Hallo erstmal. Ich wollte mal fragen, ob man in einem Naturschutzgebiet einen Teich für Anlagezwecke pachten kann?

4 Antworten

Wenn der Teich in einem FFH-Gebiet oder in einem Vogelschutzgebiet liegt, lohnt sich die Anlage nicht.

Im Naturschutzgebiet ist dann die Untere Umweltbehörde dafür zuständig, ob Du überhaupt an das Gewässer ran kommst, da oftmals andere eigenständige Grundstücke mitgenutzt werden dürften.

Der Teich selbst ist in den Landeswassergesetzen eventuell als Biotop geschützt, so dass Du auch im Uferbereich keine Veränderungen ohne Genehmigung der Unteren Wasserbehörde oder der Gemeinde vornehmen darfst. Wenn Du einen Unterstand bauen möchtest, dazu brauchst Du die Baubehörde, muss dieser mindestens 10 m vom Ufer entfernt sein. Das sind die drei Zuständigkeiten bei Gewässern.

Auch solltest Du eine kostenlose Anfrage bei der Oberen Wasserbehörde (Bezirk) tätigen, ob ein altes Wasserrecht für den Teich (Flurstück) eingetragen ist. Sollte das bis 2013 vom Besitzer versäumt worden sein, ist der gewachsene Besitzstand bereits unterbrochen... erst recht, wenn der Teich noch keine 25 Jahre alt ist. Fischereirechte sollten im Wasserbuch des Flurstückes stehen.

Falls kein Wasserrecht und Fischereirecht eingetragen ist, denke immer daran: Du hast dann zwar einen Teich gepachtet, aber das Wasser im Teich ist nicht eigentumsfähig und gehört immer der Gemeinde, die mit ihrer Gemeindefläche Anlieger (Anliegergemeinde) ist.

Werterhöhend wäre dann nur, wenn es dir gelingt aus einer widerruflichen Nutzungserlaubnis eine gesetzlich sichere Nutzungsbewilligung zu erlangen.

Du siehst: viele Punkte sind zu beachten.


Der Ausweis eines Gebietes als NSG schließt eine Nutzung durch Privatpersonen nicht zwingend aus. In meinem Revier sind viele Stellen in den NSGn explizit als Angelstellen ausgewisesen. Das kann also auch bei Deinem Gewässer möglich sein. Die bereits erwähnte Untere Naturschutzbehörde ist meißt das Landratsamt, die können Dir da nähere Informationen geben.

Es gibt einige verpachtete Angelteiche in Naturschutzgebieten. Die Nutzer bekommen bestimmte Ausnahmegenehigungen von ihrer "Unteren Naturschutzbehörde". Das heißt, möglich ist es offenbar.

Frag am besten bei deiner UNB nach, was bei dem konkreten Teich möglich wäre, den du pachten möchtest.

Das geht, Jagt und Fischereirecht sind durch den Naturschutz nicht beeinträchtigt.