Gilt der Tarifvertrag auch für meinen Ausbildungsbetrieb?
Hallo. Also ich fasse mal kurz zusammen.
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung in NRW zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik und bin nun im 4ten Lehrjahr laut Tarifvertrag stehen mir, wie ich verstanden habe 850€ Brutto zu bekomme allerdings nur 800. Obwohl in meinen Ausbildungsvertrag 750€ angegeben sind. Bekomme also schon 50€ mehr. Ausbildungsbeginn war in meinen Fall der 1.10.2016
Nun zu meiner Frage... Steht mir der Tarifvertrag zu? Also die 850€ oder nicht weil ich meinen Vertrag in 2016 abgeschlossen habe.
Und woher weiß ich ob mein Ausbildungs Betrieb den Tarifvertrag auch einhalten muss? Wir sind eine kleine Firma und haben also keine Gewerkschaft oder ähnliches.
Wäre über hilfreiche Antworten dankbar.
1 Antwort
So weit ich recherchieren konnte, ist der Tarifvertrag im Elektrohandwerk allgemeinverbindlich - das kann aber bei der Innung/Gewerkschaft oder beim Tarifregister NRW nachgefragt werden.
Ansonsten muß die tarifliche Vergütung nur gezahlt werden, wenn das Unternehmen im Arbeitgeberverband ist.
In Zusammenhang mit Allgemeinverbindlichkeit gibt es für das Elektrohandwerk nur einen Tarifvertrag zu Ausbildungsvergütungen für Berlin und Brandenburg, ansonsten nur einen Tarifvertrag über Mindestentgelte vom 19.01.2016, teilweise bundesweit allgemeingültig ab 01.08.2016, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 28.07.2016, Seite 1-3: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjig_qemdDkAhVPDuwKHXq0DhwQFjABegQIABAC&url=http%3A%2F%2Fwww.tarifregister.nrw.de%2Fpdf%2Fmindestlohn_verordnungen%2FElektrohandwerk.pdf&usg=AOvVaw1jmp_gpfcdKxrpNq628C2H .