Grundgebühr und Geld für Lehrmaterial von Fahrschule zurückverlangen?

7 Antworten

Es ist das Problem deines Sohnes, wenn er etwas nicht in Anspruch nimmt, das er bezahlt hat. Die Fahrschule wird ihrem Teil des Vertrages wohl nachgekommen sein.

Dementsprechend nein, da hat Sohnemann keine Ansprüche. War jetzt eben eine teure Fehlentscheidung - aber vielleicht war es wenigstens sein eigenes Geld, sodass er für die Zukunft lernen kann, sich vorher zu überlegen, ob er etwas teures wirklich will.

Eventuell könnte man mit der Fahrschule darüber verhandeln, dass ein Teil der (erneut fälligen!) Gebühren erlassen wird, wenn er jetzt dann doch den Führerschein machen will. Dazu wäre die Fahrschule aber nicht verpflichtet.

LG, Mama von N.

Warum kann der Bub solche Dinge eigentlich nicht selbst in Erfahrung bringen? Wenn er alt genug für die Fahrschule ist, sollte er doch auch alt genug sein, eine Googlesuche durchzuführen?

wildcatberlin 
Fragesteller
 09.09.2022, 18:22

Tja, weil ich es bezahlt habe... Nächstes Mal sicher nicht wieder

0

Wenn ich mir einen Döner kaufe und dann merke dass ich den doch nicht will, muss ich ihn bezahlen.

Ob ich ihn danach wegwerfe oder esse ist nicht das Problem des Dönerladens.

Natürlich bekommt man sein Geld nicht wieder. Es wurde Anträge eingereicht etc.

wildcatberlin 
Fragesteller
 08.09.2022, 15:32

Und die Kosten über 400 Euro? Die Kosten Zeit... Und Zeit ist Geld... Ich spreche mit der Fahrschule. Mal sehen.

0

Nein. Die Fahrschule hat das Angebot aufrechterhalten, Fahrlehrer haben Theorieunterricht erteilt...

Wenn dein Sohn trotz Anmeldung nicht hingeht, ist das sein Problem. Allerdings deutet das auf etwas psychisches hin, ist er denn sonst auch so antriebslos?

wildcatberlin 
Fragesteller
 08.09.2022, 15:22

Wenn es psychisch wäre würde es die Fahrschule auch nicht interessieren, oder? Er hat in diesem Jahr einiges durchgemacht... Wir... Sagt er braucht den Führerschein noch nicht.

0

Nein. Er hat einen Vertrag. Wenn er plötzlich keine Lust mehr hat, liegt das nicht in der Verantwortung der Fahrschule.

Wenn du dir im Gasthaus ein Bier bringen lässt, musst du das auch bezahlen. Kannst es austrinken oder einfach stehen lassen. Geld bekommst du da jedenfalls nicht zurück.

Hallo Karen,

Es ist definitiv nicht das Problem der Fahrschule, wenn dein Sohn eine faule Socke ist, der seinen Allerwertesten nicht vom Sofa hoch bekommt und jetzt kneift.

Eine (höchstens teilweise) Rückerstattung wäre reine Kulanz. Ein Anrecht darauf besteht nicht.

wildcatberlin 
Fragesteller
 08.09.2022, 15:48

Versuchen, kann man es ja. Es hat zeitlich einfach nicht hingehauen.

0