Grundstück am Bach - keine Stromkosten mehr?

9 Antworten

vllt. hilft Dir das weiter:

Um ein Kleinwasserkraftwerk in einem öffentlichen Gewässer, beispielsweise einem Bach oder Fluss betreiben zu können, ist es für private Haushalte zwingend notwendig, eine Genehmigung nach dem Wasserrecht einzuholen. Grundlage hierfür sind das Wasserhaushaltsgesetz sowie das Landeswassergesetz.

Für die Genehmigung des Wasserkraftwerkes wird unter anderem geprüft, welche Auswirkung es auf die Umwelt hat. Weitere Informationen zur Genehmigung findet ihr auf der Website des Umweltbundesamtes.

Das Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Behörden kann leider sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Um Fehler zu vermeiden, welche weitere Zeit für die Prüfung eures Antrags in Anspruch nehmen kann, solltet ihr euch vorab möglichst gut informieren.

Bringt am besten in Erfahrung, welche Unterlagen und welche Formulare für die Genehmigung notwendig sind. Nur so ist sichergestellt, dass sich das Genehmigungsverfahren aufgrund eines Fehlers nicht weiter hinauszögert.

(gefunden bei Baumentor.de)

Es gibt bestimmte bauten die genemigungspflichtig sind z.B. aufgrund der größe.

Wenn du nun an dem bach etwas baulich änderst der ja nicht du durch dein lang fließt kann ich mir vorstellen das du da ne genemigung brauchst. die stadt wäre da ggf nen guter erster ansprechpartner zum Thema ob und wenn ja wie du da was machen darfst.

sehr gut möglich das du da garnichts darfst aber fragen kostet nix.

zum Strom:

Da bist du ggf beim örtlichen grundversorger beim richtigen ansprechpartner. Du wirst ja ggf weiterhin am netz sein wollen so das du auch bei z.B. dürre strom hast oder wenn du aus irgend einem grund mehr bedarf hast als du benötigst. Zudem möchtest du ggf strom über deinem eigenbedarf verkaufen.

Wenn Du das in Deutschland offiziell machen willst, benötigst Du einige Absprachen (Wasserrechte,..).

Was Du sofort machen darfst, wäre eine PV-Inselanlage und je nach Bundesland sogar eine Kleinwindanlage.

Also z.B. so etwas:

https://www.photovoltaik4all.de/pv4all-insel/

https://greenakku.de/storePV:::2.html

Für Bäche mit viel Höhenunterschied gibt es so etwas:

https://www.lingenhoele.at/5_files/Lingenhoele-Pico-Dokumentation.pdf

Bei Bachläufen mit wenig Höhenunterschied ist dann eher ein Wasserrad mit kleinem Generator sinnvoll.

Bei Bedarf lässt sich dann die PV Inselanlage leicht mit Wind und Wasser ergänzen.

Erlaubt ist es nicht. die untere Wasserbehörde kontroliert.

Veruchen Sie es einstweilen mit "Bachblüten"; der Effekt dürfte gleich sein und es ist zulässig.

Ist sicher nicht erlaubt !

Das kontrolliert das zuständige Wasser-Wirtschaftsamt.

Unter Umständen kommt es auch zu einer Anzeige vom
Fischwasser-Pächter.
Gruß opi ehrsam 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung