Große Menge Geld bekommen?

5 Antworten

Einfach so einen 6stelligen Betrag auf ein Bankkonto überweisen? Sehr theoretisch und von der Bank schon registriert woher das Geld kommt - 10.000 € ist die magische Grenze (Geldwäschegesetz). Ausserdem würde es nicht von dem Einzahler zurückgebucht (da müsste das Einverständnis von dir vorliegen müssen) weden können. Da wirst du angeschrieben und zur Rückzahlung aufgefordert.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo,

ich vermute, es handelt sich um eine theoretische Frage. Wir werden dir hier zu nichts illegalem raten.

Wenn du Geldbeträge in dieser Höhe auszahlen möchtest, prüft die Bank dies in jedem Fall. Geld, welches nicht dir gehört, solltest du nicht "anrühren". Setze dich in jedem Fall mit deiner Bank in Verbindung, um betrügerischen Aktivitäten vorzubeugen!

Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – verbringe gerne Zeit an der Börse
Marc  10.11.2019, 17:43

Auch wenn der Auszahlung rechtlich nichts im Wege steht, sind Bargeldbestände aus sicherheitsgründen zeitschlossgesichert, sodass du die Auszahlung frühzeitig anmelden musst.

Wie gesagt, spreche hier in jedem Fall mit deiner Bank.

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Wenn ich eine größere Menge Geld holen möchte, dann muss ich das bestellen, es kommt immer nur am Mittwoch.

Also bis dahin haben sie längst schon geklärt, dass das Geld dir gar nicht zusteht, denn woanders wird es ja vermisst.

Das könnte auch eine Fehlbuchung von seitens der Bank gewesen sein. Soweit wie ich weiß ist es nicht dein Verschulden und du machst dich auch nicht strafbar, wenn du das Geld behälst. Ich möchte mit aber nicht zuweit aus dem Fenster lehnen.

Frag am besten ein Anwalt.

Vampire321  10.11.2019, 17:03

Nein, nicht strafbar... aber hoch verschuldet, weil die das Geld natürlich zurück fordern werden!

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GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:05
@Vampire321

Ich glaube nicht, weil es In dem Sinne "geschenkt" wurde ohne Leistung dieser Firma jemals im Anspruch genommen zu haben.

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PatrickLassan  10.11.2019, 17:29
@GewuerzKetchup

§ 812 BGB:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html

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Vampire321  10.11.2019, 17:30
@GewuerzKetchup

Nein, das war offensichtlich eine fehl-Buchung da der Empfänger nachweislich keine Leistung dafür erbracht hat.

ergo ist es nicht strafbar, das Geld auszugeben (strafrechtlich) aber ZIVILRECHTLICH kann und wird das natürlich zurück gefordert werden.

und das kann einen natürlich ganz schnell ganz hoch verschulden

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Klar zahlt die das aus.

Vampire321  10.11.2019, 17:02

Aber die fordern das Geld auch umgehend zurück...

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Vampire321  10.11.2019, 17:40
@GewuerzKetchup

Die bitten dich nicht, die FORDERN!

und ob dir das schmeckt oder nicht... die bekommen damit recht

die holen sich notfalls einen ‚Titel‘ und pfänden dir jeden Cent weg, den du oberhalb der pfändungsgrenze in den nächsten 30 Jahren verdienen wirst...

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