Großeltern werfen Enkel raus, wird er dadurch obdachlos?

15 Antworten

Wir sind selbst Großeltern mit einem erwachsenen Enkel, den wir sehr lieben, zumal es unser einziger ist. Wir leben in verschiedenen Städten. Wegen eines Fortbildungslehrgangs, der in unserer Stadt stattfand, hat er jetzt einige Zeit bei uns gewohnt. Ich muss doch sagen, dass ich heilfroh war, als die Zeit vorbei war und wir jetzt wieder unsere Ruhe haben. Ältere Menschen lieben keine Quirligkeit, die das Leben durcheinanderwirbelt. Das Leben stellt einfach andere Ansprüche in der Jugend, die wir nicht mehr nachvollziehen können.

Ich will damit sagen, nie im Leben möchte ich, dass wir einen Enkel dauerhaft bei uns wohnen haben. Das hat damit, dass wir vielleicht schlechte Großeltern wären, nichts zu tun. Mit 22 kann man verlangen, dass jemand auf eigenen Beinen steht, auch wohnungsmäß.

Wenn der junge Mann eine Berufsausbildung macht, sollte er sich auch angemessen an den Kosten für die Wohnung beteiligen, solange er bei seinen Großeltern wohnt. Denn es ist nicht selbstverständlich, daß ihn diese bei sich wohnen lassen.

Die Großeltern haben keine Pflicht, ihm kostenlos Obdach zu gewähren und durchzufüttern, auf ihre Kosten. Wenn der junge Mann nicht dazu bereit ist, muß er sich eine andere Bleibe suchen. Das ist sein Problem, nicht das seiner Großeltern.

Giwalato

Andreas Starke 
Fragesteller
 20.11.2018, 08:18

Wer hat gesagt, dass er sich nicht an der Miete beteiligt? Die Großeltern wollen ihn nur raushaben. Der Mietbeitrag ist ihnen egal.

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Giwalato  20.11.2018, 10:09
@Andreas Starke

Dann sollte er sich auf die Suche nach einem WG-Zimmer machen, oder einer Wohnung, die er sich mit seinem Azubigehalt leisten kann. Besteht evtl. ein Messieproblem, daß er sein Zimmer bei den Grroßeltern total vermüllt hat?

Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, warum seine Großeltern ihn sonst so plötzlich los haben wollen.

Fakt bleibt, er muß von seinen Großeltern rechtlich nicht geduldet werden.

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Andreas Starke 
Fragesteller
 20.11.2018, 12:54
@Giwalato

Messie-Problem ist möglich, aber das weiß ich nicht. Ich habe das Zimmer, das er bewohnt, noch nicht gesehen. Die Rausschmiss-Drohung ist schon älter, es gibt auch eine komplizierte Vorgeschichte, auf die ich hier in GF aber nicht eingehen werde.

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auchmama  21.11.2018, 20:54
@Andreas Starke

Die Rausschmiss-Drohung ist schon älter

Ja, der Enkel ist ja, mit seinen 22 Jahren, auch bereits 4 Jahre volljährig und somit erwachsen.

Er hätte sich also in aller Ruhe schon auf die Suche nach einer neuen Bleibe machen können. Wenn, dann wäre eine Obdachlosigkeit nun von ihm selbst herbei geführt. Leider nehmen viele junge Menschen diese "Drohungen" nicht ernst genug und wiegen sich in der heutigen Zeit in einer Sicherheit, die es für keinen volljährigen Menschen gibt.

Ich sehe erst jetzt, nachdem ich meine Antwort getippt habe, dass Du die Frage für den jungen Erwachsenen formuliert hast und selbst in Deiner Frage taucht nur "Rechte" auf. 

Er hat das Recht und auch die Pflicht, sich um sein Leben selbst zu kümmern und dazu gehört natürlich auch, sich um seine Bleibe zu kümmern. Geld hat er durch die Ausbildungsvergütung und Kindergeld steht ihm bis zum Ende der Ausbildung auch zu.

Warum packt man denn junge Menschen heute so in Watte und sucht nur nach irgendwelchen Rechten?

