geangelte Fische Verkaufen?

4 Antworten

Ist natürlich eine Hygienefrage und Fische können theoretisch auch mit Schadstoffen belastet sein...also auch eine Frage der Haftung etc. Auch soll man nur so viel fangen wie im eigenen Haushalt verwertet werden kann. Schützt halt auch Fischbestände.

Ob Jäger einfach so Tiere vermarkten können weiss ich zwar nicht genau, aber ich würde es anzweifeln. Zumindest müssen beispielsweise Wildschweine vom Tierarzt untersucht werden, bevor es in die Küche geht...

Woher ich das weiß:Hobby – Über 20 Jahre Erfahrung

Um etwas aus der freien Natur zu verkaufen, musst Du auch Eigentümer einer Sache sein. Bist Du nicht Eigentümer, dann kann dieser die Nutzung an seiner Sache bestimmen. Als normaler Angler bist Du bis zum eigenen Verbrauch nur der Besitzer der Beute. Bekommst sogar eine Fangbeschränkung (Beschränkung der Inbesitznahme) vorgegeben.

Einen Besitz zu verkaufen fällt in Deutschland unter Hehlerei.

En Jäger wiederum ist ein direkter Vertreter der Jagdgenossenschaft und darf geringe Mengen selbst verbrauchen bzw. als Aufwandsentschädigung behalten und veräußern (z.B. das Fell). Natürlch im Rahmen der ökologischen Jagdbeschränkung. Viele verwechseln den Jäger mit einem Förster, der Unterschied ergibt sich aus dem Namen. Ein Förster kann einen Jäger beauftragen um in seinem Forst zu jagen, oder Jagdrechte verwalten.

dem Jäger ist es nicht mal erlaubt das Wild zu behalten ohne die Zustimmung des Jagdpächters, geschweige denn dieses in Verkehr zu bringen.

Kay71 
Fragesteller
 12.01.2020, 21:51

muss der Jagdpächter ein Jäger sein oder ist dies der Besitzer des Grund und Bodens auf dem das Wild erlegt wurde.

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korruptepolitik  13.01.2020, 04:50
@Kay71

i.d.R. ist er selbst ein Jäger. Der Grund und Boden gehört der Öffentlichkeit. Ich nehme an das die jeweiligen Länder die Verpachtung vornehmen, ob Land oder Bund ist mir nicht bekannt, kann man aber recherchieren. Der Jagdpächter zahlt dafür die Pacht und darf im Rahmen der Vorschriften das Jagdrecht ausüben und ist für die Pflege der Tiere verantwortlich (z.B. Winterfütterung) Er kann jederzeit im Rahmen seiner Befugnisse einem oder mehreren Jägern gestatten, bestimmte Tiere (Art und Stückzahl) festgelegt zu erlegen. Das erlegte Tier gehört immer dem Pächter, der entscheidet über die Verwendung. Auch Wildtiere unterliegen den Nahrungsmittelbestimmungen, sollten die in Verkehr gebracht werden.

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