6 Antworten

Von Experte OlliBjoern bestätigt
Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-berufungsverfahren-ovg-100.html

Da scheint die AfD ja nicht gerade sauber an ihren Anträgen gearbeitet zu haben.


simonpeters1979  30.04.2024, 13:36

Oder aber es ist einfach nur eine scheinheilige Begründung. Man weiß es nicht. 🤷🏻‍♂️

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Ich finde es ja schon bemerkenswert, dass die AfD zwar einerseits stark auf Recht und Ordnung pocht (eigentlich auch nur dann, wenn ein Ausländer was verbrochen hat), andererseits selber aber die Justiz mit weitgehend unnötigen Sachen flutet und damit von der eigentlichen Arbeit abhält.

Die Texte wurden gelesen (was sicher einiges an Zeit in Anspruch nahm), allerdings enthalten sie laut dem Richter keine Beweise.

Alles nach Plan. Warum stellt man wohl >470 Anträge?

Das ist richtig so. So bekommt die AfD unseren Rechtsstaat nicht aus den Angeln gehoben.

Das sind gute Leute, die lassen sich von den Rechtsextremen nicht verschaukeln.