Grab Einebnung?
Hallo,
ich weiblich, eingeheiratet und verwitwet, bekam am 08.12.2018 eine Aufforderung vom 07.12.20198 , das Doppelgrab meiner Schwiegereltern auf unserem Dorffriedhof abzuräumen und für die Einebnung eine gewisse Summe zu zahlen.
Schwiegermutter hab ich nie kennengelernt und Schwiegervater verstarb 6 Jahre nach der Hochzeit mit seinem Sohn, der wiederum jetzt auch schon seit 2000 verstorben ist.
Mein Mann und seine drei Schwestern erbten damals alles und wurden sich untereinander einig.
Da ich hier im Dorf nach dem Tode meines Mannes wohnen blieb, möchte nun die Samtgemeinde das ich diese Kosten des Doppelgrabes übernehme.
Nirgendwo steht, dass ich weder die Grabstelle ( als Nicht Blutsverwandte ) übernehmen muss, geschweige das ich diese Grabstelle mit vererbt bakam.
Bitte um schnelle Antworten, danke
8 Antworten
Es ist so, dass die Nutzungsberechtigung von Grabstätten an die Erben gehen bzw. an einen Erben. Wahrscheinlich hatte dein Mann die Nutzungsberechtigung vom Grab seiner Eltern übertragen bekommen. Damit ging die Nutzungsberechtigung nach dem Tod des Mannes an dich. Ganz normaler Vorgang.
Theoretisch müsste bei den Erbunterlagen deines Mannes Unterlagen zu diesen Grab gewesen sein, weil er wird die Pflege und auch die Zahlungen übernommen haben. Im Testament steht darüber nichts.
Was war in den letzten 8 Jahren, hast du da nie eine Nachricht wegen des Grabs bekommen, wegen Grabpflege oder so?
Jetzt ist wohl die Ruhefrist und die Nutzungsdauer des Grabes abgelaufen, daher schreibt man die Nutzungsberechtigten an um das Grab aufzulösen. Man könnte es auch verlängern. Oder man sorgt für die Auflösung oder man bezahlt die Einebnung.
Es kommt dir jetzt ungerecht vor, ist es vielleicht auch... aber wenn dein Mann verantwortlich war, dann hast du die Verantwortung von ihm geerbt und die Schwester haben nicht damit zu tun....
Was sagen denn die drei noch lebenden Schwestern dazu? Vielleicht gibt es eine Möglichkeit die Kosten auf die anderen mit zu verteilen der Gemeinde ist es egal . Vielleicht will einer der drei sogar das Grab erhalten (?) Fragen kostet ja nichts.
Das Grab möchte keine der eigenen Kinder erhalten und seit dem Tod meines Mannes/ihres Bruders, besteht kein Kontakt zu mir.
Wenn dein verstorbener Mann der Nutzungsberechtigte der Grabstelle deiner Schwiegereltern war, dann hast du das geerbt und die Schwestern deines Mannes sind aus der Nummer raus. Klingt blöd, ist aber so.
Ob dein Mann der Nutzungsberechtigte war, kann man dir auf der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung sagen.
Vielen Dank, dies hat man mir eben bei Rücksprache auch erklärt. Komisch nur, das dies nicht in meinen Erb Unterlagen steht.
Ich habe das auch erst 29 Jahre nach dem Tod meines Großvaters rausgefunden, als ich von der Gemeinde angeschrieben wurde (Liegezeit sind bei uns 30 Jahre) - mein (noch lebender) Onkel war auch aus der Nummer raus und musste sich nicht dran beteiligen, weil mein Vater mir die Nutzungsrechte vererbt hat - ich fand es auch nicht gerade schön, erst auf diese weise davon zu erfahren, aber das ist leider ganz normal ...
So etwas steht nicht in den Erbunterlagen, aber es müssten sich in den Unterlagen deines Mannes Rechnungen von der Friedhofsverwaltung befunden haben.
Wer hats sich denn die letzten 8 Jahre um das Grab gekümmert? Grabpflege meine ich?
Wenn Dein Mann die Grabrechte am Grab seiner Eltern hatte und anschließend selbst in dem Grab bestattet wurde hast Du als seine Erbin auch diese Grabrechte übernommen.
Handelt es sich lediglich um das Doppelgrab der Schwiegereltern solltest Du im Kirchenbüro nachfragen, wann die Grabrechte auf Deinen Mann übertragen wurden.
Mein Mann hat sein eigenes Grab und ich werde meine eigene Bestattung in einem Waldfriedhof veranlassen, da eine Geldanforderung nach 30 Jahren an Hinterbliebene, immer eine wiederholte psychische Belastung ist.
Aber warum fragst Du nicht die Geschwister Deines Mannes, ob diese überhaupt das Grab einebnen wollen - oder interessiert sind die Grabstätte / Grabrechte für sich zu übernehmen.
Teil dem Amt die Adressen der Erben mit. Auch von deinem Mann, der aber verstorben ist.
Schau, was das Amt dazu meint.
Vielen Dank. In meinen Erb Unterlagen ist nichts zu finden. Aber ich habe einen Steinmetz gefunden, der sich den Stein anschaut und mit ggf. abkauft. Damit kann ich dann die Kosten begleichen ohne meine " Schwägerinnen " zu belästigen.