Darf ein Angler mein Grundstück in dem ein Bach durchläuft betreten?

7 Antworten

Das ist immer eine schwierige Situation.

Die Gesetzgebung ist so, dass das Wasser eines oberirdisch fließenden Gewässers nicht eigentumsfähig ist. Das Grundeigentum berechtigt nicht zu einer Gewässerbenutzung, die einer behördlichen Zulassung bedarf (§ 4 Wasserhaushaltsgesetz).

Die Unterhaltung der fließenden Gewässer obliegt den Gemeinden, die mit ihrem Gemeindegebiet Anlieger sind (§ 39 Wasserhaushaltsgesetz).

Die Gemeinden können die Unterhaltung komplett oder teilweise übertragen, Wasserverbände treten an die Stelle der Gemeinden (§ 29 Wasserhaushaltsgesetz). Das bezieht sich auch auf die Fischereivereine als Unterpächter.

Der Gewässerrandstreifen beträgt 5 m ab der Wasserlinie bei mittlerem Wasserstand. Faustregel: ab dort, wo die Grasnabe anfängt. Im Gewässerrandstreifen ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland (auch Garten) verboten. (§ 38 Wasserhaushaltsgesetz)

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Gewässers und seine Anlieger haben die zur Gewässerunterhaltung erforderlichen Maßnahmen am Gewässer und auf den Ufergrundstücken zu dulden (§ 30 Wasserhaushaltsgesetz).

Trotzdem sollte bei einem offensichtlichen Privatgrundstück der Besitzer um eine Betretungserlaubnis gefragt werden. Die Interessen des Grundbesitzers könnten nämlich so hoch angesiedelt sein, dass die Ausübung des Fischereirechts vom Ufer aus unmöglich ist (höhere Befugnis). Insbesondere, wenn alte Rechte zum Uferbereich im Wasserbuch eingetragen sind. Dann gelten die oberen Gesetzeszitate nämlich nicht. Für Fließgewässer ist nämlich ein Wasserbuch zu führen, wo alle Gesetze, Nutzungen und Rechte eingetragen sind (§ 87 Wasserhaushaltsgesetz). Die Untere Wasserbehörde hat dieses Buch.

Es gibt ein Uferbetretungsrecht. Das heißt, wenn man für ein Gewässer eine Angelerlaubnis besitzt und dafür z.B. eine Wiese o.ä. betreten muß, um dort angeln zu können, so darf man dies auch. AUSSER, die Wiese ist eingezäunt oder es sind dementsprechende Schilder aufgestellt usw. Ansonsten darf offiziell ein etwa 2m breiter Streifen am Ufer entlang BETRETEN aber keinstenfalls BEFAHREN werden. Hatten dieses Problem vor nicht all zu langer Zeit und der Grundstücksbesitzer rief deswegen die Polizei, weil er die Angler weghaben wollte, aber die Angler waren im Recht. Ist immer eine Gratwanderung, wie so vieles beim Angeln und um ehrlich zu sein, ein klärendes Gespräch mit dem Grundstückseigentümer wirkt oft Wunder und gibt kein böses Blut. ;-)

In Hamburg ist das so geregelt (Kann in einem anderen Bundesland anders geregelt sein)

Wenn es Teil einer Wohnbebauung oder Gewerbebebauung ist, ist normalerweise der Zugang zum Angeln nur mit Einwilligung des Eigentümers erlaubt. Auch der Zugang zu eingefriedeten Grundstücken ist nur mit Einwilligung des Eigentümers erlaubt. Das gilt aber nicht für Viehweiden, da ist der Zugang auch ohne Einwilligung des Eigentümers erlaubt. Svhäden die dem Eigentümer durch den Angler entstehen muß der Angler ersetzen (Schadensersatzanspruch).

http://anglerfreunde-nord.de/angelpraxis/fischereigesetz.html

Sofern er nicht dein Grundstück betritt, sondern im Bach steht Darf er das in den meisten fällen. Das Grundstück darf er Theoretisch nicht betreten, es sei denn, dass dies im Fischerei-Recht festgelegt ist.

Ich bin mir sicher, dass er das darf, ja. Er darf nicht auf deinem Grundstück herumlaufen aber direkt am Bachrand und im Bach darf er sich aufhalten. Du solltest dir keine Sorgen darüber machen. Angler sind harmlos und wollen einfach nur Fische fangen ;-) Alle Angler die ich kenne sind sehr naturverbunden, freundlich und rechtschaffend. Du brauchst also in meinen Augen nichts befürchten.

UlliMar 
Fragesteller
 24.03.2015, 20:41

ich habe keine angst es geht mir ums Prinzip weil das ja mein Grundstück ist und ich ja auch nicht bei den Anglern im Garten rumlaufen darf

Ich will dann mit dem Fischereiverein ein Kompromiss machen das die Angler das Grundstück nutzen dürfen und ich habe dann auch Angelberechtigungen

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Phelsuma137  28.03.2015, 10:58
@UlliMar

Angelberechtigung bekommst Du nur, wenn Du einen gültigen Fischereischein hast und eine Karte vom Pächter des Gewässers. Dir gehört vielleicht das Grundstück, aber Du darfst, sofern das Grundstück nicht eingezäunt ist, dem Angler den Zugang zum Bach nicht verwehren. Hab oben etwas dazu geschrieben. Zumindest in Bayern ist das ein gesetz und ich glaube, nicht nur hier.

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