Messie-Problem ist möglich

Irgendwas ist ganz sicher vorgefallen, weil Eltern und auch Großeltern, sich mit einem Rauswurf sehr schwer tun - aber irgendwann reicht´s einfach :-(

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Sicher dürfen die das. Es ist die Wohnung der Großeltern und der Enkel ist volljährig.

Andreas Starke 
Fragesteller
 20.11.2018, 05:35

Die Frage ist die nach der Rechtslage. Ist durch das jahrelange Zusammenleben ein Gewohnheitsrecht entstanden? Gibt es eine Unterhaltspflicht? Gibt es ein Grundrecht auf Wohnung, das hier zu beachten ist? Ich habe nicht nach Ihrer Meinung gefragt, sondern nach der Rechtslage.

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verreisterNutzer  20.11.2018, 05:37
@Andreas Starke

Dann fragen Sie am besten einen Anwalt. Beratung durch juristische Laien ist nicht gestattet - und auch kostenlose juristische Beratung ist rechtlich schwierig, mal ganz davon abgesehen, dass Sie sich mit diesem Anliegen ohnehin kaum Freunde machen dürften.

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Yvonne0809  20.11.2018, 05:43
@Andreas Starke

Wenn es ein gewohnheitsrecht geben würde dann könnten Eltern ihre Sprösslinge auch nicht so einfach vor die Tür setzen wenn sie 18 oder älter sind. Ob es Unterhaltspflicht gibt? Kriegen die Großeltern Unterhalt für ihn? Wenn ja dann müssen sie es ihm dann abdrücken wenn er ausziehen soll. Wenn sie keins erhalten dann müssen sie auch nichts geben.

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Andreas Starke 
Fragesteller
 20.11.2018, 05:59
@Yvonne0809

Das Recht der Eltern, ihre volljährigen Kinder auf die Straße zu setzten, wäre für mich auch fragwürdig. Gibt es denn tatsächlich vermehrt junge Obdachlose, die gerade 18 geworden sind?

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Yvonne0809  20.11.2018, 06:04
@Andreas Starke

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Aber der Enkel sollte mit seinen Großeltern reden ob er noch bleiben kann bis die Ausbildung zu ende ist. Wenn nicht kann er vllt bei Freunden oder Verwandten solange unterkommen bis er eine kleine Wohnung oder auch nur ein WG Zimmer gefunden hat.

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tryanswer  20.11.2018, 06:08
@Andreas Starke

Das ist keine Meinung, aber ich wiederhole es och einmal gerne: Es ist die Wohnung der Großeltern, sie haben dort das Hausrecht.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Und was den Unterhalt angeht, dafür sind - wenn überhaupt (der Enkel ist volljährig) - die Eltern zuständig.

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turnmami  20.11.2018, 06:42
@Andreas Starke

Was ist daran fragwürdig? Müssen sich die jungen Erwachsenen halt entsprechend benehmen

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Andreas Starke 
Fragesteller
 21.11.2018, 10:15

@tryanswer: Lies mal den Wikipedia-Artikel zum Gewohnheitsrecht durch, and then try an answer. You might be surprised!

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tryanswer  21.11.2018, 10:22
@Andreas Starke

Nein, da dort nichts steht, was ich nicht schon wüßte. Und auch nichts dort steht, was meiner Aussage widerspricht.

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Andreas Starke 
Fragesteller
 21.11.2018, 22:27
@tryanswer

Doch. Dass das deutsche Rechtssystem den Begriff des Gewohnheitsrechtes nicht kennt ist einfach falsch. Wenn Du das schon wusstest, warum schreibst Du es dann? Um Verwirrung zu stiften?

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tryanswer  21.11.2018, 22:30
@Andreas Starke

Über was willst du jetzt diskutieren? Gewohnheit begründet in Deutschland, anders als bspw. im Irland, kein Recht. Völlig egal, wie lange der Enkel in der Wohnung gewohnt hat!

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Andreas Starke 
Fragesteller
 21.11.2018, 22:39
@tryanswer

Lies einfach nochmal den Wikipedia-Artikel, Gesetze sind nur eine Rechtsquelle. Gewohnheiten, wie etwa Observanz, sind als eigene Rechtsquelle anzusehen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Eine andere Frage ist, ob hier ein Fall vorliegt, der den Rückgriff auf Gewohnheitsrecht zulässt. Das war meine Frage, ich bin kein Jurist. Vielleicht nicht. Aber zu sagen, dass das deutsche Recht kein Gewohnheitsrecht kennt, ist blanker Unsinn. So bad! (Um Donald T zu zitieren.)

