Hab ich die Verkäuferprüfung bestanden??

1 Antwort

Wann haben Sie die Prüfung bestanden?

  • Sie dürfen in keinem Prüfungsfach eine "ungenügende" Leistung haben (= Note 6)
  • Sie dürfen in höchstens einem schriftlichen Bereich eine "mangelhafte" Leistung haben (= Note 5). (Haben Sie zwei "Fünfer", können Sie auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung gemäß AKA-Prüfungskatalog in einem dieser Fächer ablegen, um sich noch zu verbessern.)
  • Sie müssen in der mündlichen Prüfung mindestens eine "ausreichende" Leistung haben (= Note 4)
  • Im Gesamtergebnis müssen Sie mindestens eine "ausreichende" Leistung haben, d.h. Sie müssen die Hälfte der erzielbaren Punkte schaffen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.

http://www.bsz-neusaess.de/index.php/berufsschulen/27-bs-wirtschaft-verwaltung/bs-einzelhandel-grosshandel/30-verkaeufer-pruefungen