GLS hat meine Briefsendung geöffnet und Geld entnommen

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Geld oder Wertsachen sollten immer als Wertbrief verschickt werden.

Gegenüber GLS wirst du keine Ansprüche stellen können, da die Regelungen klar und eindeutig sind. Ich glaube auch nicht, dass das Geld im Auftrag des Unternehmens entnommen wurde. Vielmehr wird sich ein Mitarbeiter ohne Kenntnis des Unternehmens daran vergriffen haben.

Du könntest Strafanzeige gegen unbekannt stellen. Jedoch würde diese wohl zu nichts führen.

Zu guter Letzt kannst du direkt an GLS herantreten. Transportunternehmen schätzen es gar nicht, wenn ihre Kundschaft bestohlen wird. Daher wird in der Regel bei Kenntnisnahme eines solchen Falles intern ermittelt. Du wirst zwar kaum dein Geld wiedersehen, jedoch kannst du unter Umständen dazu beitragen, dass der Dieb zumindest aus dem Unternehmen entfernt wird.

Auf jeden Fall anrufen und die Situation erklären! Die Frage wird sein, ob die Sendung versichert war! Sonst ist es schwer nachzuvollziehen, wer die Sendung geöffnet hat. Muss nicht zwangsläufig der DPD Bote gewesen sein. Auch für ihn gilt erstmal die Unschuldsvermutung!

Da hätte ich schon längst angerufen und zwar unmittelbar nach der Entdeckung. Ist ja wohl das Allerletzte!

Wenn da drauf steht, daß die Verpackung "nachgebessert" wurde, ist ja bewiesen, daß die Verpackung geöffnet wurde.

tachyonbaby  16.12.2014, 13:27

Von "selber schuld" kann gar keine Rede sein. So redet nur, wer unehrenhaftes Verhalten gutheißt und die Geldabzockerei von wegen "Wertbrief & Co" für richtig hält. Hier wurde auf Treu und Glauben eine Briefsendung aufgegeben. An der hat sich niemand zu vergreifen.

Die Welt wird immer irrer! Unlängst wurde bei uns ein Schrotthändler angeklagt, weil der nachts auf seinem sicher umzäunten und mit Warnschildern bestücktem Gelände Wachhunde laufen ließ. Die Diebe wurde doch glatt von unserer Justiz in Schutz genommen, weil denen der Hosenboden angeknabbert wurde.

Verdrehte Welt!

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PatrickLassan  16.12.2014, 13:40
@tachyonbaby
Von "selber schuld" kann gar keine Rede sein.

Doch, zumindest wenn die AGB des Paketdienst den Versand von Geld ausschließen (und ich würde wetten, dass dieser Ausschluss in den AGB steht).

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Nichts. Man verschickt kein Bargeld mit der Post, die Haftung dafür ist auch eindeutig ausgeschlossen bzw. ist es sogar per Geschäftsbedingungen gar nicht gestattet, Bargeld zu verschicken.

Selbst schuld.

JohnJensen  16.12.2014, 12:54

Au weia. Ist diese Regulation gottgegeben, oder was? Unfug!

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fungolfer  16.12.2014, 12:59
@JohnJensen

Dann weise doch jetzt, nach Erhalt der Sendung, nach, dass die innen befindlichen Umschläge vorher geöffnet waren. Entweder hätte er die Annahme verweigern müssen, oder. in Gegenwart des Boten öffnen. Ich glaube nicht, dass jetzt noch irgendwas zu machen ist.

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BrainBackup  16.12.2014, 13:01
@JohnJensen

Schau mal in die AGB des britischen Paketdienstes, mit dem verschickt wurde. Da steht das mit Sicherheit drin.

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Urknall  16.12.2014, 13:28
@JohnJensen

Naja, theoretisch könnte man das sogar ähnlich dem offenen Auto auf dem Parkplatz, dem offenen Schrank beim Bund, etc...., auch als Verleitung/Anstiftung zum Diebstahl ansehen, wenn man Geld im normalen Brief verschickt.

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Dazu kann ich nur sagen, daß man Bargeld nicht per Brief oder Paket versenden sollte.

GLS hat nur neu verpackt, vermutlich war die Verpackung beschädiigt.

Ich wäre etwas vorsichtig mit Unterstellungen, wer tatsächlich der Dieb war.