Handy als Scheinwerfer?

2 Antworten

Für Fußgänger gibt es meines Wissens keine Vorschriften hinsichtlich der zugelassenen Beleuchtung.

Ich denke dennoch nicht, dass man als Fußgänger verpflichtet ist, im Dunkeln zu tappen.

Wenn ich beim Laufen meine 1100-lm-Stirnlampe verwenden darf (und ich hoffe, ich darf das), darf man wohl auch eine Handy-LED benutzen.

Ja, auch meine Stirnlampe kann Autofahrer blenden. Allerdings drehe ich im Fall von Gegenverkehr meinen Kopf samt Lampe etwas vom Verkehr weg, sodass die Lampe nicht mehr blendet.

Übrigens können auch Autoscheinwerfer und insbesondere falsch eingestellte oder falsch benutzte Fahrradscheinwerfer blenden.

Mir kamen einmal zwei Radfahrer entgegen, der eine mit einer LED-Photonenkanone, der andere daneben unbeleuchtet. Ich wäre fast in den unbeleuchteten gelaufen, da dieser wegen des hellen Lichtes seines Nachbarn völlig unsichtbar war.

Anscheinend schon sonst hätten mich schon die Polizei angehalten . Gruß