Habe ich recht auf Anmietung der Wohnung Vorvertrag?
ein Gross-Vermieter mit 70 Wohneinheiten hat mir eine Wohnung angeboten die habe ich besichtigt. Dann sagte ich ich will die Wohnung haben ist super. Dann habe ich Gehaltsabrechnungen gesendet dann schrieb er per Mail , ich kann ihn den mietbeginn 1.5 oder 15.6 anbieten. Ich sagte beides passt dann haben wir telefoniert er macht alles fertig dann hab ich mich gefreut. Dann 3 Wochen später sagte er gibt eine absage wegen Schufa( die hat er ohne Zustimmung eingeholt) dann hab ich gesagt wir haben ein Vorvertrag ich habe ein Recht auf die Wohnung. Mein Anwalt hat gesagt es hat ein mündlicher Vertrag stattgefunden. Kann ich auf die Anmietung bestehen ?
5 Antworten
Meiner Meinung nach ist die Ablehnung eines Mietvertrages aufgrund schlechter Schufa absolut korrekt.
Wenn Dein Anwalt anderer Meinung ist, soll er Dir helfen, Deine aus seiner Sicht vorhandenen Ansprüche durchzusetzen.
Das eine hat aus meiner Sicht nichts mit dem anderen zu tun.
Dann sagte ich ich will die Wohnung haben ist super. Dann habe ich Gehaltsabrechnungen gesendet
Wenn das kein berechtigtes Interesse begründet ... :D
Auch, wenn die Schufauskunft aus Deiner Sicht und vielleicht aus der des Anwaltes vielleicht illegitim eingeholt wurde, begründet dies aus meiner Sicht keinen Anspruch auf einen Mietvertrag, den es dank Vertragsfreiheit grundsätzlich nicht gibt.
Das, was Du einen Vorvertrag nennst, ist aus meiner Sicht eine mündliche Zusage, die vor Gericht keinen Wert hat.
Hier auf gute Frage kennen sich zu wenig Leute aus
Damit hast Du Recht, da es sich hier um eine Laienseite handelt :)
Jedoch sind auch nicht alle Anwälte das Gelbe vom Ei :)
Falsch das berechtigte Interesse kam bei der Schufa Abfrage ohne Einwilligung zu Stande
ein berechtigtes Interesse, wenn die Verarbeitung in einem Kundenverhältnis stattfindet
"dann haben wir telefoniert er macht alles fertig dann hab ich mich gefreut."
Es war also ein schriftlicher Mietvertrag beabsichtigt. Daher ist die Antwaort deines Anwaltes nicht zutreffend.
Genau und damit ein mündlicher Vorvertrag
Wegen Schufa( die hat er ohne Zustimmung eingeholt)!
Na und, kann jeder Vermieter machen wenn du keine aktuelle Auskunft hast !
Stimmt eben nicht es ist rechtlich unzulässig und verstößt gegen die Datenschutz Verordnung das wurde übrigens nochmal mehr im Januar 2024 verschärft
Du kannst auch auf eine Schwarzwälder Kirschtorte bestehen.
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass der Vermieter eine Willenserklärung in deinem Sinne abgegeben hast, stehst du mit heruntergelassener Hose da.
Dein Anwalt wird aber ganz sicher auf Bezahlung bestehen.
Ich habe Beratungshilfeschein, tatsächlich ist es unzulässig eine Auskunft ohne Einwilligung einzuholen und das berechtigte Interesse wurde auch nicht nachgewiesen, ( das wird oft unzulässig genommen) das ist schon mal ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung mit mehr als genug beweisen
Nein, sei haben den Vermieter offenkundig über Ihre finanziellen Verhältnisse getäuscht.
Seien Sie froh, dass Sie noch nicht in der Wohnung drin sind; eine solche Täuschung wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Seien Sie künftig aufrichtig!
Das erspart Ihnen die Kosten eines Anwalts, der aus Ihrer miesen Situation noch ein wenig "Honig saugen" möchte.
