Also heißt es abwarten.....

LG Petra

Also diese Displayfehler sind meist chargenabhängige Qualitätsprobleme, die u.U. durchaus mal vorkommen können. Dies wird aber in der Regel von der Garantie abgedeckt. Und mal abgesehen davon: Was wäre dann kein mechanischer Fehler bei einem Handy? Zudem ist das ehr ein technischer und kein mechanischer Fehler :)

Ich wäre da sehr vorsichtig und würde das vorerst nicht unterschreiben und lieber den Termin mit dem Anwalt abwarten.

Petra1409 
Fragesteller
 22.11.2013, 11:10

ja habe auch nichts unterschrieben habe ja nachher den Termin beim Anwalt. Außerdem wenn ich unterschreibe, bleibt es garantiert nicht bei 25€ f.d.Kostenvoranschlag.

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Die Probleme dieser Art häufen sich auffällig, steffpos Begründung erscheint mir dafür auch plausibel.

Ihr hättet euch mit eurem Begehren an den Verkäufer wenden sollen, der für den Sachmängel haftet. Diesem gegenüber greift dann auch die Beweislastumkehr, das heißt er muss beweisen, dass der Mangel unmöglich von Anfang an im Gerät versteckt vorgelegen haben kann.

Freue mich über Nachfragen und will stets wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)

Petra1409 
Fragesteller
 22.11.2013, 11:15

Das Handy ist von Otto, die haben mir gesagt wo ich es hinschicken soll. Habe vorgestern nochmal bei Otto angerufen und die sagen nur: Wir arbeiten seit Jahren mit dieser Firma und wir sind sehr zufrieden. Das wird schon stimmen wenn die sagen es ist ein mechanischer Fehler, da kann ich nichts machen,...tut ihr leid.... da haben sie Pech gehabt. ja und jetzt warte ich was der Anwalt sagt....

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Droitteur  22.11.2013, 11:20
@Petra1409

Der Anwalt wird dir sagen, dass Otto Pech hat - sofern du irgendwie beweisen kannst, dass sie dich wirklich direkt an den Hersteller verwiesen haben. Otto muss sich das Handeln des Herstellers (als seinen Vertreter) ohnehin zurechnen lassen und hat das ja wohl in einem zweiten Gespräch auch noch ausdrücklich gemacht.

Sofern man die Haltung Ottos/Herstellers als endgültige Verweigerung ansieht, kannst du nun vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf Nutzungsausfall und weiteren Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen. Den Anwalt wird Otto natürlich auch zahlen - ich nehme mal an, dass er dir einen ordentlichen Brief aufsetzt ;)

Halte mich bitte auf dem Laufenden, bin so neugierig^^

Für dich noch zur Info: Otto hat einfach keinen Bock auf Schreibkram oder steckt mit dem Hersteller unter einer Decke: Denn normalerweise kann sich der Verkäufer ohne Probleme an seinem Lieferanten/Hersteller schadlos halten ;) So viel zu Otto.

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Petra1409 
Fragesteller
 22.11.2013, 11:30
@Droitteur

also die Firma an die ich laut Otto das Handy schicken sollte, nennt sich " Servicepartner ihres Versandhauses für Kommunikations-und Medientechnik"

Wie mir die Firma am Telefon sagte, wird das Handy erst zum Hersteller geschickt, wenn ich für den kostenpflichtigen Kostenvoranschlag unterschrieben habe.

Die Firma ist schon sehr merkwürdig....am Telefon hat die Mitarbeiterin ja so getan als läuft es vielleicht doch noch unter Garantie.........dann hätte ich das Gerät ja sofort zum Hersteller schicken können...

Für mich sieht es alles nach Abzocke aus

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Droitteur  22.11.2013, 11:33
@Petra1409

Die Kunden werden oft an der Nase herumgeführt, indem man sie im Unklaren über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten lässt.

Die Garantie ist eine Leistung, die frei gestaltet werden kann - demnach kann es also sein, dass der Schaden unter die Garantie fällt oder auch nicht.

Die Sachmängelhaftung (oder früher Gewährleistung) ist dagegen eine rechtlich geregelte Angelegenheit. Nach dieser gibt es keinen Zweifel daran, dass Otto einzustehen hat.

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Droitteur  22.11.2013, 11:37
@Petra1409

Nachdem es sich also erst um einen Servicepartner und nicht schon den Hersteller handelt, sehe ich auch keine Beweisschwierigkeiten mehr, dass ihr euch wirklich zuerst an Otto und nicht eigenmächtig an einen Dritten gewandt habt.

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Petra1409 
Fragesteller
 22.11.2013, 19:17
@Droitteur

Der Anwalt schreibt einen Brief an Otto und einen an die Servicefirma. Die müssen das auf Garantie reparieren bzw. ersetzen oder Geld zurück.

Frist bis 12.12.13

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Droitteur  23.11.2013, 07:39
@Petra1409

Die Frist ist ganz schön lang, noch dazu ist der Fall ja schon ein paar Tage alt. Aber wenn er meint..

Jedenfalls dürfte die Sache so am Ende gut ausgehen; merk dir aber mal, dass auch der Anwalt wohl nicht von "Garantie" sondern von "Gewährleistung" oder ähnlichem gesprochen hat. Und "bzw." ist wahrscheinlich auch wie so oft überstrapaziert und meint eigentlich "oder".

Danke für die Rückmeldung :)

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