Fahrschule erneut bezahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was hast du denn bisher für die Praxis gezahlt? Hattest du schon Fahrstunden? Hier müsstest du nix erneut zahlen.

Also..mal aufdröseln...1 Jahr nach Antragstellung verfällt der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Behörde. (Das muss ja nicht unbedingt jetzt schon sein...hängt davon ab, wann du den Antrag gestellt hast)

Es gibt Fahrschulen, die ihrerseits den Vertrag kündigen können oder eine erneute (Teil)Grundgebühr fordern, wenn das eine Jahr um ist. 

Hier hilft aber teilweise auch reden. Ich weiß z.B. von einer meiner ehemaligen Fahrschulen, dass ich im Vertrag um die 50€ vorgesehen waren (etwa 1/3 der normalen Grundgebühr), wenn man nicht innerhalb von einem Jahr nach Anmeldung wenigstens die Theorie gemacht hatte...aber verlangt haben sie es bei den wenigstens. (das waren dann wirklich nur die, die nach Lust und Laune alle paar Monate mal bei der Theorie aufgeschlagen sind und dann auch noch dort unmotiviert rumsaßen)
Dies bezüglich also einmal in deinen Vertrag schauen und wenn dort ähnliches drinsteht mal mit der Fahrschule reden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Fahrschule ist eine Sache von max. 2-3 Monaten da kniet man sich ein bisschen rein und schon ist der Drops gelutscht . 

Hab das auch mit Beruf und Schule in 7 bzw. 6 Wochen nach der Anmeldung beide Scheine in der Tasche erst 3 (B) dann 1 (A)  gehabt und das bei Schichtdienst  . 

HARUMIN  05.03.2016, 07:41

Daumen runter.

Erstens hat deine Antwort nichts mit der Frage des FS zutun, bzw. ist überhaupt nicht hilfreich und beantwortet die Frage auch gar nicht, und

Zweitens ist das mMn ganz schöne Angeberei deinerseits. Manche brauchen halt für den Führerschein allgemein mehr Zeit - aus was für Gründen auch immer. Da braucht man nicht einen kleinen Besserwisser wie dich, der demjenigen unter die Nase schmiert, das er nur paar Wochen für zwei Scheine gebraucht hat.

Du hast ja nichtmal versucht die Frage des FS zu beantworten.
Also: Ganz fetter Daumen runter.

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Die Fahrschule wird nichts Extra berechnen. Allerdings verfällt der Antrag bei der Führerscheinstelle nach 1 Jahr, nach dem der Antrag genehmigt wurde.

Nein, du musst nur die Fahrstunden zahlen. Und natürlich die Prüfungsgebühren. Jetzt schau mal, daß du die theoretische Prüfung bestehst!!