Gilt der Tarifvertrag auch für meinen Ausbildungsbetrieb?

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So weit ich recherchieren konnte, ist der Tarifvertrag im Elektrohandwerk allgemeinverbindlich - das kann aber bei der Innung/Gewerkschaft oder beim Tarifregister NRW nachgefragt werden.

Ansonsten muß die tarifliche Vergütung nur gezahlt werden, wenn das Unternehmen im Arbeitgeberverband ist.

Familiengerd  14.09.2019, 13:36

In Zusammenhang mit Allgemeinverbindlichkeit gibt es für das Elektrohandwerk nur einen Tarifvertrag zu Ausbildungsvergütungen für Berlin und Brandenburg, ansonsten nur einen Tarifvertrag über Mindestentgelte vom 19.01.2016, teilweise bundesweit allgemeingültig ab 01.08.2016, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 28.07.2016, Seite 1-3: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjig_qemdDkAhVPDuwKHXq0DhwQFjABegQIABAC&url=http%3A%2F%2Fwww.tarifregister.nrw.de%2Fpdf%2Fmindestlohn_verordnungen%2FElektrohandwerk.pdf&usg=AOvVaw1jmp_gpfcdKxrpNq628C2H .

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