Halten an Bushaltestelle?
Um Mitfahrer an Bushaltestellen aussteigen zu lassen finde ich Folgendes in der StVo: "Das Halten an einer Bushaltestelle – etwa um Personen ein- oder aussteigen zu lassen – ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern erlaubt. Allerdings gilt: Autofahrer dürfen höchstens drei Minuten an einer Bushaltestelle (dem sogenannten Bussonderstreifen) halten."
Wie sieht es an Bushaltestellen der Bauart in beigefügtem Foto aus? Darf jeder da bis zu 3 Minuten anhalten und der nachfolgende Verkehr muss warten? Man kann ja nicht an einem haltenden Auto vorbeifahren wegen der Mittelinsel?
Wenn man da nicht halten darf um jemand aus dem Auto aussteigen zu lassen: Hat da bitte jemand eine Referenz zu diesem Punkt in der StVo? Danke.
6 Antworten
Auch da unterscheidet sich das nicht grundlegend, es kommt aber der Aspekt des § 1 des StVO hinzu, hier würden andere Verkehrsteilnehmer - so vorhanden, wenn nicht, ist das egal - mehr als unvermeidbar behindert, der nächste Haltepunkt wäre dann hinter dem Fußgängerüberweg.
Du hast es richtig festgestellt: Das Halten an einer Bushaltestelle – etwa um Personen ein- oder aussteigen zu lassen – ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern erlaubt
In der StVO wird nicht nach Art der Bushaltestellen unterschieden. Es steht auch nicht drin, dass eine Busparkbucht vorhanden sein muss. Völlig unabhängig von der baulichen Gestaltung, erkennt man eine Bushaltestelle an dem Verkehrszeichen 224. An jeder so gekennzeichneten Haltestelle gelten Besonderheiten beim Halten, Parken und Überholen nach der StVO. ... und wie du ja richtigerweise schreibst "Halten", das ist etwas anderes als Parken.
§ 12 Halten und Parken spricht auch nicht gegen das Anhalten zum Austeigen lassen , es befindet sich auch kein Sonderzeichen, das das Halten verbieten könnte in dem Abschnitt. Oft sind Haltestellen zusätzlich mit einem Verkehrsschild versehen, das ein absolutes Halteverbot ausweist. In diesem Fall ist das Halten – auch weniger als drei Minuten lang – grundsätzlich nicht gestattet.
§ 1 StVO regelt "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Daraus ergibt sich kein Verbot der kurrzeitigen Anhaltens. Grundsätzlich muss der fließende Verkehr die Behinderungen hinnehmen, die von einem Halten oder Parken ausgehen, das nach der ins einzelne gehenden Regelung des § 12 Abs. 1 und 3 StVO nicht unzulässig ist. Verwaltungsgericht Schwerin (Urteil vom 14.09.2016 - 7 A 31/16 SN)
Andere normale Verkehrsteilnehmer müssen es somit hinnehmen, dass du Fahrgäste aussteigen lässt. Etwas anderes ist es, wenn der Bus kommt, dann musst du unverzüglich wegfahren.
Das Anhalten in dem durch den Mittelinsel eingeengten Fahrbahn ist ebenfalls nicht grundsätzlich verboten. Auchhier greift as vorgenannte Urteil
Also Blick nach hinten -kommt ein Bus - nein? Anhalten , zügig Fahrgäste aussteigen lassen, weiterfahrenDu sollst ja auch nicht 2minutrewn da stehen bleiben. In der Regel steigt man schneller aus.
Außerdem kann man das auch ein paar Meter dav0or oder dahinter erledigen.,
Da ist die Straße aber auch nicht breiter. Es geht ja auch darum, dass kein anderes Auto vorbeifahren kann.
Da du hier den Verkehr blockierst, gibts ne Busse. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 2 der StVO:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ich hab keine Referenz, aber denke einfach mal logisch nach... wenn jemand auf die Idee kommt hier mal "kurz" zu halten (egal aus welchem Grund), dann behindert er den Verkehr hinter sich. Sowas ist sicherlich nicht erlaubt und sollte auf keinen Fall gemacht werden.
Wenn man da jemanden rauslassen möchte oder sonst was.. dann sucht man sich eine geeignete Stell um kurz zu halten. Zur Not mal kurz in den Spiegel schauen, ob jemand hinter einem ist und dann für paar Sekunden halten und die Person raus lassen. Alles logische Dinge... warum muss man immer nach irgendwelchen Gesetzen schauen...
Meine Logik sagt das gleiche. Streite aber mit einer Firma die behauptet es wäre erlaubt dort in einer Gemütsruhe Mitarbeiter ein und aussteigen zu lassen.
Und nach Gesetzen schauen muss man, weil nicht alle Menschen mit der gleichen Logik funktionieren. Leider.