Ich habe Beratungshilfeschein, tatsächlich ist es unzulässig eine Auskunft ohne Einwilligung einzuholen und das berechtigte Interesse wurde auch nicht nachgewiesen, ( das wird oft unzulässig genommen) das ist schon mal ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung mit mehr als genug Beweisen. Bisschen Honig ist hier nicht mehr die Rede
Ich werde das ganz bestimmt nicht mit mir machen lassen gut das ich den rechtlichen Schritt genommen habe hier auf GF kennen zu wenige die Rechte
Übrigens gibt es kein Recht zur Schufa außerhalb von Kreditgeschäften . Bei Mietverträgen gibt es höchstens das Recht nach Gehaltsabrechnungen die hatte ich und das und das reicht
Sie verkennen die Situation!
Sie geben keine aktuelle Schufa ab und legen auch wenig Wert auf vollständige Angaben in einer Selbstauskunft mit Einkommensnachweis?
Dann scheiden Sie nach dem schlichten Willen des Vermieters ohne jeden Rechtsanspruch als Mietbewerber aus!
Es gibt genügend Mieter, die ernsthaft eine gute Wohnung nachsuchen.
Mit Ihrem Beratungshilfeschein erzielen Sie bestenfalls ein müdes Lächeln.
Zur selbstauskunft gehören Gehaltsabrechnungen, Schufa ist unzulässig vor allem bei Mietgeschäften auch eher freiwillig auch das Drängen oder einholen ohne Einwilligung ist unzulässig da ergibt sich schon ein Rechtsanspruch und wenn eben nur Schadensersatz
Was da zulässig für eine rein private und vorsichtige Vermietungsentscheidung ist, das entscheidet der Vermieter und kein Bewerber!
Wer nicht freiwillig liefert, der geht als Mietbewerber leer aus, ohne das er merkt weshalb.
Bei meinem Fall sieht es eben anders aus wurde ohne Einverständnis geholt und sehe ich auch schwarz auf weiß auch das berechtigte Interesse ist hiermit anfechtbar - den ein Zwang gibt es nicht
Tun Sie. was Sie nicht lassen können! Erfolg bringt es Ihnen keinen und vor allem keine Wohnung.
Als privater Vermieter kann man gerne seine Spielregeln vorne herein mitteilen ab 50 Wohneinheiten muss man sich dann aber an viele Spielregeln halten
Ich darf ihnen versichern, dass mir das bestens geläufig ist! Neben einer Masse an Tief- und Garagenplätzen in einer westlichen Deutschen Großstadt vermiete ich deutlich mehr als 50 Wohneinheiten und bin von daher mit Schlichtungs- und Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bestens vertraut, ohne jemals darunter gelitten zu haben;
Sie aber offenkundig nicht.
Neue Mietbewerber schaue ich mir, nicht zuletzt im Interesse der benachbarten Altmieter, sehr genau an und halte dabei auch meine langjährige Erfahrung und die legalen Möglichkeiten der Bonitätsprüfung im Interesse aller Beteiligten vor.
Die Schufa ist ein rein privates Unternehmen, das wie viele andere lediglich eine Dienstleistung anbietet. Eine rechtliche Verpflichtung, vor Unterzeichnung eines Mietvertrages eine Schufa Auskunft vorzulegen, gibt es deshalb nicht.
Es gibt auch keine rechtliche Verpflichtung an jemanden der keine Auskunft vorlegt zu vermieten.
Solche "geheimen Eichkater" fallen von vorne herein durchs Bewerberraster.
Dann hätte man absagen müssen bzw. bevor man ungefragt eine Auskunft einholt das war nämlich unzulässig und verstößt gegen das DSGVO darum geht es in meinem Fall und dagegen kann man sehr wohl vorgehen
Abgesehen davon, dass Ihr Vorhaben bis sauf einen schriftlich "erhobenen Zeigefinger" nach allgemeiner Erkenntnis nichts einbringen wird, ist selbstverständlich jedem professionellen Vermieter bzw. dessen Mitarbeitern bekannt, dass man z.B. vor Wohnungsbesichtigungen nicht ganz allgemein bereits Auskünfte verlangt.
Legt jemand von sich aus solche Dinge vor und liegt damit im "Windhundrennen" vorne, geht das durchaus i.O!
Ich habe Beratungshilfeschein, tatsächlich ist es unzulässig eine Auskunft ohne Einwilligung einzuholen und das berechtigte Interesse wurde auch nicht nachgewiesen und wurde als Vorwand benutzt ( das wird oft unzulässig genommen) das ist schon mal ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung mit mehr als genug beweisen. Hier auf gute Frage kennen sich zu wenig Leute aus