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tryanswer  21.11.2018, 22:44
@Andreas Starke
ich bin kein Jurist

Das wird hier mehr als klar. - Du verwechselst die Entstehung von Recht mit geltendem Recht.

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tryanswer  21.11.2018, 23:00
@Andreas Starke

Nein, jedoch bestimmte juristische Grundlagen im Rahmen meiner Ausbildung gelernt.

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Grundsätzlich darf man alle erwachsenen Menschen, und das ist man nach dem 18. Geburtstag, auf die Straße setzen!

Eltern und auch Großeltern, tun das vermutlich aber nicht einfach aus einer Laune heraus, es ist sicher einiges vorgefallen - oder? Dann ist das rechtens, weil sich keiner alles gefallen lassen muss, obwohl einige junge Menschen durchaus der Meinung sind Narrenfreiheit zu haben. Man muss sich nun um sein Leben allein kümmern, damit man eben nicht auf der Straße landet und dann obdachlos ist.

Wie hoch ist Deine Ausbildungsvergütung, weil so ganz mittellos bist Du ja nicht und kannst Dir ganz sicher eine eigenes Unterkunft damit finanzieren? Wenn Du allein wohnst, stünde Dir auch das Kindergeld direkt zu. KG wird bis zum Ende der Ausbildung gezahlt. Zumindest hast Du jetzt einen groben Überblick über Deine Finanzen.

Fang also an Dich um eine neue Bleibe zu kümmern und viel Erfolg

Andreas Starke 
Fragesteller
 21.11.2018, 22:22

Es geht hier nicht um mich, sondern um "einen Enkel". Das mit dem KG ist richtig, vielen Dank, das habe ich schon in die Wege geleitet. Der Enkel macht zurzeit ein gering bezahltes Praktikum als Einstiegsqualifikation und jobbt in einer "geringfügigen Beschäftigung", hat also eine 47-Stunden-Arbeitswoche. Damit kann man ein WG-Zimmer für 200 Euro finanzieren, wenn man eines findet! Es ist, Gottseidank, nicht wie in München, wo WG-Zimmer unter 500 Euro kaum zu haben sind, aber Hamburg ist auch nicht billig, leider.

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auchmama  21.11.2018, 22:31
@Andreas Starke

Praktikum als Einstiegsqualifikation

Dann wird er sich doch in einer Maßnahme, durch irgendeinen Träger befinden. Hier gibt es Ansprechpartner für den sozialen Bereich und die können sicher auch was zur Unterkunft und den Möglichkeiten sagen.

Sollte das nicht über die Agentur für Arbeit laufen, vermutlich wird genau das der Träger sein, so kann man sich auch da mal hinwenden. Ist ein sehr mühsamer Weg, aber man muss sich halt durch die Instanzen fragen.

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Andreas Starke 
Fragesteller
 21.11.2018, 22:52
@auchmama

Du bist auf einer guten Spur. Die "Instanzen" erweisen sich als nicht sehr flexibel. Es ist schon mühsam, sehr mühsam, sie würden oft gern helfen, sehen aber in den komplizierten Gesetzen und Anweisungen oft keine Möglichkeit das rechtlich zu rechtfertigen, wie sie sagen, das revisionsfest zu machen. Wer keine Übung / Erfahrung mit Behörden hat, hat keine Chance. Schon ein gebildeter Muttersprachler, für den ich mich halte, hat oft große Mühe, einen Bescheid des Amtes zu verstehen. Was soll da ein 22-Jähriger machen, der bis zu seinem 18. Lebensjahr in Afrika gelebt hat?

Ich lerne in dieser Diskussion sehr viel, besonders, wie hartleibig und voller Vorurteile sich viele Kommentatoren zeigen, ohne die Möglichkeit zu sehen, dass ihre Beurteilung und ihre Ratschläge angesichts der Wirklichkeit des Falles vielleicht ganz abwegig sind. Leute wie Du, die überlegen, wo ein möglicher Lösungsweg sein könnte und entsprechende nützliche Hinweise geben, sind glatt eine Minderheit. Danke nochmal.

