Handy-Garantie „ausnutzen“?

2 Antworten

Wenn das Handy erst 6 Monate alt ist, liegt die Beweislast, dass der Mamgel bei Übergabe nicht bestand beim Verkäufer. Also er muss erstmal nachweisen, dass es ein Sturz den Schaden verursacht hat. Nach einem Jahr ist es anders herum. Also die Chancen, dass es funktioniert sind jetzt größer, als im halben Jahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Meister Radio- und Fernsehtechnik

Die Garantie macht man beim Hersteller, also Apple geltend, da diese freiwillig ist.

Beim Verkäufer macht man hingegen die Gewährleistung geltend.

Apple hat ja Fallsensoren verbaut, die registrieren, ob ein Gerät mal gestürzt ist oder nicht.

Dein Freund (lustig, dass es bei solch Dingen immer der Freund ist) kann es ja gerne versuchen.

Eine Anzeige wegen versuchten Betruges wird es vermutlich nicht geben wenn es auffliegt, aber er wird die Reparaturkosten selber bezahlen dürfen.

Luigjmarku 
Fragesteller
 07.01.2023, 19:22

Da verwechselst du was mit dem Wasser Sensor !

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VictorVector  07.01.2023, 19:27
@Luigjmarku

Nein, ich verwechsele nichts. Apple hat Sensoren, die eben genau vor sowas (Garantiebetrug) schützen sollen.

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Luigjmarku 
Fragesteller
 07.01.2023, 19:54
@Teddy42

Was würde passieren, wenn die Masche auffliegt?

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VictorVector  07.01.2023, 19:59
@Luigjmarku
Eine Anzeige wegen versuchten Betruges wird es vermutlich nicht geben wenn es auffliegt, aber er wird die Reparaturkosten selber bezahlen dürfen.

Zum dritten Mal!

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Teddy42  07.01.2023, 19:59
@VictorVector

Dann lade dir mal die App " phyphox" aus dem Store wenn du ein iPhone hast. Dann kannst du sehen was alles an sensoren verbaut ist und kannst das sogar "Testen"

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VictorVector  07.01.2023, 20:10
@Luigjmarku

Dann sieh doch mal ein, dass dein Vorhaben nicht nur laut deiner eigenen Aussage "asozial" ist, sondern bereits eine Straftat ist!

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 263 StGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet

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VictorVector  08.01.2023, 06:20
@Luigjmarku

Jetzt halt Mal langsam die Beine still Bürschchen. Du hast eine Frage gestellt, die ich dir nun mehrmals beantwortet habe. Wenn sie dir nicht passt, oder du das Geschriebene nicht wahrhaben willst, ist das dein Problem.

Probiere es halt aus. Komm dann aber nicht mit einer weiteren Frage an: Hilfe, ich habe eine fette Rechnung von Apple bekommen, die ich nicht zahlen kann. Was soll ich tun?

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