Haftbefehl in Deutschland, lebe aber in Malta, muss fur meine Arbeit nach Deutschland Reisen?
Guten Tag,
Ich wohne seit nun uber 5 Jahren im Ausland. (Malta)
Die Firma fur die ich arbeite, wird uns nach Deutschland schicken fur ein Seminar.
Um meinen 17 Lebends Jahr rum hatte ich aber Gerichtstermine die ich leider nicht wahrgenommen hatte, sowie schulden wegen Schwarz fahren und Sozial Stunden.
Ich wahr mir um die schulden bewusst furs Schwarzfahren, diese habe ich ab bezahlt (rund 800 euro strafe hatte ich abgezahlt) aber ich hatte ein Haftbefehl offen furs Schwarzfahren und Sozialstunden, die ich nicht gemacht hatte. Nun weiss ich leider nicht ob dies zu einem Problem fuhren konnte bei der einreise zuruck nach Deutschland.
Ich wurde mich uber jede hilfe freuen und ware es moglich herraus zu finden ob da noch ein aktiver Haftbefehl gegen mich steht?
7 Antworten
Hallo,
vieles verjährt nach 3 Jahren. Da dürftest Du 2 Jahre drüber sein.
Oooh... STOPP... für rechtskräftig angeordnete Sozialstunden gibt es keine Verjährung!
Anders verhält es sich beim "Schwarzfahren".
§ 265a Strafgesetzbuch: Leistungserschleichung
Schwarzfahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Das vorsätzliche Schwarzfahren gilt als das „Erschleichen von Leistungen“ und ist in § 265a StGB geregelt.
Die Verjährungsfrist für das Schwarzfahren, also das Erschleichen von Leistungen, beträgt 3 Jahre.
Alles Gute Dir... und bleib gesund.
Gruß, RayAnderson 😏
Ich musste meine Antwort korrigieren. Verordnete Sozialstunden, bzw. angedrohte Strafe dafür, hat keine Verjährung.
Stehen Deine Sozialstunden im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schwarzfahren?
Wenn dem so ist, verhält es sich wie folgt...
Hier müsste eine nachträgliche Entscheidung beim Richter des ersten Rechtszuges nach § 65 Abs. 1 JGG beantragt werden, von dieser Weisung zur Ableistung von Arbeitsstunden befreit zu werden. Nach §§ 11 Abs. 2 , 15 Abs. 3 Satz 1 JGG kann das Gericht eine Weisung oder Auflage ändern oder von ihr befreien, wenn - wie hier infolge des Zeitablaufs – nicht mehr aus Gründen der Erziehung geboten ist. Man kann die Auffassung teilen, dass die Weisung zur Ableistung von Arbeitsstunden bei einem Täter, der das 21. Lebensjahr bereits überschritten hat, nicht aus Gründen der Erziehung geboten sein kann, weil Sozialstunden eine typische Erziehungsmaßregel sind, Erwachsene aber nicht mehr erzogen werden können und auch nicht dürfen. Theoretisch ist die Befreiung sogar zwingend auszusprechen, was vor dem Hintergrund der mehr als 5 Jahre zurückliegenden Verurteilung umso mehr zu gelten hat.
Du solltest Dich mit dieser Argumentation an das Gericht wenden, das die Weisung ausgesprochen hat, um eine Befreiung zu erreichen.
du bist innerhalb der EU und da gibt es maximal kontrollen der impfungen an den grenzen bei einreise, aber keine überprüfung auf offene haftbefehle.
Da wäre ich vorsichtig. Kontrolle der Personalien am Flughafen, Schleierfahndung am Bahnhof/Autobahn...
Haben wir. Stichprobenhafte Personenkontrollen finden trotzdem statt und sind gem. Abkommen auch legitim.
Das stimmt nicht. Ein Kumpel, deutscher Staatsbürger, wurde bei der Einreise am Flughafen von einem Pauschurlaub kurzzeitig verhaftet, weil irrtümlich noch ein alter Haftbefehl bestand. Er hatte mal gesessen und es war vergessen worden ihn aus dem System auszutragen.
Ich schätze, das ist verjährt. Frag doch einfach bei der Deutschen Botschaft nach, so nach dem Motto, ob Du was tun könntest, um legal einreisen zu können bzw. um diese alten Fälle "aufzuarbeiten".
Ich werde mich bei der Deutschen Botschaft melden und diese mal fragen zu dem fall
Nein mach dir keine Sorgen dir passiert nichts komm gerne her.
Wenn du noch weißt, welche Staatsanwaltschaft da zuständig ist, kann man mal versuchen nachzufragen. Keine Ahnung ob du da entsprechende Auskunft bekommst. Ansonsten musst du vielleicht einen Rechtsanwalt beauftragen. Der kriegt eine solche Auskunft garantiert, auch wenn du nicht mehr genau weißt, wer da zuständig ist.
Das ist sehr interesant. Vielen Dank.