Handy beschlagnahmt § 184?

1 Antwort

Wenn es dir jemand schickt und du es sofort löschst, ist das absolut kein Problem. Was sollst du sonst machen können.

Die Säule (Element einer Straftat) der Schuld ist ja gar nicht gegeben.

lg

jjanseh 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:08

Im Bericht steht drin das ich eine Straftat begangen habe weil ich die bilder in Besitz genommen habe und anscheinend (ausgetauscht) habe, was ich aber wie gesagt nicht gemacht habe

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HfPol110  18.01.2022, 20:09
@jjanseh

Eben. Dann stellst du das klar und gut ist.

Sie müssen es dir nachweisen. Und es wird schwer etwas nachzuweisen, was du nicht getan hast.

lg

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jjanseh 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:09
@HfPol110

Und was ist wenn die die gelöschten Fotos wiederherstellen ?

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NonNam  18.01.2022, 20:19
@jjanseh

Dann stellen sie fest, dass Du sie sofort gelöscht hast. Was ja völlig richtig war. Und sie stellen fest, dass Du sie nicht weiter geleitet hast. Alles gut.

Wenn mir jemand heute eine CD mit KiPo in den Briefkasten wirft und ich die sofort entsorge, bekomme ich ja auch keinen Ärger.

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HfPol110  18.01.2022, 20:19
@jjanseh

Man sieht doch wann diese gelöscht wurden und wann du die Bilder erhalten hast. Sowas kann nachgeprüft werden.

Wenn du nichts getan hast, passiert dir auch nichts.

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jjanseh 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:24
@NonNam

Also es wird nichts passieren ?

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jjanseh 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:28
@HfPol110

Wird man benachrichtigt sobald sie feststellen das nichts gefunden wurde ?

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