Gilt für mich die Impressumspflicht?
Hallo,
da gefühlt jede Website was anderes dazu schreibt, frage ich hier nochmal nach.
Muss ich auf meiner Website ein Impressum angeben?
einige Infos zu meiner Website:
- Keine Werbeanzeigen
- keine Gewinnerzielabsicht
- keine Werbung oder sonstiges
- Eine Art Blog mit Nachrichten
- privat geführt, kein Unternehmen
- mehrere tausend Aufrufe im Monat
Aktuell habe ich eins drin, fühle mich aber irgendwie unwohl damit, da bei mir bereits eingebrochen wurde (vor vielen Jahren).
2 Antworten
einige Infos zu meiner Website:
Keine Werbeanzeigen
keine Gewinnerzielabsicht
keine Werbung oder sonstiges
Das sind alles keine Argumente gegen eine Impressumpflicht.
Eine Art Blog mit Nachrichten
Das ist ein Argument für die Impressumpflicht.
privat geführt, kein Unternehmen
Das ist kein Argument gegen eine Impressumpflicht.
mehrere tausend Aufrufe im Monat
Das ist ein Argument für die Impressumpflicht.
Fazit: Ja, Du brauchst eins. Du bietest einen öffentlichen, kontinuierlich geführten Dienst, mit dem Du Einnahmen erzielen könntest. Das ist das Maßgebliche.
Wen die Impressumspflicht trifft, regelt vor allem § 5 TMG. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten nicht unter die Impressumspflicht (§ 18 Medienstaatsvertrag spricht von „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“).
Wichtig: Ist auf der privat genutzten Seite Werbung geschaltet, mit der Geld verdient wird, kann dies eine Impressumspflicht begründen.
Vor allem Verkaufsplattformen wie Online-Shops und Suchmaschinen müssen ein Impressum angeben. Aber auch Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. benötigen ein Impressum, wenn das Konto auch gewerblich, beispielsweise für Stellenanzeigen, genutzt wird.
Die Aktivität muss auf einen längeren Zeitraum angelegt sein. Gemeint ist damit, dass bei bloß gelegentlichen Tätigkeiten wie beispielsweise seltenen Verkäufen auf einer Auktions-Plattform kein Impressum angegeben werden muss.
§ 5 TMG spricht außerdem von „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Es genügt also, wenn mit der angebotenen Leistung auf dem Markt Geld verdient werden kann. Der Anbieter muss dies nicht zwingend tun.