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auchmama  22.11.2018, 12:59
@Andreas Starke

Ein bisschen möchte ich meine Mitkommentatoren in Schutz nehmen und zwar aus folgendem Grund:

Es werden hier inzwischen leider sehr viele Fragen von jungen Erwachsenen gestellt, die hier in D in wohlgeordneten Verhältnissen aufgewachsen sind und im Alter von 22 Jahren immer noch nicht ihre eigenen Pflichten realisiert haben.

In Deiner Frage steht nun auch nicht viel mehr, als wenn es sich hierbei um einen ähnlich gelagerten Fall handeln könnte. Alles weitere ergibt sich erst aus den Kommentaren.

Dieser Satz hätte die Ausgangsposition vieler Antwortgeber, vermutlich gleich in die richtige Richtung gerückt:

Was soll da ein 22-Jähriger machen, der bis zu seinem 18. Lebensjahr in Afrika gelebt hat?

Mir ist schon bewusst, dass Du hier nicht die gesamte Lebensgeschichte Deines Schützling schreiben möchtest. Es ist aber für jeden Antwortgeber schwierig und ein Rätsel raten, also geht man erst mal vom Fall X aus, den man hier tagtäglich mehrfach zu lesen bekommt. Meine Antwort habe ich ja nach dem gleichen Schema verfasst ;-)

Nochmals zu Deinem Schützling; vielleicht wäre die Ausländerbehörde auch noch ein Ansprechpartner. Wobei, wenn er bereits in einer Maßnahme untergebracht ist, würde ich jetzt doch erst einmal den Kontakt zum Kostenträger und/oder der betreuenden Maßnahme (Sozialarbeiter) suchen.

Alles Gute wünsche ich und eine schnelle zielbringende Lösung ;-)

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Andreas Starke 
Fragesteller
 22.11.2018, 14:52
@auchmama

Danke. Vielleicht hast Du Recht, was die Mitkommentatoren betrifft. Aber ich finde, und da wirst Du mir zustimmen, das reflexartige Zurückschimpfen verbessert überhaupt nichts. Wird jemand, der eine Notsituation schildert, für die er selbst verantwortlich ist, seine Lebensführung ändern, sobald er die Beurteilung erhält, dass er sich die Not selbst zuzuschreiben hat? Lebt ein Obdachloser besser, wenn er weiß, dass er Fehler gemacht hat? Natürlich nicht. Aber es wird schon gehen, eine Lösung ist in Sicht.

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Andreas Starke 
Fragesteller
 28.11.2018, 05:33

Gestern hat sich der Enkel im Wohnheim angemeldet, dh er steht jetzt auf der Warteliste. Kosten: 450€, alles inklusive außer Essen. Da muss er außer seinem Praktikum (40 Stunden) und dem Minijob (8 Stunden) noch einen regulären Job aufnehmen (10 Stunden abzgl Sozialabgaben). Aufstocken will er nicht aus vernünftigen Gründen. Eine stramme 58-Stunden-Woche, zB Samstag-Sonntag Tellerwaschen. Von „fauler Haut“ ist da keine Rede.

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auchmama  28.11.2018, 10:50
@Andreas Starke

Oh, die Benachrichtigungen bei GF scheinen wieder zu funktionieren. Finde jetzt erst Deine Beiden Kommentare ;-)

Es freut mich für den jungen Mann, dass Ihr weiter gekommen seid und sich eine Lösung heraus kristallisiert!

Die 58 Stunden sind ja nicht für ewig und mit 22 Jahren steht man mit seiner Kraft mitten im Leben. Ich denke es wird einigen Studenten ähnlich gehen. Nicht alle werden rundum unterstützt und müssen sich auch einen Großteil ihres Studiums selbst verdienen und finanzieren.

Nochmals alles erdenklich Gute ;-)

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Natürlich dürfen die Grosseltern den Enkel vor die Tür setzen.

Es besteht auch keine Unterhaltspflicht.

Dann muss sich der Enkel eben ein WG Zimmer suchen

Andreas Starke 
Fragesteller
 20.11.2018, 06:18

Was meinst Du, was der Enkel gerade macht? Aber die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist schon sehr prekär, auch auf dem WG-Markt.

