Gilt die StVO auf Feldwegen und wie sieht es mit Waldwegen aus?


04.10.2021, 03:58

Bitte Paragraph

4 Antworten

Die STVO gilt überall, wo man ohne Hindernis mit einem Fahrzeug reinfahren kann. z.b. auch auf unbeschrankten Firmengeländen.

Ob man reinfahren darf, regeln je nach Bundesland unterschiedliche Gesetze. Im Falle Wald meist das Landeswaldgesetz oder Naturschutzgesetze.

Im Falle von Bayern:

Gemäß Naturschutzgesetz  BayNatSchG gilt in Bayern ein Fahrverbot in Wäldern. Auf dieses Gesetz wird vom Bayerischen Waldgesetzt  BayWaldG verwiesen:
Art. 13 Betreten des Waldes
2 Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet.
Im  BayNatSchG findet sich dann unter Abschnitt V.:
Art. 23 Benutzung von Wegen; Markierungen
(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.

https://www.landypedia.de/index.php/Fahren_in_Wald_und_Flur

Woher ich das weiß:Recherche

Japp, auch da gelten die StVO. Und je nach Verwendungszweck und Bundesland kann es sogar untersagt sein und unter Bußgeld stehen diese zu befahren.

Das fasst es eigentlich gut zusammen (Waldwege und öffentliche Feldwege), inklusive aller notwendigen Paragraphen:

https://www.bussgeld-info.de/befahren-von-waldwegen/

Grundsätzlich hat die Straßenverkehrsordnung  überall dort Gültigkeit, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Anders sieht es bei Privatwegen und / oder Privatgelände aus, welche für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Sie gilt auf ALLEN öffentlichen Plätzen und Straßen.
Auch Kaufhausparkplätze am Sonntag etc.... Und Wald - sowie Feldwege.


Venus345  04.10.2021, 07:41

wobei Wald und Feldwege nur von Landwirtschaft und Waldbauern benützt werden dürfen

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