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turnmami  20.11.2018, 06:41
@Andreas Starke

Muss man sich vorher überlegen. So grundlos wird er nicht plötzlich rausfliegen

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Andreas Starke 
Fragesteller
 20.11.2018, 08:40

Woher weißt Du das?! Die Großmutter ist schon eine seltsame Schrulle. Sie droht ihm schon seit Jahren mit dem Rausschmiß, ohne dass der Enkel weiß warum. Sie sagt, weil sie lieber mit dem Großvater alleine wohnen möchte. Der sagt nichts mehr dazu.

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turnmami  20.11.2018, 09:47
@Andreas Starke

dann hätte der Enkel ja schon vor langem Ausziehen können. Für Großeltern besteht hier keine Verpflichtung gegenüber dem Enkel

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kugel  20.11.2018, 12:09
@Andreas Starke
Sie droht ihm schon seit Jahren mit dem Rausschmiß, ohne dass der Enkel weiß warum.

Dann hätte er sich spätestens mit 18 um eine Wohnung kümmern müssen oder können oder eben seine Eltern zum Unterhalt verpflichten.

Sie sagt, weil sie lieber mit dem Großvater alleine wohnen möchte.

Sie hat also einen Grund genannt.

Der sagt nichts mehr dazu.

Muss er auch nicht.

Die Großeltern sind NICHT verpflichtet, dem volljährigen Enkel Kost und Logi zu gewähren. Das ist die Pflicht der ELTERN!

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Andreas Starke 
Fragesteller
 20.11.2018, 13:00
@kugel

Und wenn die dazu nicht in der Lage sind? Manche Menschen können etwas, tun es aber nicht. Dann müssen sie notfalls dazu gezwungen werden mit allem, was der Rechtsstaat möglich macht. Andere können das, wozu sie verpflichtet sind, einfach nicht, aus welchen Gründen auch immer (Krankheit / Behinderung). Was dann? Starke Sprüche helfen da nicht weiter.

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kugel  20.11.2018, 13:23
@Andreas Starke

Was heißt hier starke Sprüche?

Er ist seit 3 Jahren volljährig. Ab 18 Zeit genug, um eine Ausbildung abzuschließen und sich selbst um sich zu kümmern.

Die Großeltern sind nicht in der Pflicht, den Enkel bei sich wohnen zu lassen. Weder gesetzlich noch moralisch.

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Andreas Starke 
Fragesteller
 21.11.2018, 20:44
@kugel

@kugel Hallo? Du kennst die Vorgeschichte nicht, und ich werde diese hier in GF nicht veröffentlichen. Du gehst vom Normalfall aus. Aber was, wenn dies kein Normalfall ist? Ob eine moralische Verpflichtung besteht, kannst Du nicht beurteilen, weil Du nicht alle Fakten kennst. In Deiner Welt vielleicht nicht, aber wer möchte schon in Deiner Welt leben. Ich jedenfalls nicht.

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turnmami  21.11.2018, 20:46
@Andreas Starke

Der Enkel ist 22! In welcher Welt muss jemand in dem Alter noch von Oma bedüddelt werden?

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kugel  21.11.2018, 21:16
@Andreas Starke
Du kennst die Vorgeschichte nicht, und ich werde diese hier in GF nicht veröffentlichen.

Musst du auch nicht. Es ändert auch nichts an den Gegebenheiten.

Du gehst vom Normalfall aus.

Ich gehe von mir aus. Ich war mit 20 Vollwaise

Aber was, wenn dies kein Normalfall ist?

Was ist heutzutage normal?

Ob eine moralische Verpflichtung besteht, kannst Du nicht beurteilen, weil Du nicht alle Fakten kennst.

Diese muss ich ebenfalls nicht kennen. Fakt ist: er ist schon lange volljährig, er kennt ebenfalls schon lange die Meinung der Großeltern. Du nennst es Moral - ich Bequemlichkeit.

In Deiner Welt vielleicht nicht, aber wer möchte schon in Deiner Welt leben.

Meine Welt und mein Leben kann gar nicht besser sein. Weil ICH sie mir SO gemacht habe! Ich verlasse mich nicht auf das Wohlwollen anderer.

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